Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN I WWW.ZM-ONLINE.DE AUSGABE 14 I 2022 FACHKRÄFTEMANGEL IN DEN PRAXEN Leerstelle ZFA KZBV-Resolution zum Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes Die Vertreterversammlung wehrt sich gegen einen „Rückfall in die Zeit strikter Budgetierung“. SEITE 10 Steuererleichterungen noch in 2022 Energiepreispauschale, Corona-Bonus und die Anhebung des Grundfrei- und des Werbungskostenpauschbetrags. SEITE 64 Mundgesundheit und Diabetes – Teil 2 Wie eine interdisziplinäre und individualpräventive Betreuung gestaltet werden kann. SEITE 66 zm16.7.2022, Nr. 14

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Droht ein heißer Herbst? Beeinflusst eine reduzierte Kaufähigkeit die kognitiven Funktionen? Mit dieser Frage beschäftigten sich südkoreanische Forscher im Rahmen einer groß angelegten Beobachtungsstudie. Unser Experte Prof. Peer W. Kämmerer schaut sich die Studie näher an. Welche Steuererleichterungen für Praxisinhaber und ihre Angestellten es im zweiten Halbjahr 2022 noch gibt, zeigen unsere Steuerexperten. Dazu gehören die Energiepreispauschale, der Corona-Bonus und die rückwirkende Anhebung des Grundfrei- und des Werbungskostenpauschbetrags. Dann werfen wir einen Blick zurück in die Vergangenheit. Im Dentalhistorischen Museum im sächsischen Zschadraß schlummern im Verborgenen viele Schmuckstücke – zum Beispiel der Höllenzahn, Dr. Jenkins Materialkasten und der Goldpolierhammer, den der Hofzahnarzt Wilhelm Sachs in Dresden im 19. Jahrhundert für das Einbringen von Goldfüllungen benutzte. Wir stellen diese Kostbarkeit näher vor. In loser Folge werden wir weitere Schätze des Dentalhistorischen Museums präsentieren. Bitte daran denken: Die nächste Ausgabe der zm erscheint erst wieder am 16. August. Bewahren Sie bis dahin auch in heißen Zeiten einen kühlen Kopf. Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt. Eigentlich sollte die Vertreterversammlung der KZBV am 6. und 7. Juli in Dresden eine „Arbeits-VV“ sein, in der wichtige, aber auch teils bekannte Themen abgearbeitet werden. Als aber zwei Tage zuvor die sprichwörtliche Bombe in Form des Referentenentwurfs des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) einschlug, war sofort klar, dass dies das alles beherrschende Thema sein würde. Die Delegierten haben mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution ein deutliches Zeichen gesetzt – vorangegangen war dem eine Brandrede des KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer. Eindeutiges Signal, das von der Elbe ausgeht: Mit uns nicht! Neben dem reinen Inhalt war es auch das Vorgehen des BMG, das massive Kritik hervorgerufen hat. Statt das Gespräch zu suchen, ließ man einen unausgegorenen Entwurf kursieren, der bis zum Redaktionsschluss noch nicht offiziell zugestellt war. Dieser Politikstil sollte eigentlich der Vergangenheit angehören. Sollte dieser Entwurf wirklich den Weg in die Gesetzgebung finden, dürfte der Politik ein heißer Herbst bevorstehen. Und dies nicht nur von zahnärztlicher Seite. Denn die drohenden Honorarkürzungen und Budgetierungen sind neben den finanziellen Einbußen vor allem ein Signal an den Nachwuchs, dessen Botschaft heißt: Planungssicherheit gibt es nicht. Das ist das eigentlich Fatale! In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns in der Titelgeschichte mit dem Fachkräftemangel, der an vielen Stellen immer deutlicher wird. Wir beleuchten die Gründe für die oft fehlende Attraktivität und die hohen Abbrecherquoten der Auszubildenden. Dem stellen wir positive Beispiele gegenüber. Denn eins ist klar: Ohne ausreichend vorhandenes und motiviertes Personal ist eine adäquate zahnmedizinische Versorgung nicht möglich. Außerdem berichten wir von der EuroPerio 10, die vom 15. bis zum 18. Juni in Kopenhagen stattfand. Mehr als 7.000 Menschen aus über 100 Ländern besuchten das weltweit führende Treffen von Parodontologen und Implantologen. Für die zm schildern 13 deutsche Teilnehmende ihre Eindrücke. Im zweiten und letzten Teil unserer kleinen Reihe zu „Diabetes in der Zahnmedizin“ geht es darum, wie eine zeitgemäße individualpräventive Betreuung gestaltet werden kann. Die Experten sind sich dabei einig, dass Diabetespatienten am besten interdisziplinär von Medizinern und Zahnmedizinern gemeinsam und abgestimmt versorgt werden. Foto: Lopata/axentis EDITORIAL | 03 Sascha Rudat Chefredakteur

zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1350) Inhalt MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 10 Resolution der KZBVVertreterversammlung „Das ist Politik aus der Mottenkiste!“ 14 KZBV-Vertreterversammlung EBZ-Einführung in schwierigen Zeiten TITELSTORY 16 Fachkräftemangel in Arztund Zahnarztpraxen 16 Last Exit: Praxisaufgabe? 18 BFB: Handlungsbedarf wegen hoher Vertragslösungsquoten 20 VmF: „Das Gehalt ist die wichtigste Stellschraube!“ 22 Interview mit ZA Stefan Schmidt: „Es fängt damit an, dass es nicht ‚die Mädels‘ sind!“ 28 Mundgesundheit in der Pflege E-Learning-Plattform mund-pflege.net gestartet 36 Interview mit Dr. Rebecca Otto „Die weibliche Perspektive ist nicht exotisch, sondern selbstverständlich“ 56 Sachverständigenausschuss zur Wirksamkeit von Corona-Regelungen Was haben die Schutzmaßnahmen gebracht? PRAXIS 24 ZFA-Ausbildung Hamburger Azubis berichten nur noch digital 42 Studien aus Italien Was tun gegen „Rücken“? 64 Steuerentlastungen in der zweiten Jahreshälfte 2022 Viel für Arbeitnehmer, weniger mehr für Arbeitgeber Foto: Dentalhistorisches Museum 38 Die Preziosen aus Zschadraß Im Dentalhistorischen Museum schlummern viele Schmuckstücke. Zum Auftakt einer neuen Serie holen wir den Goldpolierhammer raus. 30 Der unilaterale Lückenschluss Wie eine Mittellinienverschiebung vermieden werden kann Foto: Poliklinik für Kieferorthopädie, Universitätsmedizin Mainz Titelfoto: AdobeStock_CandyBox Images 04 | INHALTSVERZEICHNIS

zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1351) ZAHNMEDIZIN 26 Aus der Wissenschaft Beeinflusst eine reduzierte Kaufähigkeit die kognitiven Funktionen? 30 Der besondere Fall aus der Kieferorthopädie Unilateraler Lückenschluss bei Aplasie des Zahnes 12 44 MKG-Chirurgie Das primär kutane Lymphom – eine Differenzialdiagnose maligner Weichteiltumoren 50 EuroPerio10 „Give teeth a chance!“ 58 Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie Gesichtsverletzungen durch Unfälle mit E-Scootern 66 Diabetes in der Zahnmedizin – Teil 2 Diabetes-Früherkennung und individualpräventive Betreuung 76 Der besondere Fall mit CME Schmerzlose Schwellung des Halses: die mediane Halszyste GESELLSCHAFT 38 Exponate aus der Sammlung Proskauer/Witt Ein Goldpolierhammer im Stil der Renaissance 74 Vereinigtes Königreich Vor dem Kollaps: die Zahnmedizin im NHS MEDIZIN 80 Aktuelle Corona-Forschung Kommt mit den nasalen Impfstoffen die sterile Immunität? MARKT 82 Neuheiten RUBRIKEN 48 Nachrichten 60 Termine 62 Formular 81 Bekanntmachung 88 Impressum 106 Zu guter Letzt Foto: Peer W. Kämmerer 76 Die mediane Halszyste Der CME-Fall: Differenzialdiagnose von schmerzlosen Schwellungen im Halsbereich. TITELSTORY 16 Fachkräftemangel in den Praxen Was kann man tun, um die Leerstelle ZFA wieder zu besetzen? Mehr Gehalt, mehr Praktika, mehr Wertschätzung. Foto: AdobeStock_CandyBox Images INHALTSVERZEICHNIS | 05

zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1352) Das GKV-System ist in Schieflage, der Wegfall der während der CoronaPandemie für 2021 und 2022 gezahlten Sonderzuschüsse des Bundes in 2023 reißt – nach Angaben der GKV – ein Finanzloch von rund 17 Milliarden Euro in die Kasse. Zum Vergleich: Etwa 16,4 Milliarden Euro betrugen in 2021 die GKV-Ausgaben für zahnmedizinische Versorgung insgesamt, worin zudem noch die geänderten Festzuschussbeträge im Bereich Zahnersatz erstmals mit ihrer vollen ausgabenerhöhenden Wirkung enthalten sind. Dies hindert einzelne Krankenkassen nicht daran, neben den Arzneimitteln die Zahnärzte als vermeintliche „Hauptschuldige“ auszumachen, denen die Kostenexplosion in die Schuhe geschoben werden kann. Die Leistungsausgaben pro Kopf sollen demnach – angeblich – im schlimmsten Corona-Jahr (Q1 bis 3 2020 bis Q1 bis 3 2021) in der Zahnmedizin (ohne Zahnersatz) um 10 Prozent gestiegen sein, bei den Arzneimitteln immerhin um 6,2 Prozent. Abgesehen davon, dass der Anstieg der Leistungsausgaben pro Kopf im Jahresvergleich 20/21 lediglich 8 Prozent betrug, wird dabei geflissentlich übersehen, dass im von diesen Kassen gewählten Bezugszeitraum Q1 bis Q3 2020 der zahnärztliche Leistungsbereich Corona-bedingt – im Gegensatz zu fast allen übrigen GKV-Leistungsbereichen – mit einem deutlich rückläufigen Leistungsgeschehen, etwa dem Einbruch der Versorgung mit Zahnersatz um satte 7,2 Prozent, konfrontiert war, es sich bei dem insinuierten Anstieg um 10 Prozent daher um nichts anderes handelt als um die Rückkehr in die Normalität der Vor-Corona-Zeit. Doch auch wenn diese immer noch nicht ganz erreicht werden konnte, so lag auch in 2021 die Zahl der behandelten Versicherten immer noch um 1,7 Prozent unter dem Niveau von 2019, waren es immer noch 2,7 Prozent weniger KCH- und sogar 8,6 Prozent weniger ZE-Fälle als in 2019. Wie überhaupt der Anteil der zahnärztlichen Versorgung an den GKV-Gesamtausgaben seit Jahren kontinuierlich sinkt (von 8,92 Prozent in 2000 auf 6,25 Prozent in 2021). Vor diesem Hintergrund der Zahnärzteschaft Ausgabentreiberei zu unterstellen, zeugt bestenfalls von Ignoranz, wenn nicht gleich ganz bewusst „fake news“ verbreitet werden, um mit billigen und leicht durchschaubaren Statistik-Tricks bekannte Uralt-Klischees aus der Mottenkiste zu bedienen. Diese verfangen allerdings in der breiten Öffentlichkeit und in der Politik nur allzu leicht. Jetzt soll das GKVFinanzstabilisierungsgesetz den vermeintlichen „Porsche-FahrerÜbergewinn“ abschöpfen. Ein Rückfall in die strikte Budgetierung wird jedoch langfristig erhebliche Folgen für die zahnärztliche Patientenversorgung haben. Die erst im vergangenen Jahr in die Versorgung gebrachte, förderungswürdige und präventiv wirkende Parodontitistherapie würde umgehend wieder GKV-FINANZSTABILISIERUNGSGESETZ Die Zahnärzteschaft soll unverhältnismäßig große Lasten tragen Foto: BZÄK/KZBV-Knoff 06 | LEITARTIKEL

ausgebremst. Die Aufklärungsarbeit der Kollegenschaft für dieses noch viel zu wenig bekannte Krankheitsbild würde im Keim erstickt. Dies wird zulasten der Mundgesundheit der Bevölkerung gehen! Die tatsächlichen Übergewinne schlummern woanders. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns konnte in einem aktuellen Gutachten nachweisen, dass MVZ in der Augenheilkunde 15,8 Prozent über dem Fallwert der Einzelpraxis liegen, in der Gynäkologie sogar 16,6 Prozent. Ähnliche Probleme in der Zahnmedizin sind schon so offenkundig, dass kürzlich die Gesundheitsministerkonferenz das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gebeten hat, Regelungen zu treffen, um „Fremdinvestoren mit ausschließlich Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren auszuschließen“. Aber das BMG tut da lieber nichts, geht den bequemeren Weg und bedient stattdessen mit der aktuellen Gesetzgebung uralte Neid-Klischees. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben schon zu lange still ertragen, dass uns die Gesundheitspolitik den Respekt versagt hat, den unser großes Engagement in der Pandemie nun wirklich verdient hätte. Wir haben mit der Öffnung der Versorgung für Private-Equity-Gesellschaften ein vergiftetes Geschenk des Gesetzgebers entgegennehmen müssen, dass von uns niemand wollte oder brauchte. Aber jetzt ist das Maß voll! Jetzt ist der Moment gekommen, in dem wir nicht mehr still sein, sondern uns lautstark zu Wort melden werden! Dr. Wolfgang Eßer Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Prof. Dr. Christoph Benz Präsident der Bundeszahnärztekammer Mehr zum Thema finden Sie auf Seite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| 07

zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1354) NEUGRÜNDUNGEN KLEINE PRAXEN GEHÖREN WIEDER IN DEN FOKUS Zum Leitartikel „Stirbt die kleine Praxis?“ von BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz in zm 12/2022, S. 6. Foto: Federico Rostagno – stock.adobe.com Leserforum „Stirbt die kleine Praxis?“, so fragt Kollege Prof. Benz in „zm“ Heft 12/2022. Die „zm“ berichtete allerdings in den letzten Jahren auffällig häufig über neue, große Praxisgründungen mutiger junger Kollegen/Kolleginnen. Warum mutig? Weil sie hohe finanzielle Risiken eingehen, angesichts eines GOZ-Punktwerts von 1988. Sie gehen alle acht voll ins Risiko, indem sie sehr hohe Investitionskosten stemmen, große Flächen anmieten oder gar neu bauen. Es geht hier in ausführlichen Beispielfällen neuer Praxen um folgende publizierte Daten: 480 Quadratmeter, 4 BHZ, 2 Prophylaxezimmer (zm 23-24/2019), 260 Quadratmeter, 6 BHZ, 22 Mitarbeiter (zm 13/2020), 330 Quadratmeter mit 17 Mitarbeitern (zm 13/2020), 500 Quadratmeter, Neubau (zm 19/2020), 480 Quadratmeter, 11 Mitarbeiter (zm 22/2020), 200 Quadratmeter, 1 Million. Kosten (zm 3/2022), 300 Quadratmeter, 1,5 Millionen Kosten, 6 BHZ (zm 6/2022), 470 Quadratmeter, Neubau, 6 BHZ (zm 11/22). Was wollten uns also diese acht Artikel, diese Kollegen und die Redaktion „zm“, in den letzten drei Jahren damit sagen? Warum wurde nicht auch einmal eine maßvolle neue Praxis mit geringerer Fläche vorgestellt? Man kann auch auf 120 Quadratmetern mit drei BHZ gut praktizieren, glauben Sie es mir, es geht. Nur ganz groß „rechnet sich noch“, ist das das neue Credo? Denn das sendet die „zm“ mit solchen Artikeln gegenüber jungen Kollegen/Kolleginnen aus. Das aber ist fatal: Es schreckt extrem ab. Und dann wundert sich die Standespolitik, dass sich kaum einer/eine mehr zu gründen traut? Dass viele junge Zahnärzte und Zahnärztinnen den Absprung vom Angestellten zum Chef nicht schaffen? Diese Standespolitik ist indirekt mit daran schuld, mit solchen extremen Beispielen in den „zm“. Das sollte sich ändern: Kleine Praxen gehören endlich (wieder) in den Fokus. Dr. Paul Schmitt, Frankfurt/Main Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. 08 | LESERFORUM

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zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1356) RESOLUTION DER KZBV-VERTRETERVERSAMMLUNG „Das ist Politik aus der Mottenkiste!“ „Hier sollen Vergütungen gekürzt, hier soll strikt budgetiert werden. Das ist nichts anderes als ein Frontalangriff auf unseren Versorgungsbereich!“ Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat den Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes in einer Resolution strikt abgelehnt. Eigentlich sollte die VV der KZBV in Dresden am 6. Juli mit dem Bericht des Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer zur allgemeinen gesundheitspolitischen Lage beginnen. Eigentlich. Denn völlig unvermittelt hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kurz zuvor den Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes veröffentlicht, der die dentale Welt regelrecht erschütterte – und in der Folge die Tagesordnung der wichtigsten Versammlung der Vertragszahnärzte komplett umwarf. Wut, Fassungslosigkeit und maßlose Enttäuschung – die Delegierten rangen sichtlich um Fassung. „Dieser Entwurf ist unverantwortlich!“, „Das ist eine einzige Katastrophe!“, „PAR wäre dann Makulatur!“ und: „Das ist Verrat an den Generationen, die nach uns kommen!“, hieß es aus dem Plenum. „Reserven abbauen, Beiträge erhöhen und Kosten dämpfen!“ So lassen sich Eßer zufolge die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zusammenfassen. „Damit soll das Finanzdefizit der Kassen Stand heute von mindestens 17 Milliarden Euro in 2023 gestopft werden. Wir sind hier mit einer massiven Bedrohung für die zahnärztliche Versorgung konfrontiert“, stellte Eßer klar. Wenn so ein Gesetz käme, wäre das der Todesstoß für die präventionsorientierte Versorgung, insbesondere mit Blick auf die neue PAR-Schiene. KOMMT DAS GESETZ: PAR WÄRE MAKULATUR! Konkret sieht der Entwurf vor, das Wachstum des Ausgabenvolumens für die Gesamtheit zahnärztlicher Leistungen ohne Zahnersatz auf höchstens die um 0,75 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate im Jahr 2023 und auf maximal die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate in 2024 zu begrenzen. Ausnahmen sind demnach für IP und Früherkennungsuntersuchungen „Der Entwurf ist geprägt von konzeptioneller Einfallslosigkeit und handwerklicher Flickschusterei. Es fehlt nicht eine Idee, die eigentlich schon vor Jahrzehnten zu den gesundheitspolitischen Akten gelegt wurde.“ Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV „Wenn das Gesetz in dieser Art kommt, würde das die präventionsorientierte Ausrichtung der Versorgung, gerade mit Blick auf die neue Versorgungsschiene bei PAR, radikal ausbremsen“, so KZBV-Chef Dr. Wolfgang Eßer auf der Vertreterversammlung in Dresden. Foto: KZBV/Knoff 10 | POLITIK

zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1358) vorgesehen. Eine äquivalente Formulierung bezieht sich auf die Punktwerte in 2023 und 2024, berichtete Eßer. „Mit anderen Worten heißt das: Wiedereinführung der strikten Obergrenze verbunden mit Kürzungen beim Ausgabenwachstum!“ WAS FÜR EIN SPIEL TREIBT LAUTERBACH? Für Ärger sorgte auch der Umstand, dass Lauterbach knapp eine Woche vorher noch in einer Pressekonferenz verkündet hatte, dass es wegen der Inflation keinen Spielraum für Einsparungen bei Honoraren und Einkünften der Ärzteschaft gebe. Im Übrigen wurde der Entwurf der KZBV zufolge – noch – nicht offiziell zugestellt. Dass also die Delegierten vorab überhaupt nicht über die Inhalte informiert wurden, dass im Vorfeld kein einziges Gespräch stattfand – für die Zahnärzte, die immer auf das konstruktive Gespräch mit der Politik gesetzt haben, ein absolutes No-Go. Fakt ist laut Eßer: „Aus einem verhältnismäßig kleinen Versorgungsbereich, der über Jahre eine präventionsorientierte Versorgung abliefert, vulnerable Gruppen in den Blick nimmt, wirtschaftlich effizient arbeitet und bedingt durch Pandemie und Lockdown bereits erhebliche Lasten zu tragen hat, sollen jetzt die großen Einsparungen herausgequetscht werden.“ EIN GESETZ ZULASTEN DER PATIENTEN Und natürlich leiden auch die Zahnarztpraxen an der Inflation. Auch sie sind mit steigenden Materialund Energiekosten konfrontiert. „Politisch wird darüber diskutiert, wie man die Belastungen für die Bevölkerung abfedern kann. Und parallel dazu sollen die Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit Kostendämpfung überzogen werden?“, rügte Eßer und wandte sich an Lauterbach: „Glauben Sie im Ernst, dass sich angesichts dieses katastrophalen Gesetzes überhaupt noch wer für die eigene Niederlassung entscheidet? Der finanziellen Planungssicherheit wird doch damit vollkommen der Boden entzogen.“ I-MVZ würden noch mehr Zulauf bekommen und umgekehrt ältere Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahren ihren Ruhestand aufschieben, ihre Praxen schließen. „Das Gesetz wird zulasten der Patientinnen und Patienten, das wird zulasten der Mundgesundheit gehen“, prophezeite der KZBV-Chef. Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt den Entwurf aus dem BMG daher rigoros ab und fordert Lauterbach auf, die geplanten Regelungen zu streichen, denn sie seien weder verhältnismäßig noch angemessen. Der Entwurf bedeute faktisch eine drastische Kürzung der Vergütung für die Zahnärzteschaft und komme einem Rückfall in die Zeit strikter Budgetierung gleich – mit erheblichen Folgen für die zahnärztliche Patientenversorgung. „Das ist Politik aus der Mottenkiste“, waren sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte einig. „Und für eine Politik aus der Mottenkiste gibt es Reaktionen aus der Mottenkiste!“ Mit 55 Stimmen wurde die Resolution einstimmig verabschiedet. ck DIE RESOLUTION IM WORTLAUT „Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt den Entwurf eines GKVFinanzstabilisierungsgesetzes (Stand: 30.06.2022) strikt ab und fordert den Bundesgesundheitsminister auf, die geplanten Regelungen, die faktisch einer drastischen Vergütungskürzung für die Zahnärzteschaft gleichkommen, zu streichen. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen sind weder verhältnismäßig noch angemessen und bedeuten einen Rückfall in die strikte Budgetierung. Sie werden zwangsläufig erhebliche Leistungskürzungen für die Versicherten nach sich ziehen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass von der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Gefahr für die Stabilität der GKV-Finanzen ausgeht, obwohl der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) bereits ab dem Jahr 2012 die strikte Budgetierung aufgehoben hat. Vielmehr ist der Anteil der zahnärztlichen Ausgaben an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich von 8,92 Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile 6,25 Prozent gesunken. Gleichzeitig wurde der vertragszahnärztliche Leistungskatalog präventionsorientiert ausgebaut und auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen hin ausgerichtet. Das ist das Ergebnis einer von der Zahnärzteschaft verfolgten, langjährigen, erfolgreichen präventionsorientierten Ausrichtung der Versorgung. Ein Rückfall in die strikte Budgetierung wird langfristig erhebliche Folgen für die zahnärztliche Patientenversorgung haben. Sie wird die im letzten Jahr in die Versorgung gebrachte, neue, förderungswürdige und präventiv wirkende Parodontitistherapie umgehend wieder ausbremsen. Dies wird zulasten der Mundgesundheit der Bevölkerung gehen. Angesichts dieses katastrophalen Gesetzes wird sich keine Zahnärztin und kein Zahnarzt mehr für die eigene Niederlassung entscheiden. Der finanziellen Planungssicherheit wird mit diesem Gesetzentwurf vollständig der Boden entzogen. Das wird in gleichem Maße für die älteren Kolleginnen und Kollegen gelten, die seit Jahren immer wieder ihren Ruhestand aufschieben. Der drohenden Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung wird damit Vorschub geleistet. Mit der strikten Budgetierung werden de facto Leistungen durch die Hintertür gekürzt, die der Minister immer wieder vehement ausgeschlossen hat. Für begrenzte Mittel wird es jedoch auch nur begrenzte Leistungen geben!“ 12 | POLITIK

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zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1360) KZBV-VERTRETERVERSAMMLUNG EBZ-Einführung in schwierigen Zeiten Neben dem Aufreger-Thema GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hatte die 12. Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Dresden einen umfassenden Themenkatalog abzuarbeiten. Die EBZ-Einführung und die aktuellen Entwicklungen in der Telematikinfrastruktur standen dabei im Mittelpunkt. Ursprünglich als „Arbeits-VV“ geplant mussten die übrigen Themen zunächst hinter dem alles überlagernden Thema GKV-Finanzstabilisierungesetz zurückstehen. Danach war das am 1. Juli im Echtbetrieb gestartete „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte“ (EBZ) eines der zentralen Themen in der Rede des stellvertretenden KZBV-Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges. Er betonte, dass die EBZ-Einführung „in eine Phase der maximalen Frustration“ falle. Gleichwohl gelte es, die Vorteile des EBZ „neutral herauszuarbeiten“. Das bisherige Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung werde mit dem EBZ erheblich beschleunigt und vereinfacht – mit vielen Vorteilen für die Zahnärzteschaft und die Patienten, hob Hendges hervor. Mit Blick auf kritische Stimmen erklärte er, dass Bürokratie und kleinteilige Arbeitsschritte im Praxisalltag spürbar reduziert würden. Konkrete Benefits des EBZ seien unter anderem Zeitersparnis, eine schnellere Genehmigung, die Vermeidung von Medienbrüchen, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung sowie eine optimierte Terminplanung. Die EBZ-Einführung wurde von den Delegierten anschließend in der Vertreterversammlung intensiv diskutiert. Dabei überwogen die positiven Stimmen. Der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer gab den Delegierten in seiner Rede einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Telematikinfrastruktur (TI). Er mahnte dabei einen differenzierten Blick an. „Ansonsten läuft man Gefahr, Gutes und Schlechtes nicht mehr voneinander unterscheiden zu können. Man muss genau hinschauen, und zwar vor Ort. In der Praxis.“ „Die elektronische Patientenakte, KIM und jetzt auch das E-Rezept finden peu à peu Eingang in die Versorgung, aber sie verändern noch zu wenig. Sie lassen nur immer mal wieder aufblitzen, was mit der TI alles möglich wäre“, erklärte Pochhammer. Bei der ePA seien es vor allem die fehlenden Patienten, die sie aktiv nutzen. Erst eine halbe Million Versicherte hätten davon Gebrauch gemacht. Neben dem fehlenden Bekanntheitsgrad sei der Eröffnungsprozess zu sperrig. „KIM IST SPÜRBAR IN DEN PRAXEN ANGEKOMMEN“ Anders als die ePA sei KIM bereits spürbar in den Zahnarztpraxen angekommen. Die Zahl, der insgesamt über KIM gesendeten Nachrichten betrage aktuell über 11 Millionen. Darunter sind den Angaben zufolge etwa 8,5 Millionen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und knapp 1 Million elektronische Arztbriefe. „Mit der verpflichtenden Einführung der eAU, die zum 1. Oktober kommt, werden die Zahlen schnell hochlaufen“, prognostizierte Pochhammer. Als Beispiel für für eine zielführende Entwicklung nannte der KZBV-Vize die Einführung des E-Rezepts. Es sei gut, „dass das Rätselraten um die Einführung des E-Rezepts nun beendet ist und die Gesellschafterversammlung der gematik den Fahrplan beschlossen hat.“ Dieser Fahrplan trage im Wesentlichen die Handschrift der KZBV. Abschließend fasste Pochhammer die KZBV-Forderungen zur TI zusammen: „Es braucht, erstens, eine Priorisierung auf die großen Digitalisierungsprojekte ePA, KIM und E-Rezept. Die müssen endlich ans Laufen kommen. Bei der ePA brauchen wir einen neuen konzeptionellen Rahmen, bei KIM eine zentrale Supportstruktur und beim E-Rezept genau wie bei der ePA mehr Kommunikation in Richtung der Versicherten.“ sr Der KZBV-Vorstand in Dresden: der Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer und die beiden Stellvertreter Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer (v.r.) Foto: Jan Knoff 14 | POLITIK

