Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 9

A uch nach über einem Jahr mit der COVID-19-Pandemie wird die Frage nach der richtigen Maske intensiv diskutiert. Das Mei- nungsspektrum erstreckt sich vom se- lektiven Einsatz eines Mund-Nasen- Schutzes am Patienten bis hin zur Pflicht der dauerhaften Anwendung von FFP-2-/KN95-Masken in allen Praxisräumen. Auch durch Behörden werden nach unterschiedlichen Regeln auf allen administrativen Ebenen und teilweise losgelöst von der jeweiligen Tätigkeit und Dauer, der epidemiologischen Lage und der individuellen Situation der handelnden Personen uneinheit- liche Forderungen aufgestellt. Die Frage nach der angemessenen bezie- hungsweise „richtigen“ Maske wird häufig pauschalisiert und zu wenig differenziert betrachtet. Leitschnur sollte bei aller Diskussion die Ge- währleistung von optimalem Fremd- und Eigenschutz sein. PARTIKELFILTRIERENDE HALBMASKEN Partikelfiltrierende Halbmasken wer- den im Englischen als „Filtering Face Piece“ bezeichnet, darauf bezieht sich die Abkürzung „FFP“. Sie zählen zu den Atemschutzmasken und stellen einen Teil der persönlichen Schutz- ausrüstung (PSA) dar. Bei beruflicher Verwendung unterliegen sie der PSA- Benutzungsverordnung und dem Ar- beitsschutzgesetz. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil wird entsprechend der Regel 112–190 der Deutschen Ge- setzlichen Unfallversicherung (DGUV) als maximale Tragezeit 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungs- dauer von 30 Minuten empfohlen [DGUV]. Bei mittelschwerer Arbeit, bei der sich die Atemarbeit erhöht, reduziert sich die maximale Tragezeit. Dies kann zum Beispiel eine kompli- zierte Zahnextraktion sein. Bei der Anwendung von partikelfil- trierenden Halbmasken (FFP-2 oder KN95) ist ein guter Sitz entscheidend für die Schutzwirkung. Dieser hängt sowohl von der Qualität der Nasen- bügel und der Gummizüge als auch von der jeweiligen Maskenform und der Anpassbarkeit und Flexibilität der Maske ab. Daneben spielt die Gesichts- und Nasenform des Trägers eine entscheidende Rolle. Ein guter Sitz sollte durch den Träger selbst ge- prüft und beurteilt werden. Beim Ein- atmen muss sich die Maske einziehen und leicht ansaugen. Bei Gesichts- haaren im Bereich der Dichtlinie ist die erwartete Schutzwirkung wegen eines fehlenden Dichtsitzes nicht zu erreichen. Bart- und Kotelettenträger sind daher aufgefordert, sich zu rasie- ren. Die neue Technische Regel Biolo- gischer Arbeitsstoffe (TRBA) 255 for- dert ausdrücklich, dass aus mehreren Maskentypen ausgewählt werden kann, damit die für die Gesichtsform optimale Maske benutzt wird. Ferner wird seitens der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) eine Schulung bezüglich des Umgangs mit partikelfiltrierenden Halbmasken ge- fordert [DGKH, 2021]. Ursprünglich wurden FFP-2- bezie- hungsweise KN95-Masken für den Selbstschutz entwickelt und sind diesbezüglich geprüft worden. Sofern diese Masken nicht korrekt getragen werden, verlieren sie ihre Schutz- wirkung. Die Stellungnahme der DGKH „FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet mehr als dass sie nützt“ drückt die Konsequenzen einer man- gelnden Passform bei FFP-2-Masken in aller Deutlichkeit aus: „Wenn bei der FFP2-Maske über Leckage geatmet wird, dann geht die Schutzwirkung weitgehend verloren und ist deutlich schlechter, als wenn ein gut ange- passter chirurgischer Mund-Nasen- Schutz getragen wird“ [DGKH, 2021]. Durch das Ansaugen von dicht sit- zenden FFP-2-/KN95-Masken bei der Inspiration existieren kaum Leckagen nach innen. Bei der Exspiration je- doch ergibt sich häufig ein seitliches DR. LENA KATHARINA MÜLLER Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, plastische Operationen, Universitätsmedizin der Johannes- Gutenberg Universität Augustusplatz 2, 55131 Mainz Foto: Universitätsmedizin Mainz zm 111, Nr. 9, 1.5.2021, (803) ZAHNMEDIZIN | 37

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