Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 7

zm112, Nr. 7, 1.4.2022, (657) GRÜNDUNG ZAHNÄRZTLICHER UNTERRICHTSSTÄTTEN IN DEUTSCHLAND 1860 BIS 1920 bis 1860 bis 1870 bis 1880 bis 1890 bis 1900 bis 1910 bis 1920 Tab.; Quelle: Eigene Darstellung nach Groß, 1994, S. 236 Berlin (1855) Breslau (1862) Kiel (1871); Halle (1872) Leipzig (1884); Erlangen (1886); Straßburg (1888); Marburg (1890) Bonn (1891); Jena (1891); Königsberg (1892); Göttingen (1894); Greifswald (1894); Würzburg (1895); Heidelberg (1895); München (1895); Freiburg (1900) Münster (1906); Rostock (1907); Tübingen (1909); Frankfurt (1910) Düsseldorf (1914); Köln (1919); Hamburg (1920) anerkannteren medizinischen Berufen genannt, was ihm vor allem eine gewisse soziale Aufwertung bescherte. Angenehmer Nebeneffekt: der Zulauf an Nachwuchs. AUSGEBILDET WURDE MAN IN PRIVATEN LEHRINSTITUTEN Mit der sukzessiven Aufhebung des Wundarztberufs wurden auch die medizinisch-chirurgischen Lehranstalten geschlossen [Groß, 2019b, 19]. Dies hatte zur Folge, dass sich die Aspiranten der Zahnheilkunde, die im Medizinalreglement geforderten theoretischen Fachkenntnisse an den Universitäten aneignen mussten. In der Übergangszeit existierten aber weder zahnmedizinische Institute noch Universitätskliniken. Die Ausbildung der Kandidaten der Zahnheilkunde übernahmen private Institutionen. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts entstanden so 17 zahnärztliche Lehrinstitute, deren Zahl bis 1920 noch einmal um sieben anstieg [Groß, 1994, 235f.]. Eine zunehmende Verwissenschaftlichung der zahnärztlichen Ausbildung wurde in diesem Zeitraum auch aufgrund der medizinisch-naturwissenschaftlichen Entwicklung zwingend. Neben der Implementierung von Asepsis und Antisepsis ist hier vor allem die Einführung von (Lokal-)Anästhesieverfahren zu nennen [Groß, 2019f.]. Die wichtigsten Protagonisten der zwei erstgenannten medizinischen Innovationen sind unter anderem der Wiener Mediziner Ignaz Philipp Semmelweis (1818–1865) und der englische Chirurg Joseph Lister (1827–1912). Auf dem Gebiet der für die Zahnmedizin relevanten Lokal- und Regionalanästhesie waren vor allem die deutschen Zahnmediziner Hans Moral (1885–1933) und Guido Fischer (1877–1959) von Bedeutung [Eckart, 2017, 209f.]. Weitere relevante Innovationen betrafen den Bereich der (zahn-)medizinischen Röntgenologie mit den bekannten Fachvertretern Wilhelm Conrad Röntgen (1845–1923) und dem Zahnarzt Otto Walkhoff (1860–1934). [Groß, 2019f, 197–199; Groß, 2016, S. 74f.] Unerwähnt dürfen auch nicht der Einfluss der Bakteriologie und die Entwicklung erster Antibiotika auf die Zahnmedizin bleiben. Durch die bakteriologische Forschung von Louis Pasteur (1822–1895) und Robert Koch (1843–1910) konnten bis dahin viele todbringende Erreger erstmals konzeptualisiert und sichtbar gemacht werden. Darauf aufbauend wurden in der Folgezeit entsprechende antibakterielle Therapien auf den Weg gebracht. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Einführung von Salversan durch Paul Ehrlich (1854–1915) und natürlich die Entdeckung des Antibiotikums Penicillin durch den Schotten Alexander Flemming (1881–1955). Der US-amerikanische Zahnarzt Willoughby Dayton Miller (1853–1907) katapultierte Ende des 19. JahrhunQuelle: Geschichte des Zahnarztberufs, zm 21/2015 GESELLSCHAFT | 67

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