Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

20 | POLITIK in der Praxissoftware an – zur Freude des Praxisteams. Sehr geschätzt wird zudem von den Praxen, dass die Antworten automatisch den richtigen Plänen zugeordnet und diese elektronisch in der Praxissoftware archiviert werden. Auch eine Bonuskorrektur wird automatisch vermerkt, so dass entsprechende Übertragungsfehler entfallen. In welchen Behandlungsbereichen kommt das EBZ zum Einsatz? Hendges: Seit dem 1. Januar 2023 müssen mit Start der für alle Zahnarztpraxen verpflichtenden Einführungsphase in den Leistungsbereichen Zahnersatz (ZE), Kiefergelenkserkrankungen/Kieferbruch (KG/KB) und Kieferorthopädie (KFO) alle Anträge und offiziellen, verfahrensimmanenten Mitteilungen der Praxen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden. Die Kassen werden ihre Genehmigungsentscheidungen ebenfalls nur noch auf elektronischem Weg an die Praxen senden. Die Umstellung im Bereich der Parodontalerkrankungen soll aufgrund der Änderungen, die die neue PAR-Richtlinie mit sich gebracht hat, verpflichtend zum 1. Juli 2023 folgen. Bis dahin kann – sofern der Softwarehersteller noch kein EBZVerfahren für den PAR-Bereich anbietet – bei PAR-Behandlungen noch das herkömmliche Papierverfahren angewendet werden. Wie gehen Praxen damit um, wenn es bei der Umsetzung zu technischen Problemen kommen sollte? Hendges:Besonders imersten Jahr der Umstellung können technische Probleme etwa bei der KIM-Erstinstallation nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb darf in dieser Phase bei unverschuldeten technischen Störfällen auf das papiergebundene Verfahren – also den Versand des ausgedruckten elektronischen Antrags – zurückgegriffen werden. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Einführungsphase kann das Verfahren imAnschluss erstmals evaluiert und mit den Kassen darüber beraten werden, inwieweit Ersatzverfahren künftig erforderlich sind und wie diese ausgestaltet werden. Frau Zude, bei den Praxen kommt die bisherige Umsetzung der TI nicht gut an. Was läuft aus Ihrer Sicht beim EBZ besser als bei der Einführung von TI-Anwendungen wie der ePA? Zude: Die KZBV und der VDDS haben bereits Mitte 2021 in einem Rundschreiben die Praxen über das neue EBZ-Verfahren informiert und um Mithilfe geworben. Durch die gemeinsame Arbeit der KZBV, des GKV-SV und des VDDSwarendie PVS-Hersteller frühzeitig in das Projekt involviert und konnten mit Zwischeninformationen „ihre“ Praxen informieren. Sowohl die KZVen als auch die VDDS-Hersteller haben eine Reihe von Informationsveranstaltungen und Schulungen, etwa in Form von Online-Seminaren angeboten, so dass die Praxen die Gelegenheit nutzen konnten, sich über unterschiedliche Kanäle bedarfsgerecht zu informieren. Die übrigen TI-Anwendungen wie das VSDM, NFDM, E-Rezept und eAU haben nicht gerade Begeisterung in den Zahnarztpraxen ausgelöst, da der Nutzen dieser Anwendungen eher den Kassen (VSDM) und der Ärzteschaft (NFDM, E-Rezept und eAU) zugutekommt. Der Abgleich der eGKVersichertenstammdaten mit den gespeicherten Daten der Krankenkassen führt zu einem erhöhten Zeitaufwand, der in der Praxis eher als Nachteil wahrgenommen wird. Auch von den weiteren Anwendungen profitieren Zahnärztinnen und Zahnärzte eher wenig, da in der Regel nur wenige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte ausgestellt werden. Die ePA hat derzeit bei den Versicherten noch keine Relevanz - die meisten Versicherten haben davon noch keine Kenntnis und haben diese folglich auch noch nicht beantragt. Wir sehen hier die Krankenkassen in der Pflicht, ihre Versicherten stärker aufzuklären. Frau Zude, wenn Sie auf die Zukunft der Digitalisierung des Gesundheitssystems blicken — was wünschen Sie sich konkret und wie wollen Sie sich weiter einbringen? Zude: Der VDDS wirbt bereits seit Einführung des ZE-Datenträgeraustauschs damit, dass die DTA-Abrechnung der Praxis online zur KZV gesendet werden kann. Bei den Ärzten ist das sogenannte Verfahren der 1-Klick-Abrechnung bereits seit Jahren etabliert. Der VDDS steht hierfür gerne zur Verfügung, um technisches Know-how einzubringen. zm Nr. 03, 01.02.2023, (114) Sabine Zude, Vorsitzende des Verbandes Deutscher Dental-Software Unternehmen e.V. (vdds) Foto: vdds Die Digitalisierung im Gesundheitswesen geht voran: Bis Anfang Januar wurden bereits etwa 900.000 Anträge elektronisch versendet und von den Kostenträgern beschieden. Foto: DC Studio – stock.adobe.com

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