ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN I WWW.ZM-ONLINE.DE AUSGABE 04 I 2022 GROßE FORTBILDUNG Die Einzelzahnlücke IDZ-Studie Mundgesundheit und zahnmedizinische Versorgung im EU-Vergleich SEITE 74 SOCIAL RECRUITING So funktioniert die Mitarbeitersuche über Social Media SEITE 30 EINRICHTUNGSBEZOGENE IMPFPFLICHT Ungeimpfte dürfen in Praxen vorerst weiterarbeiten SEITE 26 zm16.2.2022, Nr. 4
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zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (269) Behörden-Lotto wissen, woran sie sind. Die Praxen in eine derartige Hängepartie, wie sie jetzt bevorsteht, schliddern zu lassen, ist dagegen ein Armutszeugnis staatlichen Handelns. In unserem aktuellen Heft beschäftigen wir uns im zweiteiligen Fortbildungsteil vollkommen Corona-frei mit den Versorgungsoptionen der Einzelzahnlücke. Im Fokus steht dabei die aktuelle wissenschaftliche Evidenz zu minimal-invasiven Versorgungen. Dann stellen wir die vom Exekutivrat der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedete „Globale Strategie der Mundgesundheit“ vor, die der Weltzahnärzteverband FDI als großen Erfolg verbucht, da das Thema auf Weltebene lange vernachlässigt wurde. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, wird immer schwieriger. Mit der klassischen Stellenanzeige in der Tageszeitung erreicht man heute kaum noch eine junge Zielgruppe. Aussichtsreicher sind da soziale Medien wie Facebook und Instagram. Dabei ist die Bandbreite der Möglichkeiten der Neudeutsch Social Recruiting genannten Bewerbersuche in den sozialen Netzwerken sehr groß. Wir zeigen anhand von Beispielen, was alles möglich ist und was sich für wen eignet. Lassen Sie sich überraschen. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Kaum ein Thema bewegt Arzt- und Zahnarztpraxen derzeit so wie die bevorstehende einrichtungsbezogene Impfpflicht. Aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar: Zum 15. März müssen die Angestellten ihrem Arbeitgeber einen gültigen Immunitätsnachweis (oder eine ärztliche Bescheinigung über die Nichtimpffähigkeit) vorlegen. Tun sie das nicht, muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin dies den zuständigen Gesundheitsbehörden melden. Erst wenn diese nach einer Einzelfallprüfung (!) ein Beschäftigungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen, kann der Arbeitgeber kündigen und die Lohnfortzahlung einstellen. Allerdings haben sich inzwischen reihenweise Gesundheitsämter dahingehend zu Wort gemeldet, dass sie diese Kontrolle der Impfpflicht nicht nachhalten können oder wollen – sprich ob, wann und wie die Gesundheitsämter auf einen fehlenden Immunitätsnachweis reagieren werden, ist absolut offen. Das ist dann auch unter anderem davon abhängig, wie gut ein Gesundheitsamt gerade personell aufgestellt ist, was bedeutet, dass in dem einen Landkreis die Behörden möglicherweise schnell aktiv werden, im Nachbarkreis aber lange Zeit gar nichts passiert. Die Bundesländer sind derzeit dabei, Kriterienkataloge für die Beurteilung durch die Gesundheitsbehörden zu erarbeiten. Es droht also zu allem Überfluss auch noch ein föderaler Flickenteppich. Das wird dann Behörden-Lotto. Was bedeutet das für die Praxen? Man stelle sich vor, eine Praxisinhaberin hat eine ZFA, mit der sie seit vielen Jahren hochzufrieden ist, die sich aber – aus welchen Gründen auch immer – nicht impfen lassen will. Sämtliche Überzeugungsversuche, sich noch impfen zu lassen, sind fehlgeschlagen – was ohnehin schon für eine ziemliche Missstimmung in der Praxis sorgen dürfte. Die Praxisinhaberin ist nun gesetzlich verpflichtet, nach dem 15. März ihre Angestellte den Behörden zu melden. Und nun müssen alle Beteiligten darauf warten, was passiert. Was dies mit dem Betriebsklima macht, kann man sich gut ausmalen. Planungssicherheit – in diesen Tagen ohnehin in vielen Bereichen nur bedingt vorhanden – geht dann gegen Null. An dieser Stelle soll nicht über die Sinnhaftigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht diskutiert werden. Aber wenn eine solche vom Gesetzgeber erlassen wird, dann muss sie auch in nachvollziehbarer Weise (sic!) von den zuständigen Behörden in klar definierten Zeiträumen nachgehalten werden, damit alle Beteiligten Foto: Lopata/axentis EDITORIAL | 03
zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (270) MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 14 Eine DrSmile-Patientin berichtet „Plötzlich wollte ich nur noch raus“ 18 Protestaktion „ZFA im Nebel“ und „MFA am Limit“ An der Seite der Patienten, von der Politik vergessen 24 Versicherten-Umfrage Dauerbrenner Wartezeiten 26 Bundesgesundheitsministerium Ungeimpfte dürfen in Praxen vorerst weiterarbeiten 34 Exekutivrat beschließt orale Strategie Die Mundgesundheit ist jetzt fest bei der WHO verankert 72 IDZ-Studie Best Oral Health Practice in Europe? ZAHNMEDIZIN 12 Studie aus China Soziale Isolation erhöht Risiko von Zahnverlust TITELSTORY 38 Fortbildung „Die Einzelzahnlücke – Optionen der Versorgung“ 40 Zwischen Zahnerhalt und Lückendesign: die Zahnextrusion 46 Konservierende Interventionen zum Schließen von Zahnlücken 54 Zahngetragene vollkeramische Lückenversorgung – ein Update 68 60 Jahre Kinderzahnheilkunde in Greifswald Von der Kegelbahn ins internationale Rampenlicht Inhalt Foto: Universitätsmedizin Greifswald 68 60 Jahre Kinderzahnheilkunde Greifswald Das ist ein Bild von heute, aber den „Kinderkurs“ gab es an der Uni schon in den 1970ern! 14 Gewerbliche Aligner-Start-ups Eine geschädigte Patientin berichtet. Foto: AdobeStock/SENTELLO Titelfoto: Benedikt Spies 04 | INHALTSVERZEICHNIS
zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (271) PRAXIS 30 Recruiting in den sozialen Netzwerken Hier spielt die Musik! 36 Steuertipps für Zahnärzte Schenkung als Steuersparmodell 77 Kaspersky-Studie zur IT-Sicherheit Datenschutzprobleme verursacht oft das Gesundheitspersonal selber GESELLSCHAFT 64 zm-Reihe Karrieren im Ausland Rudolf Kronfeld – in der Heimat ignoriert, in den USA hochgeehrt 80 Erfahrungsbericht eines Volontärs Mein Silvester im Geflüchtetenlager Vial auf Chios MARKT 83 Neuheiten RUBRIKEN 11 News 60 Termine 62 Formular 82 Impressum 106 Zu guter Letzt Foto: LL/zm 18 Gibt es für ZFA und MFA doch noch einen staatlichen Bonus? An Support mangelt es jedenfalls nicht. TITELSTORY 38 Die Einzelzahnlücke – ein Befund, mehrere Optionen Unsere große Fortbildung zeigt die Möglichkeiten der Versorgung. Foto: Hans Jörg Staehle INHALTSVERZEICHNIS | 05
zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (272) Die seit nunmehr fast zwei Jahren andauernde Pandemie ist eine mehr als große Herausforderung für alle Arzt- und Zahnarztpraxen. Sechs von sieben Corona-Patienten wurden hierzulande durch Niedergelassene behandelt. Zum täglichen großen Engagement der Praxisteams kommen seit gut zwei Jahren viele außerplanmäßige Aufgaben und zusätzliche Patientenfragen hinzu: Quarantäneverhalten, Testwünsche, Fragen zur Impfung, Termine verschieben, aufwendigere Dokumentationen und Bestellungen, zeitintensive Hygienemaßnahmen und Arbeit im infektionsgefährdeten Bereich – der Mehraufwand in Arzt- und Zahnarztpraxen ist immens. Unmut der Patientinnen und Patienten über nicht realisierbare Terminwünsche, Impfstoffmangel, Maskenpflicht, Änderungen in der Impf- und Teststrategie oder die Pandemie im Allgemeinen landen zudem oft am Empfangstresen. Der Druck in den Praxen hat sich seit Beginn der Pandemie drastisch erhöht. Unsere Zahnmedizinischen Fachangestellten sind zurzeit Telefon-Hotline, Hygieneprofis, Seelsorgerinnen, Corona-Erklärerinnen – manchmal leider sogar Opfer von verbalen oder gar körperlichen Übergriffen. Sie leisten unfassbar viel. Trotz dieser kaum noch zu bewältigenden Herausforderungen soll das medizinische Fachpersonal in den Praxen den staatlichen Corona-Bonus nicht erhalten, der von der Politik für die anderen Fachberufe im Gesundheitswesen angekündigt wurde – und in den vergangenen zwei Jahren auch schon an das Klinikpersonal ausgezahlt wurde. Das wurde kürzlich noch einmal vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Aber was ist das für ein Signal, das dort an das Praxispersonal ausgesandt wird?! „Ihr seid weniger wichtig für die Patientenversorgung als das Klinikpersonal“, kann man nur als fatale Botschaft herauslesen. Alle Praxisangestellten selbstverständlich ebenfalls mit einem staatlichen Bonus zu unterstützen, wäre ein klares Zeichen der Wertschätzung der Politik für die, die die Versorgung aufrechterhalten. Deshalb unterstützen die Bundeszahnärztekammer und die (Landes-)Zahnärztekammern ebenso wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die KZVen das Anliegen des Verbandes medizinischer Fachberufe, auf die Ungleichbehandlung der MFA und ZFA lautstark hinzuweisen und vielleicht doch noch einen Sinneswandel in der Politik herbeizuführen. Aus diesem Grund haben wir uns auch an den Protestaktionen vor Ort beteiligt – zuletzt am 26. Januar vor dem Brandenburger Tor. Leider zeitund ortsgleich mit den Protesten gegen die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht im Bundestag. Trotzdem ist es meinen Vorstandskollegen und mir gelungen, mit einigen Gesundheitspolitikerinnen und -politikern ins Gespräch zu kommen und die Situation in den ambulanten Praxen zu verdeutlichen. Denn das ist unsere Aufgabe: Aufmerksamkeit herstellen und im Dialog auf die besonderen Herausforderungen hinzuweisen, denen sich unsere Praxisangestellten jeden Tag stellen müssen. Getreu dem alten Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein“. Bis dahin muss es unsere Aufgabe als Praxisinhaberinnen und -inhaber sein, unseren Angestellten tagtäglich die Wertschätzung für ihre hervorragende Arbeit zukommen zu lassen, die sie verdienen. Auch wenn dies nur eine Ergänzung und kein Ersatz für die Anerkennung seitens des Staates sein kann. Prof. Dr. Christoph Benz Präsident der Bundeszahnärztekammer Lesen Sie mehr zum Protest der ZFA auf Seite 18. Foto: BZÄK/axentis.de Es fehlt ein klares Zeichen der Wertschätzung seitens der Politik 06 | LEITARTIKEL
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zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (274) IMPFUNGEN GEGEN SARS-COV2 DURCH ZAHNÄRZTE UNRÜHMLICHES HIN UND HER Zum Editorial „Historische Momente“ zm 3/2022; Seite 3. Es mag sicher nicht ganz weit hergeholt zu sein, in Bezug auf die zeitlich begrenzte (gerade ein knappes Jahr gültige) Berechtigung der Zahnärzteschaft, Impfungen gegen SARSCoV2 durchführen zu können, von einem „historischen Moment“ zu sprechen. Allerdings ist es eher als „historisch“ anzusehen, wie man sich nun versucht, das unrühmliche Hin und Her um die zahnärztliche Impfberechtigung gegen SARS-CoV2 schönzureden. Fakt ist, dass die Entscheidung, die Zahnärzteschaft bei den Impfungen mit ins Boot zu holen, reichlich spät gefallen ist und dass zum jetzigen Zeitpunkt (1.2.2022) in der Zahnarztpraxis immer noch keine Impfungen angeboten werden können, während die Apotheker ankündigen, ab Anfang Februar damit durchzustarten. Die ärztliche Schulung ist, das muss auch klar benannt werden, dem Druck aus der (offiziellen) Ärzteschaft geschuldet, die in jedem Fall die Brandmauer ärztlichen Handelns zur Zahnärzteschaft aufrechterhalten wissen will (dies kann der interessierte Leser auch in der Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf der neuen zahnärztlichen Approbationsordnung an den deutschen Bundestag vom 2.12.2016 nachlesen in der im letzten Absatz der Vorbemerkung geschrieben steht: „Die verstärkte Abbildung von Allgemeinerkrankungen im Zahnmedizinstudium soll bewirken, dass Zahnärzte orale Befunde einerseits als Früh-, Leit- und Begleitsymptome für die Diagnostik und Therapie einer Allgemeinerkrankung frühzeitig erkennen sollen, diese Früh-, Leit- und Begleitsymptome andererseits aber auch Einfluss auf die zahnärztliche Behandlung selbst haben können. Klarzustellen in diesem Zusammenhang ist aber unbedingt, dass bezüglich der Berufsausübung die Diagnostik und Therapie von Allgemeinerkrankungen nach wie vor ausschließlich den in der KINDERZAHNHEILKUNDE SEIEN SIE EINFACH LIEB, OFFENHERZIG UND EHRLICH! Zum Beitrag „Ein märchenhafter Zahnarztbesuch“, zm 3/2022, S. 30-32. Ich bin nun seit 1995 Kinder- und Jugendzahnärztin und hatte nur ein Gefühl beim Lesen des Artikels – Scham! Welch Absurdität müssen wir „normalen“ Kinder- und Jugendzahnärzte den noch ertragen? Ich habe weder ein Feen-, Astronauten – oder Disneyzimmer – meine Praxis ist eine ganz normal eingerichtete Praxis. Und „trotzdem“ oder gerade deshalb schaffen wir es jeden Tag, unsere kleinen Patienten ohne großen Firlefanz auf hohem Niveau zu behandeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Generalisten – lasst Euch nicht abschrecken – Sie müssen nicht umbauen – seien Sie einfach lieb, offenherzig und ehrlich – verzaubern Sie Ihre kleinen Patienten mit Ihrem Lächeln. Und im Übrigen – meine Mitarbeiterinnen haben sich genau wie ich sehr geschämt und sind froh, nicht auf einem „Furzkissen“ begrüßt zu werden. Dr. Sabine Runge, Kiel Leserforum Foto: stock.adobel.com Humanmedizin voll ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte vorbehalten ist.