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zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1364) \ Knapp 8 von 10 der befragten Ärzte und Psychotherapeuten haben Schwierigkeiten bei der Besetzung von MFA-Stellen. \ Fast 80 Prozent schaffen bereits jetzt Gehaltsanreize oder haben dies vor. Zum Beispiel haben sie einen Corona-Bonus für ihre MFA aus eigener Tasche finanziert. \ Zwar werden heute auch Quereinsteiger und fachfremde Mitarbeiter eingestellt. Zeitarbeitsfirmen werden von der Mehrheit jedoch noch nicht eingeschaltet. \ Fast 83 Prozent der befragten Mediziner gaben an, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten gesucht haben. ck ANALYSE DES BUNDESVERBANDS DER FREIEN BERUFE ZFA-Azubis: Handlungsbedarf wegen hoher Vertragslösungsquoten Nicole Genitheim Das Institut für Freie Berufe (IFB) hat im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) die Entwicklung im Ausbildungsbereich Freie Berufe seit 2010 ausgewertet. Dabei wurden sowohl der allgemeine freiberufliche Ausbildungsmarkt als auch einzelne Berufe wie ZFA hinsichtlich der Gesamtzahl an Auszubildenden, neu abgeschlossener und gelöster Ausbildungsverträge analysiert. Der Mangel an Auszubildenden ist nicht nur gefühlt, er ist auch belegbar. Im Zeitraum von 2010 bis 2020 ist die Gesamtzahl der Azubis über alle Branchen hinweg um 14,5 Prozent gefallen. Auch wenn man das durch Corona wirtschaftlich schwierige Jahr 2020 exkludiert, bleibt ein Rückgang um 12,8 Prozent. Wenn speziell das Berufsbild der/des ZFA betrachtet wird, zeigt sich auf den ersten Blick zwischen 2010 und 2020 – gegen den Trend – eine positive Entwicklung der Auszubildendenzahlen von plus 2,4 Prozent. Mit einem Zuwachs von knapp 2 Prozent im gleichen Zeitraum fällt auch die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge positiv auf, allerdings ist hier auf die hohe Vertragslösungsquote von im Mittel 30,3 Prozent zu verweisen. Im Jahresvergleich von 2010 zu 2020 hat diese um 13,2 Prozentpunkte zugenommen und findet ihren vorläufigen Höhepunkt 2020 mit einer Lösungsquote von 37,4 Prozent. Somit wurden 2020 mehr als ein Drittel der neu abgeschlossenen Verträge wieder gelöst. EIN DRITTEL DER ZFA-AZUBIS BRICHT DIE LEHRE AB In Anbetracht des sich verschärfenden Fachkräftemangels ist das eine mit Sorge zu verfolgende Entwicklung. Die Gründe für eine Vertragslösung sind vielfältig, allerdings tauchen gewisse Aspekte immer wieder auf. Hierbei sind die Wertschätzung am Arbeitsplatz, die Vergütung und (unbezahlte) Überstunden sowie die berufliche Weiterentwicklung zu nennen. Natürlich treffen diese Gründe nicht gleichermaßen NICOLE GENITHEIM Leiterin des Forschungsbereichs Freie Berufe am Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Foto: privat Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten Ende 2020 gut 5,8 Millionen Menschen im Gesundheitswesen. Dabei stieg die Zahl der Beschäftigten in den medizinischen Gesundheitsberufen allein im ersten Corona-Jahr um 46.000 Personen und damit ähnlich wie 2019. In den Arzt- und Zahnarztpraxen waren in dem Zeitraum 442.000 MFA und 212.000 ZFA tätig – 221.000 MFA und 151.000 ZFA davon in Vollzeit. 18 | POLITIK

auf alle Praxen und Auszubildenden zu, dennoch kristallisieren sich einige Punkte heraus, wo man gegensteuern könnte und die unkompliziert in den Praxen umgesetzt werden könnten: (Bezahlte) Praktika oder eine Probearbeitszeit ermöglichen erste Einblicke in den Arbeitsalltag, so können Erwartungen mit der Realität abgeglichen werden. Auch Anpassungen im Mitarbeitermanagement sind denkbar, zum Beispiel Fortbildungsangebote oder die Schaffung von interessanten Tätigkeiten. Zuletzt können auch stärkere finanzielle Anreize oder eine mitarbeiterfreundliche Austarierung der Work-LifeBalance zu Verbesserungen führen. Das bezieht sich nicht nur auf eine bessere Bezahlung, sondern auch auf den Umgang mit (unbezahlten) Überstunden. Festzuhalten bleibt, dass gegenwärtig einerseits eine positive Entwicklung VERTRAGSLÖSUNGSQUOTEN BEI DEN FREIEN BERUFEN Im Ausbildungsbereich Freie Berufe – hierzu gehören laut Ausbildungsordnung die Berufsbilder MFA, ZFA, TFA, PKA, ReFa, NoFa, StFa, PaFa – ging die Gesamtzahl der Auszubildenden von 2010 bis 2020 um 2,1 Prozent zurück. Dass die Zahl der jährlich neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zwischen 2010 und 2020 um 1 Prozent und zwischen 2010 und 2019 um 7,1 Prozent gestiegen ist, zeigt gleichwohl die Attraktivität der Freien Berufe. Allerdings müssen dabei auch die sogenannten Vertragslösungsquoten – also die Verträge, die (meist) in der Probezeit gelöst werden – betrachtet werden. Die analysierten Vertragslösungen müssen keinen Austritt aus dem System der dualen Ausbildung bedeuten, möglich ist auch ein Wechsel des Betriebs oder der Ausbildungsrichtung. Dennoch spiegelt eine geringe Lösungsquote eine gute Passung zwischen dem Auszubildenden und dem Betrieb wider und ist erstrebenswert. Für die Freien Berufe liegt die Vertragslösungsquote im Mittel der Jahre 2010 bis 2020 bei 26,4 Prozent. Hierbei ist ein Zuwachs um 6,7 Prozentpunkte erkennbar. Check7='3'1 @:1* :3 /-><'1D :1* %';<'@>)4@1;> >-8;' &4.==46<;?9';< Check7';614=3'0'@<;"94< $+@ *4> #@45;><'43 Check2'8';6> A !(CD#:19< $+@ %4=1,@0<B;11'1 "&#%-2& 02( !2%&4(02$1 ','-+653(&)&/&2.* )*'&-+(*'- !-$%+"#- !2/%#+)'% *,# "(+%#)(1-%#&(1+.0$  $-""# ." $0 ,$ 4$ , ENVELOPE %*+1!'*'+)32/(& .:6 *&6 ,&1$/&,+(/$1+"2-018/"2&6 4$36*8-%&6 ,/+ 2/6 '3 5$-)1/+"2&6 !/55+ -3+ *&$ #$-9/+7 POLITIK | 19

zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1366) hinsichtlich der abgeschlossenen Ausbildungsverträge einer hohen Vertragslösungsquote gegenübersteht. Andererseits sind die Hebel, wo es anzusetzen gilt, seit Längerem bekannt: Mit wenigen Mitteln können die Attraktivität des Berufsbilds erhöht und Anreize für die Ausbildung geschaffen werden. \ VERBAND MEDIZINISCHER FACHBERUFE „Das Gehalt ist die wichtigste Stellschraube!“ Hannelore König Im Februar 2022 hat jede dritte Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) mehrfach im Monat und häufiger über einen Ausstieg aus dem Beruf nachgedacht. Mindestlöhne von 14 Euro für ungelernte Tätigkeiten bei Discountern wie Aldi und Lidl oder von 13,70 Euro für Pflegehilfskräfte sollten die zahnärztlichen Arbeitgeber nicht unterschätzen. Die Entwicklung der vergangenen 15 Jahre bei den ZFA zeigt deutlich, dass sich der Arbeitsmarkt im ersten Pandemie-Jahr 2020 nur leicht entspannt hat. Seit September 2020 sinkt die Zahl der arbeitssuchenden ZFA, während die Zahl der offenen Stellen stetig ansteigt. Seit April 2021 liegt die Relation unter 1,0. Es gibt allerdings große regionale Unterschiede, besonders dramatisch ist die Situation in Bayern und Sachsen: Hier liegt der Quotient im Mai 2022 bei 0,3 – das heißt, auf drei offene Stellen kommt eine arbeitssuchende ZFA. Seit 2019 führt die Agentur für Arbeit die ZFA als Engpassberuf auf. Im Oktober 2021 lag die ZFA mit einem Wert von 2,4 zwar noch im Mittelfeld der Engpassberufe, aber klar vor den MFA. Neben der ArbeitsuchendenStellen-Relation steht die Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit auf Rot und drei weitere Kriterien sind auf Gelb. Es ist daher höchste Zeit, den Beruf der ZFA als Gesundheitsberuf zu stärken, damit die zahnärztliche Versorgung nicht gefährdet wird. Es geht dabei um die ZFA, ZMF, ZMP, ZMV und DH als Fachkräfte und es geht um die Patientensicherheit. Zum einen ist die Politik gefragt, denn laut Koalitionsvereinbarung sollen die Gesundheitsberufe gestärkt und die Rahmenbedingungen verbessert werden. Die Bundesregierung darf dabei nicht nur die Pflegekräfte stärken, sondern muss die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten ebenfalls berücksichtigen. Es geht dabei um mehr Tarifverbindlichkeit für diese Berufe und eine Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen analog zu den Pflegekräften. Gebührenordnungen und Vergütungen in der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung müssen die Leistungen dieser Berufe stärker abbilden und die aktuelle Entwicklung bei den Personalkosten adäquat und zeitnah berücksichtigen. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit im Arbeitsmarkt gesichert werden. Der VmF unterstützt daher die Forderungen der Ärzte- und Zahnärzteschaft zur Novellierung ihrer Gebührenordnungen. Zum anderen ist jede Zahnärztin, und jeder Zahnarzt gefragt, denn laut unserer Online-Umfrage von Februar 2022 vermissen 50 Prozent der 3.189 Praxismitarbeiterinnen, die daran teilgenommen haben, die Wertschätzung durch ihren Arbeitgeber. Diese ließe sich durch echtes Lob und Maßnahmen, wie Mitarbeitergespräche, die Förderung von Fortbildung, Teamsitzungen und betriebliches Gesundheitsmanagement, erhöhen. ARM TROTZ ARBEIT Die wichtigste Stellschraube ist allerdings das Gehalt, denn mit einem mittleren Entgelt von 2.149 Euro brutto in Vollzeit laut Entgeltatlas der Agentur für Arbeit liegt die ZFA im Niedriglohnbereich und ist arm trotz Arbeit. Jede achte ZFA profitiert laut unserer Umfrage von der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro ab dem 1. Oktober. Ein bundesweiter Tarifvertrag wäre für die Berufsangehörigen in 13 von 17 Kammerbereichen ein echtes Zeichen der Wertschätzung durch die zahnärztlichen Arbeitgeber. HANNELORE KÖNIG Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) Foto: VmF ZUM MINDESTLOHN Zum 1. Oktober steigt der Mindestlohn von 9,82 Euro auf 12 Euro. Von der Erhöhung profitieren insgesamt rund 22 Prozent aller Beschäftigten, vor allem jene in Teilzeit, also insbesondere Frauen. Betroffen sind mehr als acht Millionen Jobs [Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung]. Die ZFA liegt in der „Liste der Berufe mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit für Löhne unter 12 Euro“ übrigens auf Platz 23 von 50 [Wirtschaftsund Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung]. 20 | POLITIK

