Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 4

zm112, Nr. 4, 16.2.2022, (313) oder zu einem Lückenschluss nicht in erster Linie die objektiven Befunde des Patienten eine Rolle spielen (was gemeinhin als Selbstverständlichkeit unterstellt wird), sondern der Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt des Zahnarztes [Listl et al., 2016]. Aufgrund der „Informationsasymmetrie“ zwischen dem Patienten und dem Zahnarzt dürfte eine Behandlungsentscheidung zuweilen nicht primär befund-, sondern vielmehr primär behandlerabhängig sein. Nach dem aktuellen Kenntnisstand ist Folgendes festzustellen: Wenn ein Patient trotz des Fehlens einzelner Zähne und damit verbundener Lücken keine relevanten pathologischen Befunde zeigt und mit seiner Gebisssituation zufrieden ist, so kann man auch eine abwartende Vorgehensweise, nämlich zunächst alles zu belassen und zu beobachten (Monitoring), ins Spiel bringen. Zu einer ausgewogenen Patientenberatung gehört es, den Patienten auch über die Option des Lückenmonitorings aufzuklären. SCHLIEßEN VON LÜCKEN Falls eine Lücke nicht belassen werden kann und deshalb ein Lückenschluss beabsichtigt ist, kommen unter anderem kieferorthopädische, chirurgische, restaurative und/oder andere Maßnahmen in Betracht. Derzeit werden meist Implantate oder Brücken in ihren mannigfaltigen Variationen eingesetzt. Beide Optionen gehen meist mit einem mehr oder weniger hohen Grad an Invasivität einher. Substanzschonende Adhäsivbrücken werden (von Ausnahmen abgesehen) aktuell fast nur für den Frontzahnbereich empfohlen. Eine wenig invasive Therapieform insbesondere für den Seitenzahnbereich, die jederzeit die Rückkehr zur Ausgangssituation erlaubt, ist die Gestaltung von Zahnverbreiterungen und Zahnanhängern. Dabei werden Zahnlücken mittels direkt eingebrachtem, adhäsiv verankertem Komposit geschlossen. Die konkrete Ausführung kann in folgende Kategorien unterteilt werden (Abbildung 1): \ Kategorie I: Uni- oder bilaterale Zahnverbreiterungen (bei Schaltlücken bis Prämolarenbreite) \ Kategorie II: Einflügelige einfache Zahnanhänger (bei Schaltlücken bis Prämolarenbreite) \ Kategorie III: Einflügelige doppelte Zahnanhänger (bei Schaltlücken bis Molarenbreite) I V IV III II Kategorie Lückenart und -größe Versorgungsart zum Lückenschluss a b c d e Abb. 1: Spektrum der Optionen direkt eingebrachter metall-, keramik- und glasfaserfreier Kompositrestaurationen zum Lückenschluss im Seitenzahnbereich: a: Kategorie I: zwei einflügelige, nicht-verblockte Zahnverbreiterungen (Schaltlücke bis Prämolarenbreite) b: Kategorie II: ein einflügeliger, nicht-verblockter Zahnanhänger (Schaltlücke bis Prämolarenbreite) c: Kategorie III: zwei einflügelige, nicht-verblockte Zahnanhänger (Schaltlücke bis Molarenbreite) d: Kategorie IV: eine zweiflügelige Blockverbindung (Schaltlücke bis Molarenbreite) e: Kategorie V: ein einflügeliger Freiendanhänger (Freiendsituation) Quelle: Hans Jörg Staehle ZAHNMEDIZIN | 47

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