Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 9

zm 111, Nr. 9, 1.5.2021, (800) 2. Personal- und Patienten- schutz (Tabellen 2-5) Die Empfehlungen zur Distanzierung, zur konsequenten Umsetzung der Basishygiene und zum dauerhaften Tragen eines MNS sind unverändert geblieben. 3. Schutzwirkung von Gesichtsmasken (Tabelle 6) Zum Thema „Gesichtsmasken“ gibt es nur wenige Änderungen zur Vor- version. Das Statement zu Gesichts- schutzvisieren („Verwendung kann die Sicherheit erhöhen“) wurde un- verändert aus der Vorversion über- nommen. Ebenfalls unverändert blieb die Empfehlung zu FFP-2/FFP-3-Mas- ken: „Zahnmedizinisches Personal soll bei Kontakt mit Patienten mit Infektion oder begründetem Ver- dacht einer SARS-CoV-2-Infektion FFP-2-/FFP-3- oder analog hierzu N95-Masken tragen.“ Das entspricht den Empfehlungen der KRINKO so- wie der TRBA 250. 4. Behandlungskautelen (Tabelle 7) Weitere Maßnahmen zur Reduktion einer potenziellen Viruskontamina- tion durch Tröpfchen und Aerosole sollen im Kontext der jeweiligen pandemischen Situation angewendet werden. Die an der Behandlungs- einheit vorhandene Spraynebel- Absaugung, mit einer effektiven sys- tematischen Absaugtechnik genutzt, führt zu einer Reduktion des Spray- nebel-Rückpralls sowie der Aerosole um zwei Drittel [Reitemeier et al., 2020; Kumbargere Nagraj et al., 2020]. MODIFIZIERTE EMPFEHLUNG: TRAGEN EINES MUND-NASEN-SCHUTZES Patienten sollten beim Betreten der Praxis gemäß den jeweiligen Regelungen in den Bundesländern eine Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Beginn der Behandlung und im Anschluss daran tragen. Abstimmung: 15/2/0 (ja, nein, Enthaltung) Tab. 5, Quelle: Leitlinie [DGZMK, 2021] Konsens PROF. DR. MED. DENT. NICOLE ARWEILER Klinik für Parodontologie und periimplantäre Erkrankungen, Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Marburg Georg-Voigt-Str. 3, 35039 Marburg Foto: Silvia Kriens MODIFIZIERTE EMPFEHLUNG: TRIAGE VON VERDACHTSFÄLLEN ▪ Verdachtsfälle sollen spätestens vor Beginn der Behandlungsmaßnahmen, besser vor Betreten der Praxis per Telefon oder über einen Aushang an der Tür herausgefiltert werden. ▪ Typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 sollen gezielt abgefragt werden. ▪ Fragen bezüglich potentieller Kontakte zu COVID-19 positiven Patienten in den vergangenen 2 Wochen sollen gezielt abgefragt werden. ▪ Häusliche Quarantänemaßnahmen sollen abgefragt werden. ▪ Die Messung der Körpertemperatur kann erfolgen. Laut RKI muss jedoch von einer Vielzahl falsch positiver Ergebnisse ausgegangen werden. Zudem kann es bei fehlender Fiebersympto- matik oder Einnahme antipyretischer Wirkstoffe zu falsch negativen Ergebnissen kommen [Robert-Koch Institut, 2020]. Abstimmung: 17/0/0 (ja, nein, Enthaltung) Tab. 2, Quelle: Leitlinie [DGZMK, 2021] starker Konsens MODIFIZIERTE EMPFEHLUNG: RISIKOGRUPPEN SCHÜTZEN Um Risikogruppen vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen , sollte die zahnmedizinische Behandlung in den Tagesablauf so integriert werden, dass möglichst kein Kontakt zu anderen Patienten stattfindet. Abstimmung: 17/0/0 (ja, nein, Enthaltung) Tab. 3, Quelle: Leitlinie [DGZMK, 2021] starker Konsens MODIFIZIERTE EMPFEHLUNG: VERDACHTSFÄLLE UND BESTÄTIGTE COVID-19-FÄLLE Unaufschiebbare Behandlungsmaßnahmen bei Verdachtsfällen und bestätigten COVID-19 Fällen sollten vorzugsweise in speziellen Zentren, Kliniken oder Praxen behandelt werden. Wenn dies im Ausnahmefall nicht möglich ist, sollten notwendige Behandlungen in räumlicher und organisatorischer Trennung von den Patienten der Normalsprechstunde unter Gewährleistung der hierfür festgelegten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in der Zahnarztpraxis durch- geführt werden. Abstimmung: 17/0/0 (ja, nein, Enthaltung) Tab. 4, Quelle: Leitlinie [DGZMK, 2021] starker Konsens Personal- und Patientenschutz 34 | ZAHNMEDIZIN

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