“ (Anmerkung: Ob die Bundeszahnärztekammer wohl auch künftige Approbationsordnungen der Ärzte kommentiert und deren Ausbildung festlegt?) Wenn man dies alles weiß und dann auch noch bei einer intramuskulären Injektion (die jede Arzthelferin und jeder Rettungshelfer beherrschen muss) von einer „anderen Baustelle“ und vielen „Aha-Momenten“ und einer „Aufwertung des Berufsbildes“ der Zahnärzteschaft gesprochen wird, dann wird einem wirklich Angst und Bange bei dem Gedanken, wie es um das zahnärztliche Berufsbild überhaupt bestellt ist und wohin es sich wohl bewegt. So lange ärztliches Handeln nicht ganz selbstverständlich zur Zahnmedizin gehört und die Zahnärzteschaft sich nicht als ärztlicher Heilberuf versteht, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Facharztbeschluss, 1 BvR 518/62 vom 9.5.1972 formuliert, wird unser Berufsstand nicht immun sein gegen eine Deprofessionalisierung und Verramschung, wie man sie schon beim Thema Aligner-Start-ups beobachten kann – mit allen Konsequenzen. Dem gegenzusteuern sind wir alle denjenigen schuldig, die in der Vergangenheit für die Professionalisierung unseres Berufes gekämpft haben, sowie den jungen und angehenden Kolleginnen und Kollegen, deren erfolgreiche berufliche Zukunft von einem starken, professionellen, ärztlichen Berufsstand abhängt. Dr. Jens Naim, Göppingen
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zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (276) CORONA-IMPFPFLICHT PRAXISINHABER KEINE „AUFPASSER“ Zum Beitrag „Alles Wissenswerte zur bevorstehenden Impfpflicht in Zahnarztpraxen“, zm 1-2/2022, S. 14-15. Über die Corona-Impfpflicht insgesamt sollte meines Erachtens noch mal sehr viel breiter diskutiert werden, insbesondere durch die Erkenntnis, dass die Impfung weder zu einer sterilen Immunität führt noch den Impfling vor der Ansteckung bewahren kann. Da es sich um eine neue Erkrankung und eine neuartige Impfung handelt, weiß heute noch niemand, was eine zukünftige vierte oder fünfte Impfung überhaupt bewirken kann und wird. Aus diesem Kontext heraus alle Menschen oder bestimmte Berufsgruppen nicht nur zu einer Grundimmunisierung, sondern auch viertel- oder halbjährlichen Auffrischungsimpfungen zu verpflichten, deren „Ablaufzeiträume“ nicht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern mit politischer Willkür festlegt werden, ist unerträglich. Nun aber auch noch jeden Praxisinhaber zum „Aufpasser“ über individuelle Impfungen und willkürlich festgesetzte Ablaufdaten der einzelnen Mitarbeiter zu machen, sprengt komplett den Rahmen. Was lassen wir uns denn noch alles aufbürden? Schon die Kontrolle der Masernimpfung kann eigentlich nicht Aufgabe der Arbeitgeber sein, ist jedoch nur einmalig erforderlich. Wenn der Staat solche Gesetze schafft, dann muss auch die Exekutive dafür sorgen, dass die Gesetze kontrolliert werden. Dafür gibt es zum Beispiel Ordnungsämter und Gesundheitsämter oder die Polizei. Auch bei der betriebsärztlichen Untersuchung könnten diese Dinge überprüft werden. Aber diese Arbeit kann doch nicht an die Betriebe beziehungsweise den einzelnen Arbeitgeber delegiert werden. Auch deshalb nicht, weil hier den Arbeitgebern zum Beispiel zugemutet wird, die seit 20 Jahren beschäftigten Mitarbeiter zu denunzieren, obwohl sie vielleicht nachvollziehbare Gründe für ihre Entscheidung haben (hoher Titer, mehrfach durchgemachte Infektion etc.). Diese Gesetze sind ein gewaltiger Schritt in Richtung Gesundheitsstaat. Wir dürfen uns meines Erachtens nicht dafür hergeben, Gesetze zu kontrollieren. Wehret den Anfängen! Wer weiß, was wir ansonsten als Nächstes bei unseren Mitarbeitern überprüfen und weitermelden müssen. Übrigens: Unsere Impf- beziehungsweise Boosterquote beträgt 100 Prozent. Allerdings sinkt die Akzeptanz der Impfregelungen und insbesondere der Zeiträume je unwissenschaftlicher sie werden. Carola Busse-Gehrke, Berlin FRAUENQUOTE NETZWERK SCHLÄGT BETONHALTUNG? Zum Leserbrief „Geschlechtergerechtigkeit: An der Quote führt kein Weg vorbei“, zm 1-2/2022, S. 8. An der Quote führen viele vernünftige Wege vorbei! Meines Wissens nach sind Frauen von der Natur mit gleichen genetischen Fähigkeiten der Kognitivität, der Intelligenz, des Durchsetzungsvermögens, der Sozialisierung ausgestattet. Im Gegensatz zu körperlich und geistig kompromittierten Menschen können sie sich zu allen Dingen äußern, ihren Willen bekunden und durchsetzen und am Gesellschaftsleben teilnehmen. In vorigen Jahrhunderten mag das anders gewesen sein: Die Gesetzessituation in Deutschland im Jahre 2022 schützt jedes Individuum und billigt ihm gleiche Rechte zu. Die Einhaltung dieser Gesetze übernehmen die zuständigen Gerichte. Frau Käding scheint hier also gegebene Voraussetzungen für ein weibliches Engagement in und für die Körperschaften mit den Eigenheiten so manch´ eines Verbandes zu verwechseln. Es gehört im allgemeinen nur eine Ausdauer und ein Wille dazu, Zugang zu erlangen. Manchmal muss man Umwege gehen. In Berlin hat sich eine reine Frauenliste Zugang zu den Posten der Kammer verschafft. Legal gewählt, aber leider etwas undemokratisch in den Vereinsstatuten aufgestellt: Männer dürfen hier nicht Mitglied werden. Da wurde für mich der Bogen in die andere Richtung überspannt. Demokratischen Parteien sollte jeder beitreten dürfen, jedenfalls sollte ihm nicht wegen seines Geschlechts der Zugang verwehrt werden. Vielleicht schließen Sie sich den „Dentistas“ an, Frau Käding, und machen in Ihrem Bezirk Werbung. Ich bin mir sicher, Sie landen dort, wohin Sie wollten. Ohne Quote. Und den Beton so manch eines Vereins sollte man mit den richtigen Mitteln aufknacken. Manchmal lösen sich solche Betonmaurerverein von selbst auf. Hier gilt wie an anderen Stellen auch in der Politik: Netzwerk schlägt Betonhaltung ... Kollegiale Grüße aus dem frauenregierten Berlin. Dr. Stefan Verch, Berlin Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. 10 | LESERFORUM
KASSENZAHNÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG DAS KZBV-JAHRBUCH 2021 IST DA! Die aktuelle Ausgabe des Jahrbuchs gibt wieder vielfältige Einblicke in das Versorgungsgeschehen, zum Beispiel detailliert aufbereitete Ergebnisse zu Kosten- und Versorgungsstrukturen in vertragszahnärztlichen Praxen aus mittlerweile drei Erhebungswellen des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) oder aber zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das zahnärztliche Leistungs- und Abrechnungsgeschehen im Berichtsjahr 2020. Diese und weitere statistische Basisdaten, etwa zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Zahnärzte, zu GKV-Einnahmen und GKV-Ausgaben, zur Bevölkerungsstruktur und zur Inanspruchnahme zahnmedizinischer Leistungen sind im neuen KZBV Jahrbuch zusammengefasst. Die Datensammlung aus amtlichen und offiziellen Statistiken von KZBV, BZÄK, Statistischem Bundesamt und dem Bundesgesundheitsministerium kann zum Selbstkostenpreis von zehn Euro (plus Porto) bestellt werden. Das KZBV-Jahrbuch wird unter www.kzbv. de auch als elektronische Version im PDF-Format zum kostenfreien Herunterladen bereitgestellt. Bezugsquelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Postfach 41 01 69, 50861 Köln, Tel.: 0221/4001–215/-216 Fax.: 0221/4001–180, www.kzbv.de, Rubrik: Service/Infomaterialien/ Printprodukte bestellen NEWS SPECIAL SMILES UNTERSTÜTZER GESUCHT! Für das Zahn- und Mundgesundheitsprogramm „Special Smiles”, das im Sommer 2022 Teil der Nationalen Special Olympics und 2023 der World Games in Berlin sein wird, werden ehrenamtliche Unterstützer gesucht. Die Spiele sind die größte inklusive Sportveranstaltung der Welt. Die Veranstalter, zu denen auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gehört, brauchen zur Unterstützung ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die die standardisierten kostenlosen Mundhygieneübungen, Putzinstruktionen, Beratungen und Untersuchungen bei „Special Smiles” durchzuführen. Gesucht werden in Berlin vom 19. bis 24. Juni 2022 (Special Smiles) und vom 17. und 24. Juni 2023 (Special Olympics World Games) engagierte Zahnärztinnen und Zahnärzte, Zahnmedizinstudierende und zahnmedizinisches Fachpersonal sowie Auszubildende zur ZMF, ZFA, Prophylaxeassistenin und zur DH. LL/pm Für Rückfragen steht Isabell Harbrec unter der E-Mail healthyathletes@ber lin2023.org oder telefonisch unter +49 1579 2452238 zur Verfügung. zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (277) A B Volle visuelle Kontrolle über jeden Schritt dank einzigartigem Farbumschlag Immer nur 3 Schritte: Mischen Auftragen Verblasen Fertig! Egal welche Oberfläche! Eins haftet immer. Universal Bond II 1 2 3 Keine Einwirkzeit Kein Lichthärten Das Fundament dentaler Restaurationen Ob direkte oder indirekte Restaurationen, eins der innovativen Monomere haftet immer, egal was Sie befestigen wollen. NEU Mehr unter NACHRICHTEN | 11
zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (278) STUDIE AUS CHINA Soziale Isolation erhöht Risiko von Zahnverlust Wer isoliert lebt, hat im Alter vergleichsweise weniger Zähne und ein höheres Risiko, Zahnverlust zu erleiden als sozial integrierte Menschen. Das ergab eine jetzt veröffentlichte chinesische Studie. Sozial isolierte ältere Erwachsene haben im Durchschnitt höhere Zahnverlustraten und weniger verbliebene Zähne im Vergleich zu anderen Personen ihrer Altersgruppe, die mehr soziale Kontakte haben. Zu diesem Ergebnis kamen Forschende aus China im Rahmen einer Studie an chinesischen Senioren, die hierfür Daten von insgesamt 4.268 Personen über einen Zeitraum von sieben Jahren analysierten. Die Ergebnisse wurden kürzlich in der Zeitschrift „Community Dentistry and Oral Epidemiology“veröffentlicht. JEDER DRITTE ÄLTERE ERWACHSENE IST EINSAM In einigen Ländern ist nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jeder dritte ältere Erwachsene einsam. Soziale Isolation und Einsamkeit gelten als Risikofaktoren für Herzkrankheiten, psychische Störungen und kognitiven Abbau. Die Corona-Pandemie hat diese Probleme noch verschärft, da viele persönliche Kontakte eingeschränkt oder unterbrochen wurden, um ältere Menschen vor einer Infektion zu schützen. Dabei ist zwischen sozialer Isolation und Einsamkeit zu unterscheiden: Soziale Isolation ist ein objektives Maß, während Einsamkeit das Gefühl ist, das durch einen Mangel an sozialen Kontakten entstehen kann. Dabei muss soziale Isolation nicht mit einem Gefühl der Einsamkeit einhergehen – und umgekehrt. Trotz regelmäßiger sozialer Kontakte fühlen sich manche Menschen einsam, während nicht bei allen sozial isolierten Personen gleichzeitig ein Gefühl von Einsamkeit auftritt. In der vorliegenden Studie wurde soziale Isolation anhand folgender Punkte gemessen: alleinlebend, kein / seltener sozialer Kontakt mit anderen Personen, fehlende Unterstützung und Teilnahme an sozialen Aktivitäten. SOZIALE ISOLATION IST NICHT GLEICH EINSAMKEIT Um den Zusammenhang zwischen sozialer Isolation, Einsamkeit und Zahnverlust bei Senioren zu verstehen, analysierten die Forschenden im Rahmen der Chinese Longitudinal Healthy Longevity Survey Daten von insgesamt 4.268 Erwachsenen im Alter von mindestens 65 Foto: AdobeStock_Photographee 12 | ZAHNMEDIZIN
