Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

personen erkrankten in der Folge an Syphilis. Eine Aufklärung der Patientinnen im Vorfeld hatte nicht stattgefunden [Krischel, 2021, 369; Maio, 2018, 371]. Aufgrund der fehlenden Einwilligungen wurde Neisser vom Königlichen Disziplinarhof für Nicht-richterliche Beamte zu einer Geldstrafe verurteilt [Wagner, 2009, 45]. Flankiert war der Fall durch ein breites öffentliches und mediales Echo, in dem auch Stimmen von genereller Medizinkritik und Antisemitismus mitschwangen. Die Ärztin und Medizinethikerin Barbara Elkeles bemerkte dazu: „Im Fall Neisser waren sich die Standesgenossen [...] einig. Fast sämtliche ärztlichen Stimmen betonten, dass der Fall von der Presse und im Parlament stark aufgebauscht worden sei. Angesichts der eindeutig gegen die Schulmedizin gerichteten Technikkritik sahen die Ärzte darin einen ungerechtfertigten und nicht sachkundigen Eingriff von Laien in innerärztliche Angelegenheiten. [...] Im Jahre 1914 wurde Neisser von der Rockefeller Foundation gebeten, über die Hintergründe der öffentlichen Reaktionen auf seine Serumversuche zu berichten. In seinem [...] Antwortschreiben wies er auf die Unschädlichkeit der Versuche und seine lauteren und wissenschaftlichen Beweggründe hin. Das Fehlen der Einwilligung als Grund für die Disziplinarstrafe erwähnte er nur beiläufig“ [Elkeles 1996a, 196]. IN DER FOLGE ENTSTEHEN ETHISCHEN STANDARDS Das preußische Kultusministerium nahm diesen Fall zum Anlass, um eine „Anweisung an die Vorsteher an Kliniken, Polikliniken und sonstigen Krankenanstalten“ [Schmiedebach, 1999, 51] herauszugeben. Ab diesem Zeitpunkt war die Durchführung von Heil- und Immunisierungsversuchen an Menschen nur noch erlaubt, wenn es sich dabei „1)[nicht] um minderjährige oder aus anderen Gründen nicht vollkommen geschäftsfähige Personen handele, wenn 2) die Person nicht ihre Zustimmung in unzweideutiger Weise erklärt habe und wenn 3) dieser Erklärung nicht eine sachgemäße Belehrung über möglicherweise nachteilige Folgen vorausgegangen sei“ [Elkeles, 1996, 209]. DR. MATTHIS KRISCHEL Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin Centre for Health and Society, Medizinische Fakultät Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf matthis.krischel@hhu.de Foto: privat zm112, Nr. 18, 16.9.2022, (1703) ZAHNERSATZ MIT QUALITÄTSVERSPRECHEN Sicherheit wird hier zum Wohlgefühl! QSDental geprüft AusVerantwortungfür Qualität &Sicherheit ® Wie Sie wissen, gibt es nichts Schöneres als glückliche Patienten. Für diese Aufgabe stehen Ihnen dieQS-Dental geprüften zahntechnischen Meisterlabore als fachlich versierter und lokaler Partner für Ihre Praxis immer kompetent zur Seite. Gerade in diesen Zeiten schenken Sie sich und Ihren Patienten noch mehr Sicherheit und Qualität! Geprüfte Meisterlabore arbeiten mit einem speziell auf die Branche abgestimmtenQualitätssicherungskonzept, das die Qualität steigert und mehr Sicherheit bietet. Sie können sich hier stets bester Ergebnisse sicher sein – zumWohle aller Ihrer Patienten. Noch ohne QS-Labor? Gehen Sie auf Nummer sicher. Sie wollen ein QS -Labor in Ihrer Nähe kennenlernen? Prima. Dann informieren Sie sich unter: WWW.QS-DENTAL.DE Besuchen Sie uns auf der IDS! Köln• 14. bis 18. März 2023 GESELLSCHAFT | 13

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