Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 1-2

www.ich-bin-endo.de © 12/2021 · 10012807v.002 ProcodileQ. Eine neue Dimension der Sicherheit. Kernkompetenz, weiter gedacht. POLITIK | 33 gang des Realeinkommens um bis zu 9 Prozent. „ Auf die einkommensschwächsten unteren 10 Prozent der Einzelpraxen könnte ein Rückgang des Einnahmen-Überschusses von bis zu 14 Prozent zukommen. Bei einer Verbraucherpreisinflation von 7 Prozent entspricht dies einem Rückgang des Realeinkommens um bis zu 19 Prozent. Die Praxen haben wenig Spielraum Zu beachten ist, dass es sich um eine Ceteris-paribus-Prognose handelt, die voraussetzt, dass die Praxen ihre Tätigkeit unverändert fortsetzen. Realistischer ist aber, dass die Zahnärzte auf die Ereignisse mit unternehmerischem Handeln reagieren, um die Folgen abzudämpfen. Kosteneinsparungen sind aufgrund des Fixkostenanteils allerdings nur begrenzt möglich. Auch bei variablen Kosten wie den Energiekosten gibt es kaum noch Einsparpotenzial – dies zeigt auch die Umfrage zur Energiekrise. Neben Personalkürzungen sind daher vor allem eine Zurückhaltung bei Neuinvestitionen und ein mittelfristiger Investitionsstau zu befürchten. Ebenso drastischen Schaden könnte die Versorgungsstruktur nehmen. Nach dem Opportunitätskostenprinzip muss der Einkommensrückgang von 3 beziehungsweise 14 Prozent ins Verhältnis gesetzt werden zur Einkommensentwicklung eines angestellten Zahnarztes. Für einen Praxisinhaber oder einen jungen Zahnarzt mit Gründungsabsichten ist die Beschäftigung als angestellter Zahnarzt die Alternative, mit der das Einkommen als Praxisinhaber verglichen werden muss. Die Niederlassung wird unattraktiver Geht man bei angestellten Zahnärzten von Lohnsteigerungen in Höhe von 4 Prozent aus, ergibt sich für den Inhaber einer Durchschnittspraxis eine Einkommenslücke von 7 Prozent und für die Inhaber der unteren 10 Prozent der Praxen sogar eine von 18 Prozent. Die Folge: Der Betrieb einer eigenen Praxis wird im Vergleich zu der Anstellung – beispielsweise in einem MVZ – unattraktiver. Es ist zu befürchten, dass sich die Tendenz zu einem Rückgang der Einzelpraxen, einer zunehmenden Praxiskonzentration und somit der Entstehung unterversorgter Gebiete weiter beschleunigen wird. „Die KZBV und die KZVen sind sich dieser Gefahren für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung bewusst“, betont der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges. „Wir setzen derzeit alles daran, die nachteiligen Auswirkungen einer solch brachialen Kostendämpfungspolitik, wie sie im Gewande des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes daherkommt, von den Praxen und ihren Patienten abzuwenden!“ Hendges: "Um die drohenden Folgen in der Politik und in den Medien transparent zu machen, brauchen wir überzeugende Argumente, und für diese – die obige Analyse zeigt es – braucht es belastbare Daten, insbesondere von den Praxen selbst. Auch deshalb ist Ihre Teilnahme an ZäPP so wichtig – gerade jetzt!“ Die Mehrheit der Zahnarztpraxen konnte das Corona-Jahr 2020 zumindest ohne größere Einkommenseinbußen abschließen. Energiekrise und Kostendämpfungspolitik bringen sie jetzt ans Limit. Dennis Guhl, Martin Jäkel HOHE TEILNAHMEQUOTE BEI DER BEFRAGUNG ZUR ENERGIEKRISE Im Zuge der Energiekrise wurde von der KZBV für das BMG eine anonyme Online-Befragung der Zahnarztpraxen durchgeführt. Die Teilnahmebereitschaft hat deutlich gezeigt, wie wichtig das Thema für die Zahnärzteschaft ist – bereits nach einem Tag betrug der Rücklauf über 1.000 Praxen! Die Antworten der insgesamt 5.613 Teilnehmer zeichnen ein klares Bild: Aufgrund der verbreiteten Nutzung von Erdgas, geringen Einsparungspotenzialen sowie oft nicht umsetzbaren Ausweichmöglichkeiten werden von den Zahnarztpraxen hohe Kostensteigerungen erwartet. zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (33)

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