Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 9

zm112, Nr. 9, 1.5.2022, (852) a b c Abb. 4: a: Diese Abbildung zeigt das Implantat regio 22 in der Sagittalebene zum Zeitpunkt der Augmentation mit simultaner Implantation: Der Kronenschmelz im kranialen Bereich ist deutlich erkennbar. b: Radiologische Situation ein Jahr nach Augmentation: Das Augmentat erscheint in der Sagittalebene volumenstabil und das Implantat ist vollständig osseointegriert. Eine Resorption ist nicht erkennbar. c: Klinische Situation ein Jahr nach Augmentation: Ein ästhetisch ansprechendes Ergebnis konnte erreicht werden. Quelle: Michael Korsch und Implantat eingebracht (Abbildung 3d). Der Wundverschluss erfolgte spannungsfrei mit nichtresorbierbarem Nahtmaterial (Supramid 5/0, Serag-Wiessner, Naila, Deutschland). Postoperativ wurde ein DVT als Röntgenkontrolle angefertigt. Dieses zeigt das Implantat regio 22 in der Sagittalebene. Deutlich erkennbar ist die fixierte Zahnscheibe (Abbildung 4a). Die Wundheilung in regio 22 verlief komplikationsfrei. Nach drei Monaten wurde das Implantat freigelegt. Im Rahmen dieser Behandlung erfolgte eine periimplantäre Sondierung. Diese zeigte ein stabiles Augmentat ohne erhöhte Sondierung. Die Messung des Implantatstabilitätsquotienten ISQ (Osstell Mentor, Ostell, Göteborg, Schweden) ergab einen Wert von 70. Das Implantat konnte somit für die prothetische Versorgung freigegeben werden. Ein Jahr nach Implantatinsertion erfolgte eine radiologische und klinische Nachkontrolle. Aufgrund der Neuartigkeit der Technik, unklarer Volumenstabilität und unbekannter Risiken wurde ein DVT angefertigt. In einem ausführlichen Gespräch wurde dies mit dem Patienten erörtert. Der Patient entschied sich deshalb für die Anfertigung eines DVTs. Das im Rahmen der Nachkontrolle angefertigte DVT zeigte eine stabile vestibuläre Lamelle ohne erkennbare Resorption (Abbildung 4b). Das augmentierte Material erscheint sehr dimensionsstabil. Das Implantat sowie das periimplantäre Gewebe waren unauffällig (Abbildung 4c). DISKUSSION Für die Rekonstruktion des Kieferkamms steht eine Vielzahl an alloplastischen, allogenen oder xenogenen Knochenersatzmaterialien zur Verfügung. Dennoch gilt die Verwendung von autologem Knochen nach wie vor als Goldstandard. Autologer Knochen besitzt ausgezeichnete osteoinduktive, osteokonduktive und auch osteogenetische Eigenschaften, immunologische Reaktionen oder Krankheitsübertragungen können sicher ausgeschlossen werden und vorhersagbare Augmentationsergebnisse sind erreichbar [Sakkas et al., 2017]. Die Verwendung von Dentin wird seit einigen Jahren als alternatives autologes Material zum Kieferkammerhalt und zur Augmentation von Knochendefiziten beschrieben [Bormann et al., 2012; Minamizato et al., 2018; Schwarz et al., 2019]. Dentin eignet sich hervorragend als Knochenersatzmaterial, da es dem Knochen in seiner Zusammensetzung sehr ähnlich ist. Der Anteil anorganischer Substanz im menschlichen Dentin liegt bei circa 69 Prozent und der Anteil organischer Komponenten bei circa 17,5 Prozent. Der Alveolarknochen besteht zu circa 62 Prozent aus anorganischen und 25 Prozent organischen Bestandteilen. Sowohl beim Alveolarknochen als auch beim Dentin besteht die organische Matrix zu circa 90 Prozent aus Kollagen Typ I. Weitere neun Prozent sind nichtkollagene Proteine [Leonhardt, 1990]. Zu diesen nicht-kollagenen Proteinen zählen Osteocalcin, Osteonectin, Phosphoproteine, Proteoglykane und Sialoprotein sowie wachstumsstimulierende Faktoren wie das Bone Morphogenic Protein-2 (BMP-2), der Transforming Growth Factor-ß (TGF-ß) und der Insulin Like Growth Factor-II (IGF-II), welche die Differenzierung von mesenchymalen Stammzellen in Chondrozyten und knochenbildenden Zellen beeinflussen [S. Y. Kim et al., 2017; Y. K. Kim et al., 2014; Linde, 1989]. Die anorganischen Bestandteile des Dentins setzen sich wie beim Alveolarknochen vor allem aus verschiedenen Calciumphosphaten (Hydroxylapatit, ß-Tricalciumphosphat, Octacalciumphosphat und amorphes Calciumphosphat) zusammen. Diese Bestandteile finden aufgrund ihrer guten osteokonduktiven Eigenschaften unter anderem Einsatz als alloplastische Knochenersatzmaterialen [Murata et al., 2013]. Die osteokonduktiven und -induktiven Eigenschaften von Dentin konnten in mehreren Tierstudien und klinischen Studien am Menschen nachgewiesen werden [Al-Asfour et al., 2017; Andersson, 2010; Bono et al., 2017]. Durch den Einsatz von autologem Dentin kann im Gegensatz zu autologem Knochen eine Spenderregion sowie die damit verbundene Entnahmemorbidität vermieden werden. Zudem gibt es Hinweise, dass die Resorption von autologem Dentin signifikant geringer ist als bei autologen Knochenblocktransplantaten [Ramanauskaite et al., 2019]. Die in diesem Fall angewendete Methode (Tooth-shell-technique) wurde vom Autor 2017 entwickelt und erstmalig im Australian Dental Journal

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