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zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1368) In Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe sind die Gehälter zum 1. Juli 2022 um 5,5 Prozent gestiegen und jeder zahnärztliche Arbeitgeber könnte eine Bindung an diesen Tarifvertrag mit einem Einstiegsgehalt von 2.221 Euro (und entsprechenden Steigerungen nach Berufsjahren und Fortbildungen) über den schriftlichen Arbeitsvertrag herstellen. Dies wäre die effektivste Personalbindungsmaßnahme, die von den ZFA als echte Wertschätzung ihrer Leistungen empfunden wird und die Zufriedenheitswerte der ZFA und der in den Berufen Fortgebildeten in allen Regionen Deutschland stark erhöhen würde. Auch die Zahlung von freiwilligen steuerfreien Corona-Boni bis zu 4.500 Euro bis zum 31. Dezember 2022 könnte ein wichtiges Signal sein und die eine oder andere ZFA von der Abwanderung in andere Bereiche abhalten. \ INTERVIEW MIT ZA STEFAN SCHMIDT „Es fängt damit an, dass es nicht ‚die Mädels‘ sind!“ Stefan Schmidt aus Braunschweig wurde gerade vom PKV-Institut mit dem 1. Platz für das „beste Praxisteam ZFA“ und damit für sein Engagement als Ausbilder ausgezeichnet. Der Erfolg ist ihm nicht zugeflogen: Über die Jahre hat er sich ein Standing aufgebaut – als ein fairer Chef, der versucht, mit gutem Beispiel voranzugehen. Was macht Ihren Führungsstil aus? Stefan Schmidt: Ich versuche als Chef immer einen guten Umgang vorzuleben. Ich bin also pünktlich, zuverlässig, immer ansprechbar und lasse niemanden hängen. Damit bin ich authentisch, denn ich tue selbst das, was ich von meinen Mitarbeitern erwarte. Ich kann es nur immer wieder betonen: Es ist nicht das Geld, es ist die Wertschätzung für die Mitarbeiter! Und das fängt damit an, dass es nicht „die Mädels“ sind, sondern meine Mitarbeiterinnen! Für den Austausch und die Organisation kommen wir einmal in der Woche zum Team-Meeting zusammen. Ich weiß, es ist oft kaum Zeit übrig im Praxisalltag, und Personalführung war kein Bestandteil unserer Ausbildung zum Zahnarzt. Aber die Gespräche sind so wichtig. Vor allem dabei auch mal zu fragen, was die Mitarbeiter persönlich bewegt, und wenn es geht, auch mal im Privaten zu unterstützen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich das auszahlt: Ist eine Person stabil, kann sie auch eine gute Mitarbeiterin im Team sein. Warum sollte ich also da nicht auch ansetzen? Darüber hinaus lernen wir hier einen achtsamen Führungsstil. Was heißt das? Hinter Achtsamkeit steckt ja weit mehr als Meditation. Es geht darum, die eigene Wahrnehmung zu hinterfragen und die Kommunikation und damit die Führung zu verbessern. Wenn das gelingt, wird auch das Team stabiler. Engagement und Arbeitsmoral können sich verbessern, da sich meine Angestellten von mir als Führungskraft besser unterstützt fühlen. Zugegeben, eine tolle Unterstützung ist dabei meine Frau. Sie ist Coach und bildet in Unternehmen Führungskompetenzen und Kommunikationstechniken aus. Natürlich profitieren wir von ihrem Input. Dabei ist es ihr wichtig, nicht die „Frau vom Chef“ zu sein, deshalb packt sie auch überall sonst mit an, schwingt selbst den Staubsauger und zeigt so, dass wir uns nicht zu fein sind für solche Aufgaben. Klar, nicht jeder hat so eine Unterstützung im Umfeld, dennoch STEFAN SCHMIDT ... gründete seine Braunschweiger Praxis 1999 mit drei Behandlungsstühlen auf 135 Quadratmetern. Er hat zehn Mitarbeitende und einen Nachwuchszahnarzt. Seit zwei Jahren ist die Praxis digitalisiert. Foto: Praxis Schmidt 22 | POLITIK

zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1369) können wir nur raten, sich bei Problemen mal einen externen Profi fürs Team ins Haus zu holen. Ein Beispiel: Berichtet mir einer meiner Angestellten, dass sich ein Patient inkorrekt verhalten hat, dann glaube ich ihm das und stelle mich hinter mein Team. Das schafft Vertrauen – ein weiterer Schlüssel. Außerdem werde ich nie laut. Stichwort Persönlichkeitsentwicklung. Was tun Sie dafür? Ist gerade in aller Munde, ich weiß. Aber ebenfalls wichtig. Als guter Chef erkenne ich jeden meiner Mitarbeiter ganz individuell. Das bedeutet, ich sehe mir seine Stärken an, statt auf seine vermeintlichen Schwächen zu fokussieren. Und unterstütze ihn dann, seine Stärken auszubauen und helfe ihm bei seinen Schwächen durch Gespräche, einen angepassten Einsatzbereich oder auch mal ein Coaching oder Fortbildungen – etwa um Prüfungsängste in den Griff zu bekommen und dazuzulernen. Es ist doch niemand perfekt! Aber wir haben es in der Hand, woran wir uns orientieren. Man muss eine gewisse Empathie haben, um lange und erfolgreich zusammen zu arbeiten. Wie gelingt es, die Hierarchien aufzubrechen? Wir engagieren uns zusammen, Laufen für den guten Zweck und sammeln dabei Spenden für Tier-und Umweltschutzprojekte und machen einen Selbstverteidigungskurs: den Kampfsport Krav Maga. Das schweißt zusammen, jeder ist Teil, ich bin dann mehr Kollege als Chef. In der Praxis ist das Standing aber klar: Da bin ich wieder Chef und soll auch die Entscheidungen treffen. Eine Sache noch: Wir haben den ZFANachwuchsmangel und es ist kein Ende in Sicht. Noch einmal, es ist meiner Meinung nach nicht nur die Bezahlung, sondern eben auch die Wertschätzung. Aber wenn ich sehe, dass Kollegen nicht ausbilden wollen, dann kann ich nur fragen: Wo soll denn der Nachwuchs herkommen? Das Gespräch führte Laura Langer. ZUR PRAXIS Klassenbeste Ausbildungsabschlüsse gehören für das zehnköpfige Team der 1999 eröffneten Zahnarztpraxis von Stefan Schmidt schon fast zur Tagesordnung: Die Auszubildenden werden systematisch in den Beruf eingeführt und den eigenen Interessen und Stärken entsprechend in ihrer Entwicklung gefördert. Dazu gehören auch individuelle Coachings. 2021 wurde die Praxis vom örtlichen Jobcenter als Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet. Auch die gezielte Fort- und Weiterbildung hat in der Zahnarztpraxis Schmidt einen hohen Stellenwert. „Jeder Mensch sollte sein Potenzial leben dürfen“, sagt die Ehefrau Dajana Schmidt, die sich um das Praxismanagement kümmert und regelmäßig an der Anmeldung unterstützt. Gemeinsam absolviert das Team derzeit eine Ausbildung in der Selbstverteidigungstechnik Krav Maga. Denn: „Wer Sicherheit und Selbstbewusstsein gewinnt, steht auch im Job anders da.“ Fotos: Praxis Schmidt Besonders stolz ist Schmidt auf die junge Auszubildende Eleni Kaloutsidou (2. v. r.), deren Muttersprache nicht deutsch ist. Er setzte Vertrauen in ihre Fähigkeiten und sie bestand zuletzt ihre Prüfung mit Eins. Hier ist sie bei der Preisverleihung des PKV-Instituts zu sehen. Der Praxischef (l.) versteht sich als Mentor und will seine Angestellten bei ihrer Entwicklung unterstützen. Rezeption der Praxis

