Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm112, Nr. 20, 16.10.2022, (1936) AUFDECKUNG HÄUSLICHER GEWALT IN DER ZAHNARZTPRAXIS „Wie läuft‘s denn so zu Hause?“ Jana Lauren Bregulla, Marcel Hanisch, Bettina Pfleiderer Grundsätzlich kann der zahnärztliche Berufsstand bei der Aufdeckung von häuslicher Gewalt eine wichtige Rolle spielen, da die betroffenen Patientinnen und Patienten ja meist regelmäßig Zahnarztpraxen aufsuchen. Doch wie soll man konkret vorgehen, wenn sich ein Verdachtsfall zeigt? Das Autorenteam hat eine Literaturrecherche durchgeführt und erläutert die möglichen Handlungsoptionen. Nach den Untersuchungen von Garbin et al. [2012], Boyes et al. [2020] und Brink et al. [2009] weisen nur wenige Opfer von häuslicher Gewalt Verletzungen der Zähne und der Mundhöhle auf. Bei Zahnverletzungen sind aufgrund der anatomischen Lage meist die (Oberkiefer-)Frontzähne betroffen. Verletzungen im Kopf-Hals-Bereich, meist in Form von Frakturen, sind hingegen häufiger [Boyes et al., 2020]. In Befragungen gaben Gewaltopfer überwiegend an, sich vom zahnmedizinischen Fachpersonal Fragen zur Kausalität der Verletzungen zu wünschen [Nelms et al., 2009]. Allerdings werden nur in seltenen Fällen gezielte Fragen durch zahnärztliches Fachpersonal gestellt [AlAlyani et al., 2017; Love et al., 2001]. Folglich ist die Detektionsrate von häuslicher Gewalt in der zahnärztlichen Praxis eher niedrig, was teilweise auf eine unterbleibende Nachverfolgung bei Verdachtsfällen zurückzuführen ist [Drigeard et al., 2012; Al Alyani et al., 2017]. Dies resultiert aber auch daraus, dass das zahnmedizinische Fachpersonal sich nicht ausreichend geschult sieht, Opfern häuslicher Gewalt zu helfen [van Dam et al., 2015; Al Alyani et al., 2017; Mythri et al., 2015; Drigeard et al., 2012; Love et al., 2001]. GRUNDSÄTZLICH GILT DIE SCHWEIGEPFLICHT Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) bestimmt in Deutschland, ob eine Weitergabe von Informationen durch das zahnmedizinische Fachpersonal Foto: pix4U – stock.adobe.com MEHR INFOS Die BZÄK hat auf ihrer Webseite Informationen zusammengestellt, was im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt in der zahnärztlichen Praxis zu beachten ist. Dort finden Sie auch weiterführende Links. 26 | PRAXIS

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