Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 5

vorstellen, dass sie vorbereitende Tä- tigkeiten, einfache Assistenztätigkei- ten oder Aufgaben im Rezeptionsbe- reich übernehmen. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass ihre Einarbeitung sehr viel Zeit be- nötigt: „Der Wirkungsgrad ist am Anfang sehr gering, vergleichbar mit einem Auszubildenden zu Beginn seiner Ausbildung. Allerdings kann die bisherige Lebens- und Berufs- erfahrung einer fachfremden Kraft auch in einer Zahnarztpraxis durch- aus hilfreich sein. Außerdem dürfte sich der Kenntnistand im Laufe der Beschäftigungsdauer steigern.“ AUCH EINE FRAGE DER ENTLOHNUNG Sylvia Gabel, Referat Zahnmedizini- sche Fachangestellte, Verband medi- zinischer Fachberufe (VmF), steht dem Einsatz von fachfremden Personal kritisch gegenüber: „Ungelernte Hilfs- kräfte haben kein Wissen über die Abläufe innerhalb einer Praxis. Das Fachpersonal muss alles erklären und kontrollieren, wodurch Zeit ver- loren geht. Außerdem dürfen keine Behandlungsarbeiten oder Röntgen- tätigkeiten an fachfremdes Personal delegiert werden. Behandlungen wie Zahnstein entfernen oder Prophylaxe- Behandlungen dürfen nur von quali- fiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.“ Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie es mit der Entlohnung von un- gelernten Hilfskräften in Praxen aus- sieht? Gabel kann sich nicht vorstel- len, dass sich die Tätigkeit einer un- gelernten Hilfskraft finanziell lohnt: „Da nur in vier Kammerbereichen ein Tarifvertrag existiert und es in vielen Kammerbereichen nur den Mindest- lohn gibt, frage ich mich, was denn dann ungelerntes Personal als Ent- lohnung bekommen soll?“ Bunke schätzt die Lage ähnlich ein, „Die Untergrenze der Entlohnung stellt das Mindestlohngesetz dar. Gegen- wärtig beträgt dieser pro Stunde 9,50 Euro und erhöht sich ab dem 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro. Ich persönlich würde bei der Entlohnung jedoch den Qualifikationsunterschied beachten. Da ausgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte aufgrund ihrer quali- fizierten Ausbildung höherwertige Tätigkeiten übernehmen, sollten sie auch ein höheres Entgelt bekommen. Schließlich tragen sie auch mehr Verantwortung!“ EINE LERNSOFTWARE KANN NUR UNTERSTÜTZEN Kann man denn mithilfe eines Pro- gramms fachfremdes Personal aus- reichend auf die Arbeit in Praxen vor- bereiten? Bunke kann sich den Ein- satz von einer Lernsoftware nur unter- stützend vorstellen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass das Hauptaugen- merk auf der betrieblichen Qualifi- kation liegen muss: „Zahnmedizin ist eine hochgradig praktische und per- sonenorientierte Tätigkeit, die nicht komplett theoretisch erlernt werden kann. Auch Teamarbeit und Patien- tenumgang werden im Wesentlichen ‚ on the job‘ erlernt.“ Gabel hält den Einsatz einer Lernsoft- ware für ein gefährliches Spiel, denn das Fachpersonal qualifiziere sich nicht ohne Grund drei Jahre lang mittels Ausbildung für den Beruf. „Falls sich dieses Modell durchsetzen sollte, werden viele Zahnärzte dann diese ‚ günstigen‘ Kolleginnen noch für ganz andere Aufgaben in der Praxis einsetzen“, befürchtet sie. Eine Entwertung des ZFA-Berufs wäre „Keine Lernsoftware kann eine dreijährige Ausbildung ersetzen.“ Sylvia Gabel, Referat Zahnmedizinische Fachangestellte, Verband medizinischer Fachberufe miele.de/aircontrol Maximale Filterung. Minimale Geräusche. Der leistungsstarke neue Luftreiniger Miele AirControl. Miele Professional. Immer Besser. Weniger Viren. Mehr Wir. Saubere Luft – Made by Miele. Der neue AirControl von Miele macht unser Zusammenleben und -arbeiten wieder angenehmer. Der leistungsstarke Luftreiniger sorgt für maximalen Schutz gegen Viren, denn er filtert die Luft 5-fach mit Hocheffizienzfilter HEPA H14. Einfach, leise und zuverlässig ist er 100% komfortabel für den Einsatz im gewerblichen Umfeld. Miele AirControl gibt es in den drei Varianten PAC 1045, PAC 1080 und PAC 1200 für unterschiedliche Raumgrößen und regelbaren Volumenstrom. PRAXIS | 31

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