Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 6

GESELLSCHAFT | 45 der Europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (kurz REACH) erfüllt. Wenn dies der Fall ist, beginnen die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags. Die sechsmonatige Konsultation soll am 22. März 2023 beginnen. Doch schon im Vorfeld des Vorschlags hatten Industrieverbände scharfe Kritik an der Idee eines Banns geübt und versucht dessen technische und wirtschaftliche Machbarkeit in Zweifel zu ziehen. Nach Recherchen von Süddeutschen Zeitung (SZ), NDR, WDR und internationalen Partnern lobbyieren in Europa zurzeit rund 100 Organisationen, darunter 42 Industrieverbände. „Die Verbände wollen die Regulierung einer gesamten Stoffgruppe aushebeln“, schrieb die SZ Ende Februar. Das belegten mehr als 1200 vertrauliche Dokumente der Europäischen Kommission und der ECHA. An mehr als 1.500 Orten sind Wasser oder Böden verseucht Der Rechercheverbund legt in einer konzertierten, internationalen Veröffentlichungsreihe aber nicht nur das Engagement von Schwergewichten wie de, Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) oder Konzernen wie BASF und Bayer offen, sondern liefert erstmals Daten zur Nachweisbarkeit der Stoffe im gesamten Bundesgebiet von, über die bis dahin nicht einmal die Bundesregierung verfügte. Danach sind an mehr als 1500 Orten in Deutschland Trinkwasser und/oder Böden mit PFAS verseucht. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) nannte dem Blatt gegenüber den Umfang der Belastung „erschreckend“, zumal eine Sanierung bei der Stoffgruppe „fast nicht möglich“ sei. Auch außerhalb Europas sind PFAS ein großes Thema. Die US-Umweltbehörde EPA hat das Problem seit ein paar Jahren im Blick. 2021 erklärte sie, mit einer neuen Strategie solle es „mutige und konkrete“ Schritte in Bezug auf den kompletten Lebenszyklus der Chemikalien geben. Vorgesehen sei ein dreistufiger Ansatz: die Forschung zu PFAS verstärken, die Verbreitung in der Umwelt eindämmen und die Säuberung bereits konZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.

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