Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

zm Nr. 03, 01.02.2023, (120) 26 | POLITIK AUSWERTUNG DES GKV-SPITZENVERBANDS „Apps auf Rezept“ sind noch nicht in der Versorgung angekommen Seit rund zwei Jahren können digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet oder von Krankenkassen genehmigt werden – doch gerade einmal 10.000 bis 12.000 digitale Gesundheitsanwendungen werden monatlich freigeschaltet. Das Fazit des GKV-Spitzenverbands zu den „Apps auf Rezept“ fällt insgesamt schlecht aus. Mit viel Vorschusslorbeeren sind die DiGA in die Versorgung gestartet. Aber den Erwartungen sind sie bisher nicht gerecht geworden“, sagt Stefanie StoffAhnis, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands. Auch nach über zwei Jahren würden die Gesundheits-Apps „noch in den Kinderschuhen stecken", dabei sehe der GKV-Spitzenverband durchaus großes Potenzial, wie DiGA die Patienten beim Erkennen oder Überwachen von Krankheiten unterstützen können. Doch die „Apps auf Rezept“ sind noch nicht in der Versorgung angekommen. In einem Bericht zum Zeitraum 1. September 2020 bis 30. September 2022 zieht der GKV-Spitzenverband eine erste Bilanz. Seit Anfang 2022 bewegt sich demnach die monatliche Zahl der eingelösten Freischaltcodes auf einem nahezu unveränderten Niveau zwischen 10.000 und 12.000 DiGA. Insgesamt wurden in den knapp zwei Jahren rund 164.000 DiGA in Anspruch genommen. Dies entspricht Leistungsausgaben der GKV für DiGA in Höhe von 55,5 Mio. Euro. Der größte Anteil der Leistungsausgaben mit fast 21 Mio. Euro entfällt dabei auf das Indikationsgebiet „Psychische Erkrankungen“ mit 16 gelisteten DiGA und einem Drittel aller Verordnungen im Berichtszeitraum. Danach folgt das Indikationsgebiet „Stoffwechselkrankheiten“ mit 15 Mio. Euro und 31.000 Verordnungen. Mit einer identischen Verordnungsanzahl folgt das Indikationsgebiet „Krankheiten Aktuell sind im DiGA-Verzeichnis insgesamt 39 Anwendungen gelistet, die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet oder von Krankenkassen genehmigt werden können, doch 24 davon sind lediglich „zur Erprobung” aufgenommen und haben somit noch keinerlei Nachweis der Wirksamkeit erbracht. Foto: Monkey Business - stock.adobe.com

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