Jahren über einen Zeitraum von sieben Jahren. Hierfür füllten die Probanden zu drei verschiedenen Zeitpunkten (2011 bis 2012, 2014 und 2018) Fragebögen aus, in denen die soziale Isolation und Einsamkeit, die Anzahl der Zähne sowie andere Faktoren erfasst wurden. Mehr als ein Viertel (27,5 Prozent) war sozial isoliert, 26,5 Prozent gaben an, sich einsam zu fühlen. Die Ergebnisse zeigen, dass ein höheres Maß an sozialer Isolation mit weniger Zähnen und schnellerem Zahnverlust verbunden war, selbst wenn andere Faktoren wie Mundhygiene, Gesundheitszustand, Rauchen und Trinken sowie Einsamkeit berücksichtigt wurden. Ältere Erwachsene, die sozial isoliert waren, hatten im Durchschnitt 2,1 weniger natürliche Zähne und verloren ihre Zähne 1,4-mal so häufig wie diejenigen mit stärkeren sozialen Bindungen. Überraschenderweise war die Einsamkeit weder mit der Anzahl der verbleibenden Zähne, noch mit der Zahnverlustrate verbunden. WER ISOLIERT IST, LEBT WENIGER GESUND Die Forschenden vermuten, dass sozial isolierte ältere Erwachsene weniger gesundheitsfördernde Verhaltensweisen an den Tag legen. Dazu zählen sie nicht nur körperliche Aktivität, sondern auch durch Interaktion mit anderen Menschen geförderte Fähigkeiten wie beispielsweise Stressmanagement. Fehlende Stimulation oder Feedback anderer könnten sich negativ auf ihre allgemeine körperliche Verfassung auswirken und dazu führen, dass die Körperpflege, zu der auch die Mundhygiene führt, vernachlässigt wird. Auch schlechte Gewohnheiten wie Rauchen und Alkoholkonsum könnten bei ausbleibender sozialer Interaktion ungehemmter ausgeführt werden und die (Mund-)Gesundheit beeinträchtigen. Die Autoren bestätigen die These früherer Studien, wonach strukturelle Indikatoren für soziale Isolation starke Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden haben können. Die Autoren räumen ein, dass potenzielle Störfaktoren zwar berücksichtigt wurden, es allerdings möglich sei, dass diese unvollständig sind. Zudem basieren die Ergebnisse auf Selbstauskünften, was zu Verzerrungen führen könnte. Schließlich bleibt anzumerken, dass nicht erhoben wurde, ob und wie oft die befragten Personen zahnärztliche Versorgung in Anspruch genommen haben. Die Datenerhebung für diese Studie wurde bereits vor Beginn der Corona-Pandemie abgeschlossen. Diese hat viele ältere Menschen weiter in die Isolation getrieben. Die Forschenden konnten zeigen, welche oralen gesundheitlichen Beeinträchtigungen dies – abgesehen von psychischen Folgen – nach sich ziehen kann und wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung der sozialen Isolation zu entwickeln. nl Originalpublikation: Qi X, Pei Y, Wang K, Han S, Wu B. Social isolation, loneliness and accelerated tooth loss among Chinese older adults: A longitudinal study. Community Dent Oral Epidemiol. 2022 Jan 17. doi: 10.1111/cdoe.12727. Epub ahead of print. PMID: 35040179. zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (279) Entdecke die neue AERA! EINFACH. CLEVER. BESTELLEN. www.aera-online.de Die Preisvergleichs- und Bestellplattform für Dentalprodukte Jetzt registrieren und sparen! Preisvergleich auf Ebene der kleinsten Mengeneinheit Zeit & Geld sparen mit dem automatischen Warenkorboptimierer Über 1,5 Mio Angebote & 300 Lieferanten mit einem Login Bild: ronsik Neues Design ab März ZAHNMEDIZIN | 13
zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (280) Die Zahnärztin ist an diesem 20. November 2020 die dritte Behandlerin und eine von vielen Ansprechpartnern, die bei DrSmile für S. bis dahin zuständig waren. S. kennt sie wie alle übrigen nur beim Vornamen, aber immerhin schon von einem freiwilligen Zwischentermin vier Monate zuvor. Damals hatte die Zahnärztin sie noch bestärkt, die Aligner trotz Schwierigkeiten mit der Okklusionsproblemen bis zum Ende des Behandlungsplans zu tragen. Doch anders als noch im Sommer 2020 ist die Behandlerin nun gar nicht entspannt, sondern „entsetzt von dem offenen Biss“, erinnert sich S. „Meine hinteren Backenzähne berührten sich nur teilweise auf den Ecken und ich hatte sonst keine Kontaktpunkte.“ EIN OFFENER BISS IST DAS ERGEBNIS Was folgt, entspricht dem Worst-Case-Szenario aus Patientenperspektive: Die Ärztin wirkte plötzlich „total nervös und war dann sehr lange weg, um mit einem Kollegen Rücksprache zu halten“, dieser „wollte aber wohl nicht das Behandlungszimmer betreten“, beichtet S. Ergebnis der „bestimmt 20-minütigen“ Konsultation: Es gebe drei Handlungsoptionen, wie die durch die Aligner von DrSmile entstandene Fehlstellung behoben werden könnte. „Entweder ich höre sofort auf mit den Alignern und hoffe, dass sich meine Zähne wieder so verschieben, dass ich am Ende wieder einen normalen Biss habe. Dann könnte ich auch noch einmal mit neuen Alignern beginnen“, berichtet S., „oder Ich lasse mir einen Retainerdraht EINE DRSMILE-PATIENTIN BERICHTET „Plötzlich wollte ich nur noch raus“ Als Celine S. am 29. November 2019 in der DrSmile-Filiale am Hamburger Jungfernstieg zum 3-D-Scan Platz nimmt, ist die junge Frau voller Vorfreude – ein strahlendes Lächeln mit geraden Zähnen ist ihr Traum. In der Folge gibt es Merkwürdigkeiten, doch sie vertraut ihren wechselnden Behandlerinnen. Ende 2020 ist der Vertrauensvorschuss verpufft. Beim Abschlusstermin entschuldigt sich eine sichtlich nervöse Zahnärztin für das Ergebnis, verschwindet minutenlang, um einen Kollegen zu konsultieren und konfrontiert S. dann mit dem Schlimmsten. SMILEDIRECTCLUB ZIEHT AUS DEUTSCHLAND AB Am 24. Januar gab der US-Aligner-Anbieter SmileDirectClub bekannt, den Betrieb in Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Spanien sowie Hongkong, Singapur, Neuseeland und Mexiko einzustellen. Laufende Behandlungen sollen ohne Unterbrechung zu Ende geführt werden. Das Unternehmen wolle sich auf das Geschäft in den USA, Kanada und Australien konzentrieren. Ganz verschwunden ist der Anbieter aus Europa damit womöglich jedoch nicht: Laut Website offeriert SmileDirectClub weiterhin Kunden in Großbritannien, Irland und Frankreich eine Aligner-Fernbehandlung. Foto: AdobeStock_SENTELLO Symbolbild 14 | POLITIK
zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (281) einsetzen und hoffe, dass sich mein Biss wieder normalisiert.“ Die letzte Möglichkeit: Die Zahnärztin „schleift mir meine hinteren Backenzähne so weit ab, bis ich wieder einen normalen Biss habe.“ S. war total schockiert. „Plötzlich wollte ich nur noch raus“, sagt sie. INKOMPETENZ AUF GANZER LINIE Aus Sicht der niedergelassenen Kieferorthopädin Dr. Luzie Braun-Durlak, bei der sich die junge Frau direkt im Anschluss in Behandlung begab, offenbaren diese Handlungsoptionen das ganze Ausmaß der fachlichen Inkompetenz der DrSmile-Angestellten. Option eins sei „völlig absurd, denn die unkontrollierte, unerwünschte Zahnbewegung, die das Desaster verursacht hat, wird ja dadurch nicht rückgängig gemacht“, sagt sie. „Die Leute haben also nicht einmal am Ende der Behandlung verstanden, was da passiert ist.“ Der Vorschlag, die Aligner abzusetzen in der Hoffnung, dass sich die Zähne irgendwie wieder zurechtruckeln, zeige „die komplette Hilflosigkeit“, lautet ihr Urteil. „Elongierte, verlängerte Zähne gehen nicht von allein wieder in den Knochen zurück.“ DER VORSCHLAG IST SCHLICHT KÖRPERVERLETZUNG Auch das Angebot, einen Retainer zu setzen, geschehe „nach dem Prinzip Hoffnung, weil man Mangels Verständnis und Fachkompetenz die Kontrolle verloren hat.“ Die dritte Behandlungsoption toppe das Vorgehen noch, schreibt sie auf Anfrage: „Da wird auf den einen Arztfehler zu dessen Korrektur der zweite draufgesetzt.“ Die iatrogen verlängerten Zähne durch Beschleifen so einzukürzen, dass sie wieder ihre ursprüngliche Länge haben, aber dann auch irreversibel geschädigt sind, sei schlicht Körperverletzung, so Braun-Durlak. Ziemlich geschockt fragt S. die DrSmile-Zahnärztin noch während des Abschlussgesprächs danach, welche Option sie empfehlen würde. Antwort: Sie wisse es nicht, weil sie „keine Referenzwerte habe“, S. solle das lieber allein entscheiden. Ursächlich für das medizinische Problem war nach Ansicht von Braun-Durlak die neun Monate zuvor getroffene Entscheidung einer anderen DrSmile-Zahnärztin, die Aligner der jungen Frau rigoros um die hintersten Backenzähne zu kürzen. S. erinnert sich: „Am 17. Februar 2020 sollte ich mit meinen ersten Schienen zum IPRTermin erscheinen. Zuhause habe ich bereits versucht, die Schienen einzusetzen – aber leider haben diese nicht gepasst.“ Die DrSmile-Zahnärztin meinte, dass so etwas öfter mal vorkommt und bot an, das Problem sofort zu beheben. Daraufhin verließ sie den Raum „und schliff von meinen beiden Spangen jeweils die Hälfte des letzten Backenzahns ab“. Da das die Situation nur minimal verbesserte, kürzte sie die Aligner um die kompletten letzten Backenzähne.“ S. atmete auf, endlich konnte sie mit eingesetzten Aligner den Mund wieder schließen. Als die Zahnärztin sie aber bat, auch die übrigen 16 Alignersätze vorbeizubringen, um diese zu kürzen, war S. beunruhigt. Die Verunsicherung wuchs, als zwei ZFA, mit GESCHÄDIGTE PATIENTEN IN GANZ EUROPA Bei der European Federation of Orthodontic Specialists Associations (EFOSA) gibt es noch keine zentrale Erfassung von Beschwerden über potenzielle Behandlungsfehler bei Alignern. Ende 2021 haben jedoch 31 zahnärztliche und kieferorthopädische Fachgesellschaften, Verbände und Institutionen aus 25 Ländern erstmals eine paneuropäische Erklärung verfasst, die einer Warnung vor den Fernbehandlungen durch Start-ups gleichkommt. Fazit: Behandlungen ohne gründliche klinische Untersuchung des Patienten vor Ort, Röntgenaufnahmen und regelmäßige klinische Überwachung sind potenziell gesundheitsgefährdend. Auch in den Niederlanden, Großbritannien, Frankreich, Spanien, der Schweiz, Österreich und Italien gibt es erste Fälle von potenziell geschädigten Patienten. Auf Nachfrage der zm berichtet die Präsidentin des Verbands Österreichischer Kieferorthopäden, DDr. Silvia Silli, dass sie in ihrer Praxis zwei ehemalige Kunden von DrSmile behandelt. Sie erhalte des Öfteren auch Berichte von Kolleginnen und Kollegen. Bei dem österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) sind ihres Wissens nach bislang etwa 50 Beschwerden eingegangen. Im März will der VKI einen Artikel dazu bringen. Die Schweizerische Gesellschaft für Kieferorthopädie SGK/ SSO berichtet, dass sich in letzter Zeit Meldungen von Mitgliedern häufen, die „teilweise schiefgegangene Behandlungen aus solchen Shops korrigieren müssen“. Darum wurde in der Schweiz Ende 2021 eine Ombudsstelle gebildet, über die Patienten eine kostengünstige fachliche Bewertung einholen können, wenn sie Behandlungsfehler vermuten. In Kürze wollen die Organisatoren die ersten drei Fälle beurteilen. Foto: AdobeStock_Proxima Studio POLITIK | 15
zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (282) denen S. infolge der Übergabe der Aligner in Kontakt hatte, ihre Irritation zum Ausdruck brachten. Am Ende vertraute S. aber dem Vorgehen ihrer Behandlerin. So wie schon jener Zahnärztin, die seinerzeit die Befundung übernommen hatte. Heute weiß S., dass sie besser schon vor oder während der Behandlung hätte skeptisch werden sollen. Anlässe gab es reichlich: Ein beim Ersttermin angefordertes Röntgenbild wollte plötzlich niemand mehr sehen. Gleichzeitig schwärmten alle ZFA wie auch die Erstbehandlerin von DrSmile, gaben sogar an, selbst Kundinnen zu sein, ein DrSmile-Kundenbetreuer wiederum drängte die junge Frau telefonisch zum fast 3 .000 Euro teuren Vertragsabschluss. Und die einzige Reaktion auf ihre dokumentierten Beschwerden war das Kürzen der Aligner. Einsicht in ihre Patientenakte hat S. nach eigener Aussage von DrSmile bis zum heutigen Tag nicht erhalten. Jetzt lässt sie sich von Rechtsanwalt Stephan Gierthmühlen juristisch vertreten. mg 5 FRAGEN AN DIE VERBRAUCHERZENTRALE NRW (VZBV) 1. Wie viele Beschwerden sind beim vzbv zu Aligner-Start-ups bisher eingegangen? Tanja Wolf (vzbv): Beim Projekt Faktencheck-Gesundheitswerbung der Verbraucherzentrale NRW (in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) gehen immer wieder Beschwerden über Aligner-Anbieter ein, häufig auch über unser Portal Kostenfalle-Zahn.de oder in den Beratungsstellen vor Ort. Über Kostenfalle-Zahn sind seit Anfang 2021 etwa 20 Fälle gemeldet worden. Wir sehen somit, dass regelmäßig Probleme mit diesen Anbietern auftauchen. Das deckt sich auch mit den Fällen auf Bewertungswebseiten und den Schilderungen in einer Facebook-Gruppe für betroffene Patient:innen. 