Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

zm112, Nr. 19, 1.10.2022, (1887) 4. 5. 6. 7. Pauschale für Update eHealth-Konnektor (PTV3) auf ePA-Stufe-1.0-fähigen Konnektor (PTV4) gem. § 2 Abs. 4c Anlage 11 BMV-Z Der Anspruch auf diese Pauschale besteht ausschließlich für Vertragszahnärzte und Einrichtungen, die einen eHealthKonnektor einsetzen. Pauschale für Update eines ePA-Stufe-1.0-fähigen Konnektors (PTV4) auf einen ePA-Stufe2.0-fähigen Konnektor (PTV5) Die Pauschalen können erstattet werden, sofern die Anwendung ePA Stufe 2.0 im Wirkbetrieb vorgehalten wird. Pauschale für stationäres eHealth-Kartenterminal gem. § 2 Abs. 2 Anlage 11 BMV-Z Über die Ansprüche nach § 2 Abs. 1, 2 und Abs. 2a Satz 1 Anlage 11 BMV-Z hinausgehend wird ein weiteres stationäres eHealthKartenterminal je Standort (auch genehmigte Zweigpraxen, je Standort der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft) finanziert. Pauschale für QES-Infrastrukturmaßnahme (Komfortsignatur). Der Anspruch auf diese Pauschale besteht für vertragszahnärztliche Praxen i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 Anlage 11 BMV-Z mit der Maßgabe, dass diese je zwei der am Praxisstandort tätigen Zahnärzte gewährt wird. Zahnärzte in diesem Sinne sind sowohl Vertragszahnärzte als auch angestellte Zahnärzte, die zur Erbringung vertragszahnärztlicher Leistungen berechtigt sind. Bei angestellten Zahnärzten gilt die Maßgabe, dass angestellte Zahnärzte mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils mindestens 20 Stunden pro Woche bei der Staffelung berücksichtigt werden. ab 1. Quartal 2021 ab 1. Februar 2022 ab 1. Quartal 2021 ab 2. Quartal 2022 ab 2. Quartal 2022 400,- 250,- 595,- 677,50 677,50 8. 9. 10. TI-Startpauschale Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass in die TI-Startpauschale die Aufwendungen/Kosten für folgende Punkte einfließen:  Installation der Komponenten und Dienste inkl. Schulung gem. § 2 Abs. 4 Anlage 11 BMV-Z,  Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Einrichtung der Komponenten gem. § 2 Abs. 5 Anlage 11 BMV-Z,  Einmalige Integration der Komponenten in die Praxis-IT gem. § 2 Abs. 4a und 7 Anlage 11 BMV-Z sowie  Zeitlicher Aufwand, der durch die Einführung des Versichertenstammdaten-Managements in den Praxen entsteht gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 Anlage 11 BMV-Z. Pauschale für die Implementierung der Anwendungen NFDM und eMP in die Praxis-IT gem. § 2 Abs. 4a Anlage 11 BMV-Z umfasst:  das Modul NFDM inkl. Integration in die Praxis-IT,  das Modul eMP inkl. Integration in die Praxis-IT,  Installation der Updates inkl. Schulung sowie  Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation der Updates. Der Anspruch auf diese Pauschale besteht je Konnektor-Standort. Pauschale für die Implementierung der Anwendung ePA in die Praxis-IT gem. § 2 Abs. 4c Anlage 11 BMV-Z umfasst:  das Modul ePA Stufe 1.0 inkl. Integration in die Praxis-IT,  Installation des Updates inkl. Schulung sowie  Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation des Updates. Der Anspruch auf diese Pauschale besteht je Konnektor-Standort. ab 1. Quartal 2021 ab 2. Quartal 2022 ab 1. Quartal 2021 ab 2. Quartal 2022 900,- 150,- 400,- 150,- 350,- BEKANNTMACHUNGEN | 89

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