Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 1-2

schuss von 173.000 Euro – das ist mehr als das Vierfache. Natürlich könnte bei einem Teil der Praxen ein niedrigeres Einkommen selbst gewählt sein – beispielsweise in Fällen, bei denen der Praxisinhaber kurz vor dem Ruhestand steht und nur noch wenige Wochenstunden behandelt. Abbildung 1 zeigt, dass die Inhaber der unteren 10-Prozent-Praxen im Schnitt tatsächlich älter sind und weniger arbeiten. Allerdings beträgt der Unterschied in den Wochenstunden lediglich rund 9 Prozent; beim Alter nur 6 Prozent – und kann daher nur einen geringen Teil der drastischen Einkommensdifferenzen erklären. Die Kostenstruktur zeigt, dass die unteren 10-Prozent-Praxen zwar nur etwa halb so viel Umsatz generieren wie die Durchschnittspraxis, jedoch Betriebsausgaben in Höhe von gut 65 Prozent der Durchschnittspraxis stemmen müssen. Dass die Betriebsausgaben bei diesen Praxen relativ hoch sind, liegt an den hohen Fixkosten: Für den Betrieb einer Praxis sind infrastrukturelle Voraussetzungen notwendig, die nicht beliebig herunterskaliert werden können – wie zum Beispiel eine gewisse Zahl an Räumen, die beheizt werden müssen, oder eine grundlegende technische Ausstattung. Zu dieser finanziellen Situation kommen nun die aktuellen Entwicklungen hinzu: „ Auf der Einnahmeseite stehen enger werdende Verteilungsspielräume bevor sowie eine schwierige GKVFinanzlage, die weitere gesetzliche Kostendämpfungs- und -stabilisierungsmaßnahmen zulasten der Versorgung und der Zahnärzteschaft erwarten lässt – etwa durch das GKVFinStG mit der harten Deckelung der Gesamtvergütungsentwicklung. „ Auf der Kostenseite steht eine hohe Preisinflation, die sich vor allem auf die Energie- und Nebenkosten sowie auf die Material- und Personalkosten auswirkt und die Betriebsausgaben einer Zahnarztpraxis in die Höhe schnellen lässt. Um die Auswirkungen auch beziffern zu können, wurde ein Prognose-Modell mit realistischen Input-Parametern aufgestellt. Dabei wurden auf Einnahmenseite die GLS-Entwicklung und die Deckelung durch das GKV-FinStG einbezogen. Auf Ausgabenseite wurde mit amtlichen Indizes sowie Indexprognosen gearbeitet, darüber hinaus fanden die Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur Energiekrise Eingang. Hieraus ergibt sich folgende Prognose für die Einkommensentwicklung der Praxen: „ Die durchschnittliche Einzelpraxis könnte einen Rückgang des Einnahmen-Überschusses von bis zu 3 Prozent zu erwarten haben. Bei einer Verbraucherpreisinflation von 7 Prozent entspricht dies einem Rück32 | POLITIK Abb. 3: Energiekosten und Energieversorgung in Zahnarztpraxen, Quelle: Befragung Energiekrise zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (32) Abb. 2: Prognose für die Einkommensentwicklung der Praxen, Quelle: ZäPP

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=