2. Worum geht es dabei? Sehr häufig geht es um die Frage, ob und wie man den Behandlungsvertrag widerrufen kann. Alle in unserem Marktcheck überprüften Unternehmen versuchen, das Widerrufsrecht auszuschließen, indem sie sich auf Zahnschienen als individuell gefertigte Produkte berufen. Die Verbraucherzentrale NRW sieht das anders, da der Schwerpunkt des Aligner-Vertrags auf der Herstellung funktionstauglicher Zahnschienen zur Behandlung von Zahnfehlstellungen liegt. Somit handelt es sich hier nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Werkvertrag. Und für diese kann das Widerrufsrecht nicht unter Berufung auf § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen werden. Das Widerrufsrecht für im Internet geschlossene Verbraucherverträge besteht daher nach Auffassung der Verbraucherzentralen und gibt Verbraucher:innen das Recht, den Vertrag – zum Beispiel durch eine Erklärung per E-Mail – wieder aufzulösen. Diese Rechtsauffassung wurde auch im Nachgang zum Marktcheck durch das Landgericht Frankfurt am Main zugunsten der Verbraucherzentrale NRW so bestätigt. 3. Wie viele Betroffene haben sich beim vzbv bisher gemeldet? Behandlungsfehler spielen in den bei uns vorliegenden Aligner-Beschwerden eine untergeordnete Rolle. Siehe Frage 1. 4. Von welchen Anbietern wurden sie behandelt? In der Regel geht es um die Anbieter, die wir auch im Marktcheck untersucht haben. Der Markt ist allerdings im Fluss, manche Anbieter stellen das Geschäft in Deutschland ein, andere sind insolvent. Der untersuchte Anbieter SmileDirectClub hat beispielsweise seine Tätigkeit in Deutschland eingestellt. 5. Welche juristischen Möglichkeiten haben potenziell geschädigte Patienten? Hier kommt es auf das Problem an. Medizinrechtlich gesehen folgt aus einem Behandlungsvertrag keine „Erfolgsgarantie“. Man kann also in der Zahnarztpraxis nicht sein Geld zurück verlangen, wenn der Behandlungserfolg nicht erreicht wird. Anders sieht es aus, wenn sich die Behandelnden nicht an die „allgemein anerkannten fachlichen Standards“ (§ 630a Abs. 2 BGB) gehalten haben. Dann läge ein Behandlungsfehler vor. Ob das tatsächlich so ist, muss ein:e Zahnmediziner:in bewerten. Unser Tipp: Betroffene sollten gegenüber dem Aligner-Anbieter ihren Anspruch auf Einsichtnahme in die Behandlungsdokumentation (§ 630g BGB) geltend machen und anschließend einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin ihres Vertrauens einen Blick darauf werfen lassen. Die Erfolgsaussichten einer Klage hängen vor allem davon ab, ob die Behandelnden die „allgemein anerkannten fachlichen Standards“ missachtet haben. Falls ja, liegt ein Behandlungsfehler vor, der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen kann. Wurde die Behandlung von den mit dem Anbieter kooperierenden Zahnärzt:innen nicht richtig dokumentiert, können sich hieraus für Patient:innen Beweiserleichterungen ergeben. Wenn es um das Widerrufsrecht geht, werden den Betroffenen häufig finanzielle Nachlässe im Rahmen von „Kulanzvereinbarungen“ inklusive Verschwiegenheitspflicht gewährt. Dann muss leider derzeit jede:r selbst entscheiden, ob es besser ist, das Angebot anzunehmen oder sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Die Fragen stellte Marius Giessmann. 16 | POLITIK
zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (284) Während die Regierung an diesem Nachmittag im Bundestag gegenüber noch über die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht debattierte, versammelten sich ein weiteres Mal Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den niedergelassenen Praxen zusammen mit Vertreterinnen vom VmF am Brandenburger Tor in Berlin. Die Absage eines staatlichen CoronaBonus an die seit knapp zwei Jahren stark belasteten Berufsgruppen, hatte die ZFA und MFA enttäuscht zurückgelassen. Nun wollen sie weiter kämpfen für die Anerkennung ihrer Leistungen in der Frontline, direkt am Patienten. Auch an diesem Tag hatte VmF-Präsidentin Hannelore König wieder Briefe von ZFA und MFA dabei, die den Verband erreichten und die sie stellvertretend an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitergeben wollte. Und nochmals betonte sie, wie ausgelaugt ihre Kolleginnen von der vergangenen Zeit sind. Vor allem die stark von den niedergelassenen Praxen mitgetragene Impfkampagne und der hohe Aufklärungsbedarf der Patienten beschweren den regulären Arbeitsalltag zusätzlich. „Die MFA und ZFA in den niedergelassenen Praxen sind seit Beginn der Pandemie besonders belastet. Neben der ambulanten zahnärztlichen und ärztlichen Versorgung kümmern sie sich auch um die Versorgung von mehr als 90 Prozent der COVID-Patientinnen und Patienten”, erklärte König. „Sie fangen die Überlastungen des öffentlichen Gesundheitswesens auf, sichern den Schutzwall vor den Kliniken, setzen die ständigen Änderungen in der Impf- und Teststrategie um, baden zudem die Kommunikationsfehler zwischen Wissenschaft und Politik aus.” Anfragen, Beschwerden und Drohungen landeten als Erstes bei ihnen als Kontaktpersonen. König: „2020 und 2021 wurden Boni an Kliniken und Pflegeeinrichtungen ausgeschüttet, 2022 sind weitere geplant. Nur das große Engagement der Beschäftigten in den Arzt- und Zahnarztpraxen in der Pandemie und ihre wertvollen Leistungen werden dauerhaft nicht anerkannt.” PROTESTAKTION „ZFA IM NEBEL“ UND „MFA AM LIMIT“ An der Seite der Patienten, von der Politik vergessen Während die Regierung im Bundestag gegenüber über die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht debattierte, initiierte der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) eine erneute Protestaktion vor dem Brandenburger Tor. Dort versammelten sich zur dritten Mal Zahnmedizinische und Medizinische Fachangestellte – unterstützt von der Standespolitik. MFA SIND KLINIK-BESCHÄFTIGTEN GLEICHZUSTELLEN „Alle Beschäftigten im Gesundheitswesen arbeiten mit großem Engagement daran, die Herausforderungen der Corona-Pandemie zu bewältigen. In der aktuellen Phase müssen die Kliniken weiter entlastet und möglichst viele Patienten im ambulanten Bereich versorgt werden. Dafür setzen sich neben den Ärztinnen und Ärzten auch die Medizinischen Fachangestellten (MFA) im besonderen Maße ein. Es ist deshalb richtig und angemessen, MFA den Beschäftigten in Krankenhäusern gleichzustellen und ihnen für ihr Engagement in der Coronakrise eine steuerfinanzierte Corona-Prämie in vergleichbarer Höhe zu zahlen.“ BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt Auf dem Pariser Platz in Berlin machten sich die ZFA und ihre Vertreterin Sylvia Gabel vom VmF für mehr Anerkennung in der Pandemie stark. Ihr Motto: „ZFA im Nebel” – gemeint ist damit sowohl der AerosolNebel wie auch im übertragenen Sinn der Nebel in den stockenden Tarifverhandlungen, betonte Gabel. zm 18 | POLITIK
