Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 9

zm112, Nr. 9, 1.5.2022, (841) und Melan-A positiv mit einem Proliferationsindex von 25 Prozent (Ki-67). Es war kein Melan-A/ HMB45-Gradient nachweisbar. Insgesamt war der Befund mit einem Melanoma in situ vereinbar. Anschließend wurde zur Ausbreitungsdiagnostik eine Magnetresonanztomografie (MRT) der KopfHals-Weichteile mit Kontrastmittel durchgeführt (Abbildung 2). Hierbei kam eine malignomsuspekte Raumforderung im Oberkiefer im Bereich der regiones 11 bis 21 zur Darstellung, metastasensuspekte Auffälligkeiten der Halslymphknoten konnten nicht ausgemacht werden. Nach Besprechung des Falles in der interdisziplinären Tumorkonferenz wurde der Befund lokal mit Sicherheitsabstand in toto exzidiert und die mit der Raumforderung kommunizierenden Zähne 12, 11 und 21 extrahiert (Abbildung 3). In der definitiven histopathologischen Untersuchung zeigte sich der Befund eines malignen Melanoma in situ der Mundschleimhaut, das lokal im Gesunden exzidiert worden war. Der postoperative Verlauf gestaltete sich regelrecht, der Patient wurde in vierwöchigen Abständen zur Nachsorge MKG-chirurgisch und dermatologisch einbestellt und prothetisch mit einer Interimsprothese versorgt. Nach drei Monaten war erneut eine circa 2 mm x 2 mm große schwärzliche Mundschleimhautveränderung in regio 012 auffällig (Abbildung 4). Die Raumforderung inklusive einer kortikalen Knochenspange des Alveolarkamms und des Os palatinum von regio 13 bis regio 23 wurde großflächig reseziert. Histopathologisch wurde ein R0-reseziertes Rezidiv des vorbekannten Melanoma in situ bestätigt, eine tiefere Tumorinfiltration über die Basalmembran hinweg oder sogar bis in den ortsständigen Knochen konnte ausgeschlossen werden. Nach sekundärer Granulation der Exzisionswunde erfolgte die Insertion von zwei Implantaten in den regiones 12 und 21 (Abbildung 5). Da eine zeitnahe Radiatio im weiteren Verlauf nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde auf eine Augmentation des zuvor teilresezierten Alveolarkamms verzichtet, um eine festsitzende Implantatversorgung nicht zu gefährden. Weitere sechs Monate später trat erneut ein Rezidiv im Bereich des harten Gaumens auf (Abbildung 6), das wiederum ausgedehnt im Sinne einer R0-Situation exzidiert wurde. Zusätzlich wurden die zuvor inserierten Implantate im gleichen Eingriff freigelegt (Abbildung 7). Abb. 2: MRT in axialer Schicht (T1-Wichtung): Es ist eine Veränderung im Bereich des anterioren Hartgaumens zu erkennen. Abb. 3: Auf dem KliniTray™ aufgebrachtes und orientiertes Schleimhautresektat: Nach Resektion wurde das Präparat zur Einsendung an die Pathologie auf dem KliniTray™ orientiert und fixiert. OBERSTABSARZT DR. MED. DR. MED. DENT. ANDREAS PABST Klinik VII; Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie Bundeswehrzentralkrankenhaus Rübenacherstr. 170, 56072 Koblenz Andreas1Pabst@bundeswehr.org Foto: BWZK Abb. 4: Erstes Rezidiv des oralen mukosalen Melanoms: In regio 12 stellt sich eine 2 mm x 2 mm große dunkle Mundschleimhautveränderung dar (weißer Pfeil), die hochgradig verdächtig auf ein Rezidiv des OMM ist. ZAHNMEDIZIN | 31

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=