Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm 111, Nr. 15-16, 16.8.2021, (1451) W ährend die üblichen Gebäu- de- und Inhaltsversicherun- gen gegen Feuer, Leitungs- wasser und Sturm standardmäßig vorhanden sind, fristet die Elemen- tarschadensversicherung immer noch ein Dasein im Verborgenen. So liegt die Versicherungsdichte für Elemen- tarschäden wie Starkregen, Hochwas- ser oder Überschwemmungen nur bei 45 Prozent. Dies liegt daran, dass die notwendige Elementarschadensversi- cherung, die sowohl für Gebäude als auch für den Hausrat beziehungswei- se Inhalt einer angemieteten Praxis notwendig ist, separat abgeschlossen werden muss. Bis zur Wiedervereini- gung in den alten Bundesländern weitgehend unbekannt, war sie in der DDR Teil der staatlichen Pflichtversi- cherung. DER MARKT IST ABSOLUT UNÜBERSICHTLICH Die aktuellen Angebote der Versiche- rer sind vielschichtig und unterliegen einem stetigen Wandel. Während für manche Regionen keine Elementar- schadensversicherungen angeboten werden, insbesondere dann, wenn Schadensfälle wie an den Elbufern und in den Rheingebieten program- miert sind, werden andernsorts un- terschiedlichste Varianten verkauft. Hohe Selbstbeteiligungen, Verpflich- tungen für Rückstauventile, Zeitwert- statt Neuwertversicherungen und entsprechend unterschiedliche Prä- mien, je nach Lage der Praxis und Versicherungsumfang, sorgen für einen absolut unübersichtlichen Ver- sicherungsmarkt. Es ist deshalb anzuraten, sich von einem Experten, der den gesamten Versicherungsmarkt im Blick hat, ein entsprechendes Angebot unterbreiten zu lassen, das an den speziellen örtli- chen Gegebenheiten, dem Wert des Gebäudes und der Praxisausstattung orientiert ist. Zu beachten ist hierbei, dass es keinen gesetzlichen Kontra- hierungszwang gibt, das heißt, dass Elementarschadensversicherer keine Verträge anbieten müssen. In gewis- sen Lagen ist ein Versicherungsschutz daher nicht zu realisieren. Die Frage, welche Schäden übernom- men werden, richtet sich nach den ELEMENTARSCHADENSVERSICHERUNG Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen Sven-Wulf Schöller In NRW, Rheinland-Pfalz und Teilen Bayerns sind auch viele Zahnärztinnen und Zahnärzte unmittelbar von den Überschwemmungen betroffen. Übernimmt die Elementarversicherung die Schäden? Und wie kann man sich im Vorfeld dagegen absichern? PRAXIS | 49

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