Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

Aber weil ich mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als „Service-Opposition“ weiterdenke und der Regierung gerne sinnvolle, langfristig wirkende Maßnahmen an die Hand geben möchte, sollte Folgendes nun angegangen werden: einmal die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent. Warum zahle ich als Verbraucher für Brot, Butter und Käse 7 Prozent, für lebenserhaltende oder lebensrettende Medikamente aber 19 Prozent? Da passt was nicht zusammen. Dann muss der Bund endlich seiner auf dem Papier schon bestehenden Verpflichtung beikommen, den von ihm eigentlich zu leistenden Beitrag für die Krankenversicherung von ALG II-Empfängern tatsächlich zu zahlen – eine Aufgabe, die nach meiner Meinung sowieso eine originär gesamtstaatliche Aufgabe ist. Allein diese beiden Umstellungen würden die GKV nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands um jährlich etwa 16 Milliarden Euro entlasten, also um fast schon den Betrag, den Lauterbach mit seinem Panik-Sparschwein nun zusammenkratzen will. Mittel- bis langfristig müssen wir die versicherungsfremden Leistungen überdenken, die über den Gesundheitsfonds querfinanziert werden und sich jährlich in ihrem Volumen ausweiten. Da muss die Politik ordnungspolitisch Einiges sortieren. Auch hier könnten wir dem GKV-System viel Geld einsparen. Die Zahnärzteschaft gilt als Vorreiter in den Bereichen Prävention und Prophylaxe: Welcher Impuls kann aus Ihrer Sicht vom zahnärztlichen Versorgungsbereich zur Reformierung des GKV-Systems ausgehen? Erst mal möchte ich anerkennend sagen, dass die Zahnärzteschaft die vergangenen Jahre erheblich in Vorleistung gegangen ist, was Optimierung und Einsparmöglichkeiten angeht. Wenn es immer heißt, „alle Akteure sollen ihre Effizienzreserven heben“, dann haben die Zahnärzte das schon getan: Seit dem Jahr 2000 konnte die Zahnärzteschaft in Deutschland den Anteil der GKV-Ausgaben für zahnärztliche Leistungen von knapp 9 auf fast 6 Prozent im Jahr 2021 senken. Nachdem die Budgetierung 2012 abgeschafft worden war, haben die Zahnärzte den ihnen damit eingeräumten Gestaltungsspielraum genutzt, um der Bevölkerung eine an der Morbidität und der Demografie orientierte, bestmögliche zahnärztliche Versorgung zu garantieren. Das wird jetzt im Zusammenhang mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz völlig unter den Teppich gekehrt! Übrigens auch, dass die Zahnärzte und ihre Angestellten selbst in den Hochphasen der CoronaPandemie die zahnärztlichen Behandlungen sowie die Vorsorge immer angeboten und durchgeführt haben. Apropos Vorsorge: Wenn ich der Zahnärzteschaft einen Impuls mitgeben darf, dann den, dass sie die Prophylaxe und die zahnärztliche Vorsorge weiterhin mit aller Vehemenz anmahnen und durchführen – vom Kleinkind bis zum Rentner. Denn Vorsorge ist nicht nur viel billiger als Nachsorge, sondern für die Patienten auch deutlich angenehmer. Ein Impuls, der am Puls der Zeit ist. Den sollte nun auch Herr Lauterbach verspüren. \ Das Gespräch führte Sascha Rudat. zm112, Nr. 19, 1.10.2022, (1811) 0%'/!-%1 4*% /1' )1 &%1 "%#*31)2%1 +%"(',$%''%1 3&%" .%"%*1()"%1 4*% %*1%1 0%"),/1#',%"$*1 &*#*,)25 "&**&,3$&+6. 13( !&#%-30&#&-3+,#13$2 ','-+654(&)/&#+*.%&**&3 B6$ /*'$;-$ (495-: #); 18; %07$;602 $6-#0+8?$-79&0--7?$##6,6$-7? %$99$0-:$.*7> <@@! 9&0;$-A B6:6702 = 3*; ";7 $6-249.0;?  $-""# ." $0 ,$ 4$ ! ENVELOPE %*+1!'*'+)32/(& POLITIK | 13

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