Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

INTERVIEW MIT MARTIN HENDGES UND SABINE ZUDE „Das EBZ hat bei der Digitalisierung eine Schlüsselposition“ Seit dem 1. Januar ist das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) in den Zahnarztpraxen verpflichtend. Was bringt ihnen die Anwendung? Das fragten wir den stellvertretenden KZBV-Vorsitzenden Martin Hendges und die Vorsitzende des Verbands Deutscher Dental-Software Unternehmen (VDDS), Sabine Zude. Herr Hendges, am 1. Januar wurde das EBZ „scharfgeschaltet“. Wie zufrieden sind Sie mit dem Start? Hendges: Wir haben hier ein gelungenes Beispiel dafür, wie gute Digitalisierung jenseits der herkömmlichen Telematikinfrastruktur geht. Das EBZ bietet viele Vorteile, sowohl für den Berufsstand als auch für Patienten und Kassen. Zu den Benefits zählen Zeitersparnis, eine schnellere Genehmigung, die weitgehende Vermeidung von Medienbrüchen, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung sowie eine optimierte Terminplanung. Die zahlreichen positiven Rückmeldungen aus diesen Praxen unterstreichen, dass wir auf einem guten Weg sind, eine praxistaugliche Anwendung für die Digitalisierung imGesundheitswesen als Vorreiter voranzubringen. Viele Praxen konnten in den vergangenen Monaten vielfältige Erfahrungen mit der Anwendung sammeln und haben aufgrund der Schnelligkeit und Einfachheit vollständig auf das EBZ umgestellt. Bis Anfang Januar wurden bereits etwa 900.000 Anträge elektronisch versendet und von den Kostenträgern beschieden. Worauf führen Sie den erfolgreichen Start zurück? Hendges: Das Verfahren wurde in Eigeninitiative gemeinsam mit den Krankenkassen aufgesetzt und ist eine unmittelbar aus der Versorgung heraus konzipierte Anwendung, zielgenau zugeschnitten auf die besonderen Anforderungen von Zahnarztpraxen. Die gematik war bei der Entwicklung und Umsetzung dieses Projekts nicht beteiligt. Das EBZ wurde vielmehr in einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit von den Bundesmantelvertragspartnern – also der KZBV und dem GKV-Spitzenverband – unter Beteiligung der PVS-Hersteller entwickelt und getestet. Starttermin des Echtbetriebs in den Zahnarztpraxen war der 1. Juli 2022. Zuvor lief bereits seit dem 1. Januar die sogenannte Pilotphase mit Praxen, die sich dafür zur Verfügung gestellt haben und das elektronische Verfahren intensiv mit echten Antragsfällen getestet haben. Der Echtbetrieb wurde also erst eingeführt, nachdem die Anwendung EBZ ausreichend mit Praxen, Kassen und PVSen erprobt und technische Startschwierigkeiten weitestgehend beseitigt worden waren. Im Gegensatz zu anderen digitalen Verfahren war ein „Reifen der Anwendung in der Praxis“ nicht nötig. Wie wurde die Praxistauglichkeit des Systems für Zahnärztinnen und Zahnärzte sichergestellt? Hendges: Bei der Anwendung wurde großen Wert daraufgelegt, nicht allein Papierformulare zu digitalisieren, sondern die komplette Verfahrensstrecke so aufzusetzen, dass die Genehmigungs- und Dokumentationsprozesse verbessert werden. Zugleich sollen Bürokratie und kleinteilige Arbeitsschritte im Praxisalltag nach Möglichkeit reduziert oder effizienter bewältigt werden. Besonderes Augenmerk haben wir daraufgelegt, möglichst alle Anwendungsfälle in der Zahnarztpraxis zu berücksichtigen und zugleich die technische Umsetzbarkeit zu gewährleisten. Daher wurden die PVS-Hersteller von Beginn an umfassend mit in das Projekt einbezogen. Frau Zude, wie kommt das EBZ aus Sicht der PVS-Hersteller in den Praxen an? Was spiegeln Ihnen die Anwender zurück? Zude: Das EBZ wird von den Praxen sehr gut angenommen. Es ist die erste Anwendung, die eine echte Win-winwin-Situation darstellt. Das Verfahren bringt einen Nutzen für Patienten, die nicht mehr persönlich den Plan zur Kasse bringen müssen. Die Kostenträger profitieren wiederum von hohen Einsparungen bei den Personalkosten, da ein Großteil der Genehmigungen nicht mehr von Menschenhand ausgeführt werden muss, sondern von der jeweiligen Krankenkassen-Software. Die Praxen haben eine bessere Patientenbindung, weil die Genehmigung viel schneller vorliegt. Sie sparen weiterhin auch Materialkosten ein, etwa für Toner, Papier und Briefmarken, und haben zugleich einen erheblichen Zeitvorteil durch nicht mehr benötigte Ausdrucke und den Online-Versand von Unterlagen. Die Antworten der Kassen kommen mitunter in nur wenigen Minuten Martin Hendges, Stellvertretender Vorsitzender der KZBV Foto: KZBV/Knoff zm Nr. 03, 01.02.2023, (113) POLITIK | 19

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