Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm112, Nr. 11, 1.6.2022, (1040) NEWS ONLINE-UMFRAGE SAGEN SIE DER GEMATIK NOCHMAL IHRE MEINUNG! Die gematik beginnt mit der zweiten großen Online-Umfrage unter Zahnärztinnen und Zahnärzten. Sie soll helfen, die Akzeptanz und Praxistauglichkeit der Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer Anwendungen und Dienste zu messen. KZBV und BZÄK bitten die ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzte um eine rege Beteiligung. TARIFVERTRAG BIS 30. JUNI 2023 ZFA-GEHÄLTER STEIGEN UM 5,5 PROZENT Zum 1. Juli steigen die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe um 5,5 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum 1. Dezember 2022 im ersten Ausbildungsjahr auf 920 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 995 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 1.075 Euro. Der Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 beziehungsweise gilt 13 Monate. Die Tarifverhandlungen zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe (VmF) und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelfer/innen (AAZ) fanden am 8. April 2022 in Saarbrücken statt. „Damit ist es uns gelungen, in schwierigen Zeiten mit diversen Unwägbarkeiten einen attraktiven Tarifabschluss für die Zahnmedizinischen Fachangestellten in diesen Kammerbereichen zu erzielen. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung der Leistungen des zahnärztlichen Praxispersonals in der Pandemie und der gelebten Tarifpartnerschaft in den genannten Regionen“, sagte VmF-Präsidentin Hannelore König, die die Verhandlungen auf Arbeitnehmerseite führte. LL Tarifverhandlungen für ZFA gibt es nur für die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe. VmF und AAZ betrachten die Tarifverträge als Mindestanforderungen und rufen die zahnärztlichen Arbeitgeber/innen in den tariflosen Regionen dazu auf, sich an den neuen Vergütungen zu orientieren. CORONA-STEUERHILFEGESETZ PRAXEN DÜRFEN ZFA STEUERFREI 4.500 EURO PRÄMIE ZAHLEN Der Bundestag hat das Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet: Arbeitgeber von Gesundheitseinrichtungen können ihren Beschäftigten bis zu 4.500 Euro Prämie bis Ende 2022 steuerfrei auszahlen. Das gilt auch für Zahnarztpraxen. Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber war vom Finanzausschuss zuvor von den ursprünglich vorgesehen 3.000 auf 4.500 Euro angehoben worden. Damit sind jetzt auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt. Auch der Personenkreis wurde erweitert. Jetzt gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste. Außerdem wurden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert. Verbesserungen gibt es auch bei den Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung, der Verlustverrechnung sowie bei den Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen. Der Entwurf sieht zudem eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate vor. pr Für den Gesetzentwurf stimmten die Ampelkoalition und die Union. Die AfD und Die Linke enthielten sich. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die zweite Beratung im Bundesrat findet voraussichtlich am 10. Juni statt. In diesen Tagen erhalten einige Tausend stichprobenartig ausgewählte Zahnärztinnen und Zahnärzte einen gemeinsamen Brief von gematik, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Darin enthalten sind die Zugangsdaten zur TIUmfrage. Mit der Befragung sollen Einschätzungen und Erfahrungen der Zahnarztpraxen mit der TI und deren Anwendungen und Diensten gewonnen werden. Nach der ersten Umfrage im August 2021 ist Hintergrund dieser erneuten Umfrage das Bestreben, das Stimmungsbild zu erneuern, nachdem zwischenzeitlich die elektronische Patientenakte (ePA) weiter ausgebaut und neue Anwendungen, wie zum Beispiel die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder das E-Rezept, in der Versorgung angekommen sind. KZBV und BZÄK bitten die angeschriebenen Zahnärztinnen und Zahnärzte, der gematik ihre Erfahrungen aus dem Praxisalltag mitzuteilen. Das Feedback trägt dazu bei, die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen aus der Praxis heraus zu verbessern. So können die Rückmeldungen helfen, die Anwendungen der TI für die Anwenderinnen und Anwender praxistauglicher und nutzerfreundlicher zu gestalten. Die Online-Befragung, deren Beantwortung rund 15 Minuten dauert, wird vom durchführenden IGES Institut vertraulich behandelt und so veröffentlicht, dass keine Rückschlüsse auf Personen oder Institutionen möglich sind. sr 14 | NACHRICHTEN

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