Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 1-2

Das Jahr 2023 hat begonnen und ein alles andere als leichtes Jahr 2022 liegt hinter uns. Viele Herausforderungen, vor denen wir im vergangenen Jahr standen, werden uns weiter begleiten. Neben der weltpolitischen Lage – allem voran der furchtbare Angriffskrieg gegen die Ukraine – und den damit teilweise dramatischen wirtschaftlichen Folgen (Energiekrise, Inflation, etc.) ist es auf gesundheitspolitischer Ebene vor allem das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das uns seit dem Sommer beschäftigt. Trotz unserer intensiven Bemühungen, die Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) noch aus der im Gesetz hinterlegten Budgetierung herauszunehmen, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in vollemWissen über die damit verbundenen Folgen uns Zahnärztinnen und Zahnärzten die wirtschaftlichen Mittel zur Bekämpfung dieser großen Volkskrankheit wieder entzogen. Da es nicht danach aussieht, dass die GKV von den versicherungsfremden Leistungen entlastet wird, die das aktuelle Defizit maßgeblich verursachen, drohen in der nächsten Zeit weitere Kostendämpfungsmaßnahmen. Die Bundesversammlung der BZÄK und die Vertreterversammlung der KZBV haben sich dazu kürzlich deutlich positioniert. Die Botschaft ist klar: Mit uns nicht! Ohne an dieser Stelle auf Details einzugehen, können wir sagen, dass wir auf eine solche Politik reagieren werden. Dabei brauchen wir Ihre Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade wenn die Zeiten rauer werden, müssen wir solidarisch zusammenstehen. Trotz der verheerenden Politik aus Berlin können wir Sie nur ermutigen, die PAR-Behandlungsstrecke zu unterstützen. Denn die flächendeckende Bekämpfung der Parodontitis wird die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland auf eine neue Stufe heben. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang die Einigung mit dem PKV-Verband zur analogen PAR-Abrechnung über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Auch die Kooperationen mit den Berufsverbänden der Diabetologen und Kardiologen zur Aufklärung der Bevölkerung über die medizinischen Wechselwirkungen der Parodontitis laufen sehr erfolgreich. Das vergangene Jahr hat in aller Deutlichkeit auch gezeigt, dass der unschätzbare Wert der Freiberuflichkeit für die medizinische Versorgung der Menschen in diesem Land von unserem Bundesgesundheitsminister offenbar nicht erkannt wird. Anders lässt es sich nicht erklären, dass insbesondere die ambulante Versorgung und deren Bedürfnisse immer wieder ignoriert werden. Man gewinnt den Eindruck, dass hauptsächlich die stationäre Versorgung im Fokus unserer Bundesregierung steht. Aber man muss es immer wieder ganz klar sagen: Ohne dezentrale ambulante Strukturen kann es keine flächendeckende zahnmedizinische Versorgung geben. Und die mit einem freiberuflichen Geist geführten Praxen im ganzen Land sind das Rückgrat dieser Versorgung. Untrennbar mit der Freiberuflichkeit verbunden ist die zahnärztliche Selbstverwaltung – das sind zwei Seiten einer Medaille. Dabei existiert die Selbstverwaltung nicht zum Selbstzweck, sondern bedeutet nichts anderes, als dass wir Zahnärztinnen und Zahnärzte unsere Angelegenheiten innerhalb eines vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmens selbst in die Hand nehmen dürfen. Damit gehen dann Rechte und Pflichten einher. Dieses hohe Gut der Gestaltungsfreiheit wird aber von der jetzigen Regierung zunehmend angetastet; die Eingriffe in die Selbstverwaltung seitens unserer Aufsichtsbehörden werden ständig mehr. Auch das können wir nicht hinnehmen. Denn am Ende dieses Weges steht die Gefahr, in ein Gesundheitswesen hineinzulaufen, in dem die Zahnärzteschaft — ebenso wie andere Gesundheitsberufe — nur noch ErfüllungsLicht und Schatten im Jahr 2023 6 | MEINUNG

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