Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

BW hat einen Frauenanteil von 41,9 Prozent. Bei den Vorständen der LZK und der BZK (in BaWü) beträgt der Frauenanteil 15 Prozent. Somit sind 3 von 20 Posten von Frauen besetzt. Das Problem ist nicht, dass zu wenige Frauen da sind. Das Staatsexamen der Zahnmedizin haben 2020 zu 68 Prozent Frauen abgeschlossen. Das Verhältnis wird sich demnach zugunsten der Frauen verschieben. Das Problem der Frauen ist es, an die Spitze zu kommen. Je höher man die Pyramide der Ämter nach oben steigt, desto weniger Frauen sind ver- treten. Und längst ist wissenschaftlich belegt, dass Männer und Frauen nach unterschiedlichen Kriterien beurteilt wer- den. Das ist ein strukturelles und gesellschaftliches Problem. Die vorliegenden Geschlechterverhältnisse sind für das Fach der Zahnmedizin peinlich und nicht hinnehmbar. Inakzep- tabel ist ebenfalls, dass in dieser Situation individuelle Einschätzungen von Vorständen oder Geschäftsführern irgendeine Rolle spielen. Zurück zum Eingangssatz: Bei meiner Recherche bin ich über das Grundgesetz gestolpert. Es ist keine Frage, ob wir etwas ändern. Die Frage ist nur wann. Als Lösung sehe ich einen Weg, der schnell Richtung Korrektur führt: Für Wahlämter: eine verbindliche Quote (anteilig der Geschlechterverteilung der Mitglieder). Wahllisten, auf denen anteilig Frauen vertreten sind, und sonst: aktive Rekrutierung. Zu Posten, die durch eine subjektive Beurteilung oder Empfehlung vergeben werden: dokumentierte, klare Regeln und transparente Beurteilungs- schemata mit Rechenschaftspflicht. Bitte, liebe Zahnärzte und Zahnärztinnen, lassen Sie uns das Thema angehen. Wir brauchen keine Regulierung durch Gerichte oder durch die Politik. Möglich wäre die Umsetzung sehr schnell, das Thema sollte jedoch als dringlich erkannt werden. Dr. Anne Käding, Ettlingen CORONA KEINE VERWEIGERUNG BEIM IMPFEN Zum Thema „Impfen in Zahnarztpraxen“ In Zeiten der Pandemie kann die deutsche Zahnärzteschaft in der Politik und bei den Patienten große Meriten erringen, wenn die Möglichkeit gegeben wäre, in den Praxen zu impfen. Die Voraussetzungen hierfür müssten von den KZVen und Kammern geregelt werden. Die Zulässigkeit der Zahnärzte zu impfen besteht. Eine Verweigerungshaltung ist in Zeiten einer Pandemie und nationalen Notlage standes- politisch falsch. Dr. Dr. A. Großehelleforth, Bielefeld zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (7) Das Ergebnis der Zahnpfl ege mit Ajona: Gesunde, saubere Z‰ hne, kr‰ ftiges Zahnfl eisch, reiner Atem und eine lang anhaltende, sehr angenehme Frische im Mund. Dr. Liebe Nachf. D 70746 Leinfelden Jetzt kostenlose Proben anfordern: Fax: 0711 75 85 779 62 ï E Mail: bestellung@ajona.de ZM Jan. 2022 Praxisstempel/Anschrift Datum/Unterschrift Ajona wirkt ñ das f¸ hlt und schmeckt man. reinigt sanft ñ RDA 30 antibakteriell und entz¸ ndungshemmend remineralisiert mit Calcium und Phosphat neutralisiert sch‰ dliche S‰ uren Das 4 stufi ge Wirkprinzip B l e i b g e s u n d : Z ä h n e p u t z e n g e g e n V i r e n u n d B a k t e r i e n LESERFORUM | 09

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