Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (42) INTERVIEW MIT STEFANIE TIEDE „Ich bin kein Anhänger einer Quote!“ Seit Mitte Oktober ist Stefanie Tiede neue Präsidentin der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Damit ist sie in der Standespolitik eine Ausnahme. Die 40-jährige Oralchirurgin aus Rostock erzählt, sie habe anfänglich öfter „eine gewisse Irritation“ wahrgenommen. Dennoch, betont sie, wurde sie immer gefördert und offen empfangen. Spielt es für Ihre Arbeit als Präsi- dentin einer Zahnärztekammer eine Rolle, dass Sie eine Frau sind? Stefanie Tiede : Es ist sicherlich noch immer eine Ausnahme, dass eine Frau an der Spitze solch eines hohen Ehrenamts steht. Dennoch ist eine Zunahme an weiblichen Vertretern in Führungspositionen spürbar. Dies bestätigt sich auch beim Blick auf die Zusammensetzung unserer neuen Bundesregierung, aber auch der neuen Landesregierung in Mecklenburg-Vor- pommern. Ich persönlich bin kein Anhänger einer Quote, da Kompe- tenz und entsprechendes Handlungs- vermögen die Gründe für eine Beset- zung sein sollten. Vielmehr sollte es verbesserte Einstiegsmöglichkeiten und adäquate Vorbereitungen für jün- gere Frauen, aber auch Männer geben, um eine Führungsposition oder ein Ehrenamt gut in ein Familienleben integrieren zu können. Hier zählt auch eine erleichterte Ausübung der Funktion durch den Einsatz von On- line- oder Videokonferenzen hinein. Letztlich hoffe ich, dass ich ein Vorbild sein kann für andere junge Kolleginnen und Kollegen, sich aktiv einzubringen und die Herausforde- rungen anzunehmen. Warum haben Sie sich entschlossen, für das Amt zu kandidieren? Was wollen Sie erreichen? Ich wurde seinerzeit von einem be- freundeten, standespolitisch tätigen Kollegen angesprochen, ob ich mir vorstellen könnte, mich in ein Ehren- amt einzubringen. Diesem Impuls folgend bin ich seit 2017 im Ver- sorgungsausschuss der Zahnärzte- kammer M-V tätig und seit 2018 als dessen stellvertretende Vorsitzende. Darüber hinaus arbeite ich als Gut- achterin für implantologische Leis- tungen nach §28 Abs. 2 SGB V. Ich komme aus einer Familie, in der mir frühzeitig vorgelebt wurde, wie wert- voll es ist, sich aktiv einzubringen. Meine Mutter war als selbstständige Zahntechnikermeisterin lange in der Prüfungskommission und als stellver- tretende Obermeisterin tätig. Nach ihrem aktiven Berufsleben engagiert STEFANIE TIEDE ... ist Präsidentin der Landeszahnärzte- kammer Mecklenburg-Vorpommern Foto: ZÄK M-V KEINE QUOTE BEI DEN FREIEN BERUFEN? „ Mit Rücksicht auf die besondere Stellung der freien Berufe sieht der Gesetz- entwurf von Regelungen zur Beteiligung von Frauen in den Selbstverwaltungs- körperschaften der freien Berufe ab (Bundesrechtsanwaltskammer – BRAK, Bun- desnotarkammer – BNotK, Patentanwaltskammer – PAK, Wirtschaftsprüferkam- mer – WPK). Gleiches gilt entsprechend für die Selbstverwaltungskörperschaften der gewerblichen Wirtschaft (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskam- mern). Der Entwurf sieht daher nur Vorgaben für die Teilhabe von Frauen und Männern an Leitungsorganen der Träger der Sozialversicherung vor“ (aus dem Gesetzentwurf zum Führungspositionengesetz II) Im Koalitionsvertrag der Ampel steht allerdings (Z. 2881 f.): „Wir stärken die paritätische Beteiligung von Frauen in den Führungsgremien der Kassen(zahn) ärztlichen Vereinigungen sowie ihrer Spitzenverbände auf Bundesebene sowie der gesetzlichen Krankenkassen.“ 44 | POLITIK

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