Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm112, Nr. 13, 1.7.2022, (1276) KZBV UND BZÄK WARNEN VOR INVESTORENGETRAGENEN MVZ Erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung Erneut warnen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vor den Gefahren investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) für die Patientenversorgung. In einem Schreiben an einen großen Verteiler von Stakeholdern in der Gesundheitspolitik stellen sie konkrete Forderungen auf, um die wachsende Zahl der Zentren einzudämmen. Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren immer weiter in die vertragszahnärztliche Versorgung vor, argumentieren der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Geschäftsführende Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). In ihrem Schreiben, das an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz Petra Grimm-Benne, an die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder sowie an einen großen gesundheitspolitischen Verteiler auf Bundesebene gerichtet ist, warnen sie erneut vor den Folgen. Der (stetig wachsende) Anteil der investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) an allen zahnärztlichen MVZ, habe zum Jahresende 2021 bereits 27 Prozent betragen. Die beiden Organisationen verweisen auf ein Gutachten des IGES-Instituts der KZBV von 2020 und auf aktuelle Analysen der KZBV zu MVZ (Kasten). Quintessenz: Von iMVZ gingen erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung aus und es bestehe dringender Handlungsbedarf zu deren Eindämmung. Auch ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (2022) weise ähnliche Entwicklungen im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung nach, führen sie weiter an. Vor diesem Hintergrund habe etwa auch der Deutsche Ärztetag weitreichende Maßnahmen gegen den wachsenden Kommerzialisierungsdruck gefordert. Die Gefahren von iMVZ für die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung würden ja auch von der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) gesehen, erklären die beiden Organisationen in ihrem Schreiben weiter und verweisen auf einen einstimmigen Beschluss der 94. GMK vom November 2021. RENDITEGETRIEBEN UND INTRANSPARENT Für den vertragszahnärztlichen Bereich sehen KZBV und BZÄK folgende Gefahren für die Patientenversorgung durch iMVZ : \ Eine Tendenz zur Über- und Fehlversorgung gegenüber den bewährten Praxisformen: Der Druck auf junge Zahnärztinnen und Zahnärzte in iMVZ sei groß. Ärztliches Handeln werde durch ökonomische Vorgaben beeinflusst, beratungsintensive Leistungen würden vernachlässigt. \ Geringer Beitrag zur Versorgung besonderer Patientengruppen: An der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung im Rahmen der aufsuchenden Versorgung und von Kindern und Jugendlichen mit präventiven Leistungen der Individualprophylaxe nähmen iMVZ kaum teil. \ Gefahr von iMVZ-Kettenstrukturen: Durch größere Kettenbildungen steige die Gefahr von regionalen Versorgungslücken im Fall von Insolvenzen – mit erheblichen Folgen für die Patientinnen und Patienten, wie Negativerfahrungen im europäischen Ausland belegten. Zugleich könne diese Entwicklung dazu führen, dass die freie Arztwahl immer mehr eingeschränkt wird. \ Kaum iMVZ im ländlichen Raum: iMVZ siedelten sich vornehmlich in Großstädten und Ballungsräumen an, die sich durch eine überdurchschnittlich einkommensstarke sowie jüngere und weniger von Foto: AdobeStock_sundaemorning Keine ausreichende Transparenz über die Inhaberstrukturen und ein zu geringer Beitrag zur Versorgung besonderer Patientengruppen – zwei der Gefahren, die KZBV und BZÄK in ihrem Schreiben adressieren. 34 | POLITIK

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