zm112, Nr. 14, 16.7.2022, (1370) ZFA-AUSBILDUNG Hamburger Azubis berichten nur noch digital Ab dem 1. August führen die Hamburger ZFA-Auszubildenden ihr Berichtsheft nur noch digital. Die Papierversion hat dort ausgedient. Der Vorteil für die Azubis: individualisiertes Lernen – orts- und zeitungebunden. Der Vorteil für die Ausbilderpraxis: eine fortlaufende Lernkontrolle, um Ausbildungsdefiziten rechtzeitig entgegenzuwirken. Das digitale Berichtsheft der Zahnärztekammer Hamburg geht mit dem neuen AzubiJahrgang am 1. August an den Start. Es dockt an die Maßgaben der neuen Ausbildungsverordnung für ZFA an, die ebenfalls dann in Kraft tritt. Ein Schwerpunkt ist die Förderung digitaler Arbeitsprozesse. Die Ausbildungsverordnung fordert, dass die ausbildende Praxis und die Azubis gemeinsam nachweisen, dass alle im Rahmenplan gestellten Aufgaben und Fragen bearbeitet werden. Dazu gehören Ausbildungsgespräche, Berichte, Arbeitsanweisungen, Checklisten und Formulare wie etwa Rezepte, Bonushefte oder Heil- und Kostenpläne. Das Berichtsheft ist der Nachweis über die Vermittlung der Ausbildungsinhalte durch die verantwortliche Zahnarztpraxis. Vollständig geführt und gut abgearbeitet, ist es die Bedingung für die Zulassung der Azubis zur Abschlussprüfung. Die Ausbildungspraxis ist verpflichtet, regelmäßig gemeinsam mit der Auszubildenden Zeit einzuplanen, um die Inhalte zu besprechen und Fragen zu klären. UNKLARHEITEN? KAMMER UND BERUFSSCHULE HELFEN! Die Eingabe der Einträge erfolgt per Log-in auf einer Online-Plattform, die die Berufsschule den Auszubildenden in den ersten Tagen ihrer Ausbildung freischaltet. Bei Unklarheiten stehen die Berufsschule und die Kammer für Hilfestellung zur Verfügung. Und so funktioniert der Workflow: \ Die Auszubildende trägt während der gesamten Ausbildungszeit ihre Eingaben online in der vorgegebenen Maske ein. In regelmäßigen Abständen werden dem Ausbildenden die Nachweise übermittelt. \ Der Ausbildende prüft die Einträge und schärft je nach Bedarf nach. \ Am Ende der Ausbildung erzeugt die Auszubildende ein finales PDF. Der Ausbildende prüft, bestätigt und leitet es an die Zahnärztekammer Hamburg weiter. Dort wird das Dokument dann an den Prüfungsausschuss weitergegeben. Was sind die Vorteile? Die Azubis können das digitale Berichtsheft ortsund zeitunabhängig führen – in der Praxis, in der Berufsschule oder zu Abb. 1: Das Berichtsheft ist in Hamburg jetzt kein handschriftlich ausgefülltes Dokument mehr, sondern eine digital geführte Mappe. Das Foto zeigt das Dashboard, also die Benutzeroberfläche mit einzelnen Themenkomplexen. Quelle: Zahnärztekammer Hamburg 24 | PRAXIS

Hause. Sie erhalten einen Überblick über ihre Ausbildung, können Fotos, Skizzen oder Videos hochladen oder ein Praxistagebuch führen. Neben Berichten lassen sich auch Plakate, Rollenspiele oder Unterrichtsergebnisse dokumentieren. Eine Anpassung von Inhalten ist jederzeit möglich. Erlernte Fähigkeiten und Kenntnisse lassen sich so vertiefen. Ziel ist das Erlernen von übergeordnetem Denken. Der Ausbildende hat die Möglichkeit, sich regelmäßig die Ausarbeitungen digital vorlegen zu lassen und kann so die Kenntnisse fortlaufend überprüfen und einschätzen. Etwaige Ausbildungsdefizite können rechtzeitig erkannt werden, um gegenzusteuern. Umgesetzt wurde die Open-SourceLösung über eine browserbasierte Online-Plattform. Damit ist die Bearbeitung zu jeder Zeit an jedem Ort an jeder Art von digitalem Endgerät möglich – sei es über den eigenen PC, oder den Praxis-PC. Ein Smartphone ist für die Bearbeitung weniger empfehlenswert. Die Menüführung ist intuitiv und selbsterklärend. Auch für die Logistik ergeben sich Vorteile, zudem vermeidet man Papierberge: Zu Beginn der Ausbildung müssen keine Berichtsheftmappen gedruckt und versandt werden – und zum Ende der Ausbildung müssen diese nicht per Post wieder zurückgeschickt werden. pr Maßgeblich entwickelt und umgesetzt wurde das Projekt unter der Verantwortung von Dr. Maryla Brehmer, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Hamburg. Seit 2020 hat die Kammer im Rahmen des neuen Ausbildungsportfolios gemeinsam mit den Projektpartnern Berufsschule BS15 und der TU Bremen an diesem Projekt gearbeitet. IN DER PFALZ IST DAS ONLINE-BERICHTSHEFT SEIT 2015 MÖGLICH In der Pfalz stellt die Bezirkszahnärztekammer den ZFA-Auszubildenden und den Ausbildungspraxen bereits seit 2015 neben dem klassischen, handschriftlich zu führenden Berichtsheft auch eine Online-Version zur Verfügung, um das Führen und Kontrollieren zu vereinfachen. Die Kammer startete 2015 über die Plattform BLoK mit zunächst 18 TeilnehmerInnen. Seitdem haben sich 213 Pfälzer Praxen dort registriert. Derzeit führen 190 Auszubildende das Berichtsheft online – mehr als ein Drittel aller Auszubildenden in der Pfalz. Die optimierte Aminomed – durch klinische Studien bestätigt . Liebe - feldenbestellung d.de www.aminomed.de/zahnaerzte TITANDIOXID NEU OHNE Die weiterentwickelte Formulierung der medizinischen KamillenblütenZahncreme ist jetzt noch empfehlenswerter für Sensitiv-Patienten und bei erhöhtem Parodontitis-Risiko: !einzigartiges Doppel-Fluorid-System mit erhöhtem Fluoridanteil (1.450 ppmF) !ohneTitandioxid – so werden die natürlichen Inhaltsstoffe wie z. B. Kamillenextrakte sichtbar !noch sanftere Zahnpflege (RDA 31)2 bei sehr guter Plaqueentfernung !für die bestmögliche Mundpflege bei gereiztem Zahnfleisch und empfindlichen Zähnen Wirksamkeit bestätigt durch zahnmedizinische Untersuchungen und klinische Studien 1 Klinische Anwendungsstudie unter dermatologischer und zahnmedizinischer Kontrolle, durchgeführt von dermatest 01/2021 essm ode ode 68,5 % Senkung des Gingiva-Index nach 4Wochen1 56,9 % Senkung des Plaque-Index nach 4Wochen1 % weniger Schmerzempfindlichkeit bereits nach 7Tagen1 54,1 PRAXIS | 25

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