Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 7

26 | POLITIK GEMATIK SOLL VOM BUND KOMPLETT ÜBERNOMMEN WERDEN Die Expertise der Selbstverwaltung bleibt außen vor Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat seine neue Digitalisierungsstrategie vorgestellt. Er will die gematik vollständig in die Hand des Bundes legen und offensichtlich auf die Expertise der Selbstverwaltung in dem Gremium verzichten. Die Zahnärzteschaft reagiert darauf mit scharfer Kritik. Außerdem plant der Minister, die elektronische Patientenakte (ePA) bis Ende 2024 für alle Versicherten zu erschließen. Der Minister sprach vor der Presse von einem Neustart: „Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten." Die Lösung sieht Lauterbach darin, die elektronische Patientenakte (ePA) bis Ende 2024 für alle zu erschließen und das elektronische Rezept (E-Rezept) alltagstauglich zu machen. Die gematik, die bisher nur zu 51 Prozent in der Hand des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) lag, soll zu 100 Prozent vom Bund getragen werden. Bis 2025 sollen 80 Prozent der GKV-Versicherten über eine ePA verfügen, umriss das BMG die neue Strategie. Vorgesehen sei eine Opt-out-Lösung, bei der Versicherte aktiv widersprechen müssen, wenn sie die ePA nicht nutzen wollen. Bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der ePA-Nutzer, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen. Außerdem sollen bis Ende 2026 mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden. Zwei neue Gesetzesvorhaben sollen es richten Zur Digitalstrategie gehören zwei Gesetzesvorhaben: das Digitalgesetz, das den Behandlungsalltag mit digitalen Lösungen verbessern soll, und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, mit dem Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden sollen. Das Ganze soll in den nächsten Wochen Man kann das Gesundheitssystem auch ohne die Selbstverwaltung steuern – aber fehlt dann nicht was? Foto: eti ammons - stock.adobe.com zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (520)

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