Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

worden. „Die Gesellschafter haben sich für eine sichere, risikoarme und wirtschaftliche Umsetzung entschieden.“ NATÜRLICH BAUTE C‘T DIESELBEN KARTEN WIEDER EIN „Es liegt demnach die Vermutung nahe, dass bei dem im Artikel beschriebenen Entfernen der gSMC-K dieselbe (!) Karte auch wieder in den Konnektor hineingesteckt wurde – demnach also KEIN Austausch der Karte selbst stattfand. Wäre dies der Fall, so ist es auch nicht verwunderlich, dass der Konnektor danach weiterhin funktionierte, schließlich hat sich an seiner Konfiguration ENTSCHEIDUNG DES SCHIEDSAMTS 2.300 EURO FÜR DEN NEUEN KONNEKTOR Der Schiedsspruch zur Finanzierung des anstehenden Austauschs der TI-Konnektoren liegt vor: Bewilligt werden jeder Arztpraxis pauschal 2.300 Euro extra. Die Entscheidung für die Zahnärzte steht noch aus. Jede Praxis bekommt demnach pauschal 2.300 Euro, um den Konnektor austauschen zu lassen, der die Praxissoftware mit dem Internet verbindet. Voraussetzung für den Tausch ist, dass die Laufzeit des Sicherheitszertifikats im Konnektor nur noch sechs Monate oder weniger beträgt. Dadurch steht bei einigen Konnektoren der Tausch zeitnah an, während andere noch ein oder mehrere Jahre betrieben werden können. Hinzu kommen weitere Pauschalen, unter anderem für ein ebenfalls notwendiges Update, das die Nutzung der elektronischen Patientenakte ermöglicht. Insgesamt summieren sich die Ausgaben, die nun zusätzlich zur regulären Vergütung festgesetzt wurden, für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf knapp 400 Millionen Euro. Die Kosten tragen die gesetzliche Krankenversicherung und die PKV. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt den Schiedsspruch ab: „Wir haben gegen den Beschluss des Schiedsamts zum Konnektortausch gestimmt“, sagte KBVVorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Die niedergelassenen Ärzte dürften nicht auf Kosten für Dinge sitzen bleiben, die sie nicht zu verantworten haben. Die KBV verlangt demnach mit Verweis auf den c‘t-Bericht von der gematik „rasche Aufklärung über mögliche neue Sachverhalte und Optionen, die den teuren Austausch vieler Geräte vielleicht sogar nicht zwingend notwendig machen“. Vorangegangen waren Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband, die jedoch ohne Ergebnis blieben. Da keine Einigung erzielt werden konnte, wurde das Schiedsamt angerufen. Die Entscheidung für die Zahnärzte stand zum Redaktionsschluss noch aus. zm112, Nr. 15-16, 16.8.2022, (1463) #0) -*&2", +)*30( (O4 N4$96$:8 #.4 +O$ %O$ A49$: !7&! F /8% E!4$ -4<JO2 /9= E9 672O1OM$8 +O88$? %$88 LO4 9<&!$8 -4<JO2= BO1 /82$4$9 ,/8%/9>+$4MO&$6<N$1 '4O8"$8 LO4 E!4$ -4<JO2 "$HO$:1 M74<8= * C$O21/8"221<4N$ K<&174O8"647%/N1$ * E8%OMO%/$::$ 3'4$&!8/8"2:G2/8"$8 * B<)"$2&!8$O%$41$2 07<&!O8" (7'$O NG88$8 LO4 +O$ /81$421.1H$85 ,/#$8 +O$ /82 <8 /81$4; '1'' .% .% !1%= $0" /*DD @3 3I D @3 $I PRAXIS | 13

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