Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

CORRIGENDUM Fehlende Seite in der zm 9/2022 beim Artikel „Der besondere Fall mit CME: In-situ-Melanom der Mundschleimhaut“, S. 30–34. Aufgrund eines technischen Problems fehlte bei diesem CME-Artikel die letzte Seite. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen. Sie finden den vollständigen Artikel auf www.zm-online.de unter: https://www.zm-online.de/archiv/2022/09/ zahnmedizin/in-situ-melanom-der-mundschleimhaut/ Prozess- und Ergebnisebene – definiert, erfasst und bewertet. Auf dieser Grundlage könnten die jeweiligen Kammern erfassen und überprüfen, 1) welcher Zahnarzt in welcher Institution beschäftigt ist (Strukturqualität), 2) ob nach wissenschaftlichen Standards behandelt wird (Prozessqualität) und 3) ob wissenschaftlich zu erwartende Ergebnisse vorliegen (Ergebnisqualität). Die Heilberufsgesetze der jeweiligen Länder, welche die Arbeit der Kammern regulieren, bilden hierfür die rechtliche Basis. Das QS-System würde also über die dort mitwirkenden Zahnärzte ein „Zugriffsinstrument“ auf die iMVZ beziehungsweise gewerblichen Aligner-Anbieter darstellen. Zudem könnte ein solches QS-System im Sinne der Patientensicherheit, a) gewährleisten, dass nur Zahnärzte mit entsprechender Qualifikation bestimmte Behandlungen durchführen, b) sichern, dass Beratungen und Behandlungen evidenzbasiert ablaufen, und c) gewährleisten, dass die Ergebnisqualität nach Outcome, Dauer, Schäden, Zeitverlust, Aufwand erfasst wird. Denkbar wären jährliche Monitoring-Statistiken, die die Punkte a bis c zusammenfassen. Jeder Versuch eines iMVZ oder „gewerblichen Aligner-Anbieters“, diese Punkte zu unterlaufen, aus welchen Gründen auch immer, könnte eventuell sogar durch die dort wirkenden Zahnärzte erfasst werden und wäre gegebenenfalls auch über diese zu sanktionieren. Auf diese Weise ließe sich nicht allein die Qualität von Behandlungen durch iMVZ und „Aligner-Anbieter“ überwachen und verbessern, sondern auch das Bewusstsein für ethisch korrektes, wissenschaftlich fundiertes und patientenorientiertes Handeln im gesamten Zahnärztestand und bei Investoren schärfen. Dr. Alexander Spassov Kieferorthopäde, Greifswald Dr. Hartmut Bettin Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Greifswald zm112, Nr. 10, 16.5.2022, (927) ZAHNERSATZ MIT QUALITÄTSVERSPRECHEN Mit uns lächeln Sie und Ihre Patienten! QSDental geprüft AusVerantwortungfür Qualität &Sicherheit ® Es gibt doch nichts Schöneres als zufriedene Patienten. Bei der Versorgung mit Zahnersatz stehen Ihnen dieQS-Dental geprüften zahntechnischen Meisterlabore als optimaler Partner für Ihre Praxis immer kompetent zur Seite. Mit dem fachgerechtenQualitätssicherungskonzept QS-Dental setzen die Labore ein klares Qualitäts-Markenzeichen. Durch QS-Dental wird Qualität aus Meisterhand konsequent und nachvollziehbar dokumentiert für eine noch bessere zahntechnische Versorgung. Sie können sich hier stets bester Ergebnisse sicher sein – zumWohle aller Ihrer Patienten. Noch ohne QS-Labor? Gehen Sie auf Nummer sicher. Ihr QS-Dental geprüftes Meisterlabor vor Ort finden Sie unter: WWW.QS-DENTAL.DE LESERFORUM | 09

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