Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm112, Nr. 22, 16.11.2022, (2208) DIE UNABHÄNGIGE PATIENTENBERATUNG DEUTSCHLAND SOLL EINE STIFTUNG WERDEN Wie unabhängig ist die neue UPD? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) soll eine Stiftung werden. Das geht aus einem Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor. Finanziert werden soll sie von den Krankenkassen – also ausgerechnet von den Playern, die oft Auslöser von Patientenbeschwerden sind. Stellt sich die Frage: Wie unabhängig ist das neue Modell? Die UPD soll künftig nicht mehr von einer gemeinnützigen GmbH geführt werden, sondern als Stiftung bürgerlichen Rechts arbeiten. Das sieht ein Referentenentwurf des BMG vor. Im Ampel-Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen. 15 MILLIONEN EURO BUDGET SOLL ES FÜR DIE BERATUNG KÜNFTIG GEBEN Laut Entwurf soll die UPD nun „im Rahmen einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts neu strukturiert und verstetigt” werden. Dadurch werde den Kriterien der Unabhängigkeit, der Staatsferne sowie der Dauerhaftigkeit umfassend Rechnung getragen, heißt es weiter. Den Plänen zufolge soll der GKV-Spitzenverband eine Stiftung bürgerlichen Rechts aufbauen, die ihre Tätigkeit zum 1. Januar 2024 aufnimmt. Ziel der Stiftung sei, die Gesundheitskompetenz der Patienten und die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und mögliche Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die Organisation soll den Namen „Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ tragen und ihren Sitz in Berlin haben. Der GKV-Spitzenverband soll mit dem BMG die Satzung erlassen. Finanziert werden soll die Stiftung – wie bisher – von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) – allerdings mit einem jährlichen Beitrag von 15 Millionen statt den bisherigen 10 Millionen Euro. Die PKV soll sieben Prozent beisteuern. Zur Überprüfung der Unabhängigkeit der Stiftung, ihrer Zweckerreichung, der Qualität des Informations- und Beratungsangebots sowie der Beratungszahlen soll die Tätigkeit der Stiftung jährlich von einem unabhängigen Gutachter evaluiert werden. Geschäftsführendes Organ der Stiftung soll ein aus zwei Mitgliedern bestehender Stiftungsvorstand sein. Dem elfköpfigen Stiftungsrat sollen laut Plan die oder der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, zwei Mitglieder des Bundestages, je eine Vertreterin oder ein Vertreter des BMG und des Verbraucherschutzministeriums sowie des GKV-Spitzenverbands und des PKV-Verbands angehören. WIRD DIE GEFORDERTE STAATSFERNE AUCH WEITERHIN KONTERKARIERT? Hinzu kommen vier ehrenamtliche Vertreter von Patientenorganisationen, die nicht Mitglied des Stiftungsvorstands sein können. Die oder der Patientenbeauftragte benennt den Stiftungsrat im Einvernehmen mit den beiden genannten Ministerien. Das Stimmrecht der Mitglieder von GKV und PKV soll sich lediglich auf Finanzfragen Foto: Büro für Fotografie und Bild 74 | POLITIK

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