Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

zm112, Nr. 19, 1.10.2022, (1888) III. Nach § 2 wird § 2a neu eingefügt und wie folgt gefasst: § 2a KOMPONENTEN-AUSTAUSCH IV. § 3 wird wie folgt gefasst: § 3 STANDARD-BETRIEBSPAKET 11. 12. 13. Pauschale für die Implementierung der Anwendung ePA Stufe 2.0 in die Praxis-IT gem. § 2 Abs. 4c Anlage 11 BMV-Z umfasst:  das Modul ePA Stufe 2.0 inkl. Integration in die Praxis-IT,  Installation des Updates inkl. Schulung sowie  Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation des Updates. Der Anspruch auf diese Pauschale besteht je Konnektor-Standort. Die Pauschale kann erstattet werden, sofern die Anwendung ePA Stufe 2.0 im Wirkbetrieb vorgehalten wird. Pauschale für die Implementierung der Anwendung E-Rezept in die Praxis-IT gem. § 2 Abs. 4d Anlage 11 BMV-Z umfasst:  das Modul E-Rezept inkl. Integration in die Praxis-IT,  Installation des Updates inkl. Schulung sowie  Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation des Updates. Der Anspruch auf diese Pauschale besteht je Konnektor-Standort. Pauschale für mobiles Kartenterminal der Ausbaustufe 2 gem. § 2 Abs. 1 und 3 Anlage 11 BMV-Z ab 1. Februar 2022 ab 1. Quartal 2021 ab 1. Quartal 2019 200,- 120,- 356,- 1. 2. Inhalte Pauschale KomponentenAustausch gemäß § 2a Abs. 2 Anlage 11 BMV-Z, einmalig je Konnektor-Standort Der Anspruch auf die Pauschale besteht, sofern die Sicherheitszertifikate des auszutauschenden Konnektors und der auszutauschenden gSMC-KT jeweils noch maximal sechs Monate gültig sind und die Sicherheitszertifikate in den neu eingesetzten Komponenten eine Restlaufzeit von mindestens vier Jahren ab Installation aufweisen. Da auf die Updatekosten sowie Installationskosten des ePA Stufe 2.0-Konnektors nur ein einmaliger Anspruch besteht, ist beim Konnektoraustausch gegen einen Konnektor derselben Produkttypversion auszutauschen. gSMC-KT AustauschPauschale gemäß § 2a Abs. 3 Anlage 11 BMV-Z (umfasst neue Smartcard gSMC-KT inkl. Dienstleistung und ggf. Versand) Dieser Anspruch besteht einmalig je stationärem eHealth-Kartenterminal, sofern die Erstattung nicht von Ziffer 1 umfasst ist und das Sicherheitszertifikat der auszutauschenden Smartcard gSMC-KT noch maximal sechs Monate gültig ist. ab 1. Februar 2022 ab 1. Februar 2022 Höhe der Pauschale in€ 2.300,- 100,- 1. Inhalte Monatliche Betriebskostenpauschale je KonnektorStandort gem. § 3 Abs. 1 Anlage 11 BMV-Z ab 3. Quartal 2018 Höhe der Pauschale in€ 83,- 90 | BEKANNTMACHUNGEN

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