Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (38) ZWISCHENBILANZ ZUR TELEMATIKINFRASTRUKTUR Jede dritte Praxis ist „voll TI-ready“ Die gematik hat erstmals den sogenannten TI-Atlas veröffentlicht, der nun jährlich den Fortschritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen aufzeigen soll. Demzufolge sind 97 Prozent der Zahnarztpraxen schon an die Telematikinfra- struktur (TI) angebunden. Bei der Nutzung der Anwendungen gibt es allerdings noch viel Luft nach oben. D ie Digitalisierung bestimmt immer mehr den Praxisalltag. 2021 wurden die elektronische Patientenakte (ePA) und die Kom- munikation im Medizinwesen (KIM) eingeführt, 2022 folgen die elektro- nische Arbeitsunfähigkeitsbescheini- gung (eAU), das elektronische Rezept (E-Rezept) – auch wenn dessen Ein- führung jetzt verschoben wurde – und das für die Zahnarztpraxen besonders interessante elektronische Beantragungs- und Genehmigungs- verfahren (EBZ). Zudem steht mit dem TI-Messenger ein neuer Standard für den sicheren Sofortnachrichten- austausch von medizinischen Daten in den Startlöchern. Basis für diese Anwendungen ist die TI, die die Akteure im Gesundheits- wesen sicher miteinander vernetzt. Auf- und ausgebaut wird die TI von der gematik, die mit dem TI-Atlas jährlich den Fortschritt der Digi- talisierung im Gesundheitsbereich aufzeigen will. Der Atlas fußt auf aktuellen Umfrageergebnissen unter Zahnärzten, Ärzten, Apothekern und Versicherten. Mit rund 1.000 einge- reichten Fragebögen hatten sich die Zahnarztpraxen besonders intensiv daran beteiligt. DIE PRAXEN SIND BEREIT, DIE PATIENTEN AUCH Und auch bei der Anschlussquote tun sich die Zahnärzte hervor: 97 Prozent sind an die TI angebunden – so viel wie in keiner anderen Berufsgruppe. Jede dritte Zahnarztpraxis wird von der gematik als „voll TI-ready“ bewer- tet. Das bedeutet, dass diese Praxen nicht nur alle für die TI erforder- lichen Komponenten und Dienste eingerichtet haben, sondern darüber hinaus mindestens eine TI-Anwen- dung, zum Beispiel die ePA, installiert haben. Die Zahnarztpraxen sind damit gut vorbereitet. Denn die Umfrage zeigt auch, dass ihre Patienten bereit sind, die TI-Anwendungen stärker zu nutzen. So würden 81 Prozent der befragten Versicherten die ePA und 42 Prozent das E-Rezept grundsätz- lich gerne in Anspruch nehmen. Barrieren sind derzeit noch fehlende Informationen sowie Datenschutz- bedenken. Die Akteure im Gesund- heitswesen äußern sich ähnlich, ste- hen den Anwendungen der TI aber überwiegend positiv gegenüber. Die Bedenken bei den befragten Ver- sicherten zeigen sich auch im Versor- gungsalltag der Zahnarztpraxen, wo zum Beispiel der E-Medikationsplan (eMP) und der Notfalldatensatz (NFDM) bislang kaum genutzt wer- den. Zwar erklären die Versicherten eine hohe Nutzungsbereitschaft, die tatsächliche Nutzererfahrung in den Praxen ist aber noch sehr gering. Die ePA ist die bekannteste Anwen- dung in medizinischen Einrichtun- gen. Seit dem 1. Juli 2021 müssen sie alle Arzt- und Zahnarztpraxen in ihrer Praxis unterstützen. Das Bonus- heft wird ab diesem Januar in der ePA gespeichert und aktualisiert. Jede dritte Praxis hat das ePA-Modul be- reits installiert (und ist somit „voll TI-Ready“), aber auch hier ist die tat- sächliche Nutzung noch ausbaufähig, denn sie ist für gesetzlich Versicherte freiwillig. Und diese tun sich damit noch schwer: Lediglich 20 Prozent der Befragten haben angegeben, die ePA überhaupt zu kennen. Allerdings wollen 81 Prozent die ePA grundsätz- lich nutzen. Das Potenzial ist also da, was sich dann auch in den Praxen niederschlagen wird. Zudem soll für die ePA anstelle des aktuellen, strik- ten „opt-in“ künftig das „opt-out“- Prinzip gelten, das heißt, die Ver- sicherten müssen sich nicht mehr aktiv für eine ePA entscheiden. DAS WICHTIGSTE BLEIBT DER DATENSCHUTZ Im ärztlichen und zahnärztlichen Be- reich wird innerhalb der TI laut der Erhebung vor allem der sichere Kom- munikationsdienst KIM befürwortet. Das Modul ist wie die ePA ebenfalls in jeder dritten Praxis installiert. KIM ist ein sicherer E-Mail-basierter Dienst, bei dem in einem geschlossenen Nutzerkreis Zahnärzte untereinander oder mit Angehörigen anderer Heil- berufe sowie mit Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen (wie Krankenkassen) Daten aus- tauschen können. Der Dienst wird in den Zahnarztpraxen zudem für die eAU und das EBZ benötigt. Das E-Rezept ist seitens der Versicher- ten mit knapp 30 Prozent die bislang bekannteste Anwendung und soll das bisherige papiergebundene Verfahren 40 | PRAXIS

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