Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

eine „Angebots-“ sowie eine „Chancengruppe“. Zur sogenannten Angebotsgruppe gehören diejenigen, die vor dem Medizinangebot aus Frankfurt bereits ein anderes Zulassungsangebot sicher hatten. Neben Angeboten für Medizin können das auch andere Studienplätze sein. Zunächst sollen der Angebotsgruppe aus den bundesweit derzeit noch unbesetzten Kontingenten der Hochschulen Studienplätze angeboten werden. „Ziel ist, eine verfahrensgerechte Verteilung zu erreichen“, so die Universität. Für die BewerberInnen der sogenannten Chancengruppe, also jene, die zum Zeitpunkt der Annahme des Medizinstudienplatzes in Frankfurt kein anderes Platzangebot im Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung hatten, wurde gemeinsam mit den Ländern, der Stiftung für Hochschulzulassung und den anderen Hochschulen eine gemeinsame Lösung verhandelt. Für sie wird nach Abschluss des koordinierten Nachrückens ab dem 30. September ein sogenanntes „nachgestelltes koordiniertes Nachrückverfahren“ durchgeführt, schreibt die Universität – und schweigt sich darüber aus, was das konkret bedeutet und ob diese BewerberInnen einen Studienplatz bekommen oder nicht. „DIE LÖSUNG FÜR DIE ZAHNMEDIZIN IST EIN MEILENSTEIN“ „Die Lösung für die Zahnmedizin ist ein erster Meilenstein bei der Bewältigung der Krise“, sagte Universitätspräsident Prof. Dr. Enrico Schleiff und gab sich zerknirscht: Ihm sei bewusst, dass die Komplexität des aktuellen Prozesses „kaum vermittelbar ist“ und er hoffe, dass die Betroffenen jetzt „mit dem Licht am Ende des Tunnels [...] auf ihrem Lebensweg weitergehen können“. Das genügt vielen nicht: Medienberichten zufolge haben sich viele der Betroffenen bereits juristischen Beistand geholt, um den Studienplatz zur Not einzuklagen. Auf der Plattform www.change.org hat eine Betroffene eine Online-Petition gestartet (https://bit.ly/petition_goethe), die bis Redaktionsschluss mehr als 54.000 Menschen unterzeichnet haben. Der Fehler der Goethe-Universität sei „ein sehr schwerwiegender Vorgang mit teils weitreichenden Folgen“, kommentierte das hessische Wissenschaftsministerium. Da die Hochschule die Zulassung eigenverantwortlich durchführt, sei sie auch für die Konsequenzen verantwortlich. Man erwarte, so das Wissenschaftsministerium weiter, „dass die Hochschule ihre Prozesse insgesamt überprüft und die Stiftung für Hochschulzulassung Kontrollmechanismen einführt, damit solche Fehler für die Zukunft vermieden werden“, wird das Ministerium zitiert. Ein frommer Wunsch? Wie der Hessische Rundfunk (hr) berichtete, gab es an der Goethe-Universität im Wintersemester 2013/14 schon einmal eine ähnliche Panne. Damals waren laut hr 56 Studienplätze zu viel vergeben worden. Am Ende konnten die Betroffenen „durch größte Anstrengungen vieler Beteiligter“ ihr Studium doch antreten. mg zm112, Nr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| 11

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