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zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (286) Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Landeszahnärztekammern, KZVen und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) bekräftigten ihre Solidarität mit den ZFA. Sie befürworten die Aktion: Dank des Einsatzes und des Engagements der ZFA habe man die zahnmedizinische Versorgung in den vergangenen beiden Jahren am Laufen halten können. Ihnen gebühre ein großes Dankeschön – auch sie hätten sich einen Sonderbonus verdient. BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz und der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer waren neben weiteren Standesvertretern vor Ort, um die Proteste persönlich zu unterstützen und mit Gesundheitspolitikern ins Gespräch zu kommen. Zur Übergabe der vom VmF gesammelten Protestbriefe der ZFA und MFA an das BMG kam es am Nachmittag in Berlin indes nicht mehr: Die Protestaktion musste zum Ende hin aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden. Im Anschluss an die Versammlung wollten sich VmFPräsidentin Hannelore König und einige Teilnehmer eigentlich auf den Weg zur Friedrichstraße machen. Doch die zuständigen Polizeibeamten der Hundertschaft rieten davon dringend ab. Auf der Straße „Unter den Linden“ waren bereits viele Demonstranten der Anti-Corona-Bewegung ohne Masken und mit zu wenig Abstand auf dem Vormarsch, eine Alternativroute konnte durch die Polizei nicht ausreichend gesichert werden. IMPFGEGNER VERSUCHTEN DIE AKTION ZU KAPERN „Es wurde im Vorfeld in den sozialen Netzwerken dazu aufgerufen, sich uns anzuschließen, wenn wir uns auf den Weg zum BMG machen würden“, berichtete König. Die Demonstranten wollten sich offenbar gezielt untermischen. „Wir waren über die ganze Zeit in einem Austausch mit den Beamten und haben uns bis zu dem Punkt einigermaßen sicher gefühlt. Aber dann kam ein richtig mulmiges Gefühl auf“, schilderte König die Situation. Sie habe ZFA HABEN MIT DAS HÖCHSTE EXPOSITIONSRISIKO! „Nicht erst seit Beginn von Corona stehen mehr als 200.000 ZFA und mehr als 400.000 MFA gemeinsam mit Zahnärzten und Ärzten in der ersten Reihe der ambulanten Versorgung. Dabei zählen ZFA zu den Berufsgruppen mit dem höchsten Expositionsrisiko im Zusammenhang mit Covid-19. Sie arbeiten in der Behandlungsassistenz, in der Parodontitis-Therapie, bei chirurgischen Eingriffen und in der Prophylaxe direkt am Patienten. Die Arbeitsbelastung ist durch verstärkte Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen deutlich gestiegen, der Stressfaktor durch die Pandemie, viele Terminverschiebungen und das veränderte Patientenverhalten sehr hoch. ZFA sind an der Seite der Zahnärzteschaft der Garant für die ambulante zahnärztliche Versorgung und wie die MFA unverzichtbar, werden von der Öffentlichkeit und der Politik aber ganz offensichtlich nicht gesehen.“ Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV Sylvia Gabel, Referat Zahnmedizinische Fachangestellte beim VmF (2. v. l.), VmFPräsidentin Hannelore König (3. v. l.), Dr. Karsten Heegewaldt, Kammerpräsident Berlin (1.v. l.), BZÄK-Präsident Prof. Christoph Benz (4. v. r.), Dr. Carsten Hünecke, Kammerpräsident Sachsen-Anhalt (3. v. r.), Dr. Wolfgang Menke, Kammerpräsident Bremen (2. v. r.), und Dr. Christian Öttl, Vorstand des FVDZ (1. v. r.). BZÄK-Präsident Prof. Christoph Benz ging ins Gespräch mit der Abgeordneten Simone Borchardt (CDU/CSU) und Geschäftsbereichsleiterin Pflege. Die Politikerin hatte ein offenes Ohr für das Anliegen der MFA und ZFA vor Ort. zm zm 20 | POLITIK
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zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (288) dann entschieden, dass das Sicherheitsrisiko für ihre Teilnehmer zu groß sei und die Veranstaltung beendet. Mit der Aktion selbst waren alle Beteiligten zufrieden. Die Briefe wurden am Ende per Boten ins BMG überbracht. Die nächste Aktion soll Mitte März stattfinden. „Bis dahin wollen wir dem Gesundheitsministerium die Zeit für eine Reaktion lassen und in der aktuell aufgeheizten öffentlichen Debatte um die Impfpflicht nicht noch Öl ins Feuer gießen. Denn die MFA erleben zurzeit schon genug Drohungen und Unmut in den Praxen“, sagte König. Sie hofft, dass beim nächsten Mal die Lage wieder friedlicher ist „und wir vom neuen Gesundheitsminister nicht wieder 14 Monate auf eine Antwort warten müssen!“ LL DIE LEISTUNG GEHÖRT STAATLICH ANERKANNT! „Der Druck in den Praxen hat sich seit Beginn der Pandemie drastisch erhöht. Unsere Zahnmedizinischen Fachangestellten sind zurzeit Telefonhotline, Hygieneprofis, Seelsorgerinnen, Corona-Erklärerinnen – manchmal leider sogar Opfer von verbalen oder gar körperlichen Übergriffen. Sie leisten unfassbar viel – und das gehört natürlich auch staatlich anerkannt.“ BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz MFA UND ZFA SIND BESONDERS BELASTET! „Die MFA und ZFA in den niedergelassenen Praxen sind seit Beginn der Pandemie besonders belastet. Neben der ambulanten (zahn)ärztlichen Versorgung kümmern sie sich auch um die Versorgung von mehr als 90 Prozent der COVID-Patientinnen und Patienten. Sie fangen die Überlastungen des öffentlichen Gesundheitswesens auf, sichern den Schutzwall vor den Kliniken, setzen die ständigen Änderungen in der Impf- und Teststrategie um, baden zudem die Kommunikationsfehler zwischen Wissenschaft und Politik aus. Denn die Anfragen ebenso wie Beschwerden und Drohungen dazu, landen als erste als Kontaktpersonen bei ihnen. 2020, 2021 wurden Boni an Kliniken und Pflegeeinrichtungen ausgeschüttet, 2022 sind weitere geplant. Nur das große Engagement der Beschäftigten in den Arzt- und Zahnarztpraxen in der Pandemie und ihre wertvollen Leistungen werden dauerhaft nicht anerkannt.“ VmF-Präsidentin Hannelore König Auch der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer (l.) unterstützte die Protestaktion am Brandenburger Tor. zm 22 | POLITIK
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