Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 5

zm 111, Nr. 5, 1.3.2021, (364) D er Fachkräftemangeln in Zahn- arztpraxen ist ein viel diskutier- tes und dauerhaftes Problem. ie Suche nach geeigneten Auszu- bildenden und Mitarbeitern wird zu- nehmend schwieriger. Es gibt unter- schiedliche Ansätze, dem Personal- mangel entgegenzutreten. Dr. Gregor Jahnke und Duc Van Nguy, zwei Zahnärzte aus Mechernich bei Euskirchen, haben gemeinsam eine digitale Lernplattform entwickelt, um (ungelernte) Quereinsteiger auf die Arbeit in der Praxis vorzubereiten. Unter dem Namen „assisdenta“ bie- ten sie seit knapp fünf Monaten ein monatliches Abo an und versprechen, fachfremde Mitarbeiter:innen inner- halb von drei bis sechs Monaten für die Bereiche Stuhlassistenz und Anmeldung per App zu schulen. Theoretische Lerneinheiten im Selbst- studium wechseln sich mit dem Trai- ning in der Praxis ab. Darüber hinaus haben sie ein zahnmedizinisches Le- xikon zusammengestellt, das den Ein- stieg in die Praxisarbeit erleichtern soll. Es enthält alle wichtigen Fach- wörter der Zahnmedizin, die mit Bil- dern leicht und verständlich erklärt werden. Bevor assisdenta auf den Markt kam, hat Jahnke den Nutzen der Lern- software bei sich selbst in der Praxis getestet. Aktuell beschäftigt er sechs fachfremde Mitarbeiterinnen: zwei an der Anmeldung, eine im Praxis- management und zwei für Stuhl- assistenz. DAS ZAHNHEILKUNDEGESETZ SETZT GRENZEN Aber welche Aufgaben dürfen unge- lernte Hilfskräfte in Praxen überhaupt übernehmen und wo liegen die Gren- zen? „Rechtliche Grenzen werden zum Beispiel durch das Zahnheilkunde- gesetz definiert. Der § 1 Abs. 5 und 6 ZHG benennt Tätigkeiten, wie etwa die Zahnreinigung, die nur an ausge- bildetes Fachpersonal delegiert wer- den dürfen. Diese Aufgaben sind für Fachfremde tabu. Auch das Strahlen- schutz- und Medizinprodukterecht sehen Qualifikationsvorgaben vor. So dürfen fachfremde Mitarbeiter:innen nicht röntgen oder Medizinprodukte nach der Aufbereitung freigeben. Bei fachfremden Kräften muss daher be- sonders sorgfältig überlegt werden, ob ihnen eine Aufgabe übertragen werden kann“, erklärt Henner Bunke D.M.D./Univ. of Florida, Vorstands- referent der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für ZFA und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen. Mitarbeiterin:innen in den Praxen dürfen keine Aufgaben ausführen ohne direkte Anweisung, Kontrolle oder Anwesenheit des Zahnarztes. Sollten Fehler passieren, trägt grund- sätzlich der Zahnarzt die Verant- wortung und haftet auch persönlich dafür, wie es im Delegationsrahmen der BZÄK festgelegt ist. Der Vorteil von fachfremdem Personal besteht für Bunke darin, dass es das Team verstärken kann. „Fachfremde können im rechtlich zulässigen Rah- men einfache Tätigkeiten übernehmen, und das ausgebildete Fachpersonal so entlasten und für komplexere Tä- tigkeiten freistellen.“ Er kann sich „Fachfremdes Personal kann das Team entlasten, benötigt aber sehr viel Einarbeitungszeit.“ Henner Bunke D.M.D./Univ. of Florida, Vorstandsreferent der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für ZFA und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen Foto: AdobeStock_WrightStudio Können angelernte Kräfte aus fachfremden Branchen für die Zahnarztpraxis eine echte Verstärkung sein? ANGELERNTE HILFSKRÄFTE IN ZAHNARZTPRAXEN Bedingt einsatzfähig Welche Aufgaben dürfen angelernte Hilfskräfte in Praxen übernehmen? Sind sie möglicherweise eine Lösung für den Fachkräftemangel? Wo die Grenzen von fachfremdem Personal liegen und warum sie Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) nicht ersetzen können. 30 | PRAXIS

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