Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

POLITIK | 21 gende Analysen und Recherchen stärker berücksichtigt werden, schlägt der BMVZ vor. „ 3. Für Patienten brauche es ergänzend Basisinformationen in leicht verständlicher Form. Der vielfach vorgetragene Vorschlag, gesellschaftsrechtliche Auskünfte verpflichtend auf dem Praxisschild anzuführen, erfüllt nach Auffassung des BMVZ diese Bedingung allerdings nicht. Stattdessen fordert der Verband, dass MVZ einfach als solche gekennzeichnet werden. Die bisherigen engen Praxisschildvorschriften würden MVZ hier in eine rechtliche Grauzone zwingen. Auch der Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde (BNZK) meldete sich in der Debatte zu Wort. Im Verband sind 14 Betreibergesellschaften organisiert. Deren Vorsitzender, Franz Maier, betonte, dass der Vorwurf der Profitgier keine sachliche Grundlage habe. Politisch sollte vielmehr der Fokus darauf liegen, wie das finanzielle Potenzial nicht-ärztlicher Kapitalgeber im Gesundheitsbereich mit dem größten Nutzen für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung genutzt werden könne. Nur unter Mithilfe von MVZ und iMVZ könnten die Versorgungslücken verlässlich geschlossen werden. Dazu benötigten die Träger aber ein verlässliches Maß an Planungssicherheit. Und weiter: „Fakt ist: Jeder niedergelassene Arzt und jede niedergelassene Ärztin möchte mit einer Praxis wirtschaftlich erfolgreich sein – aber das ist keine Frage der Organisations- oder Rechtsform. Das ist tatsächlich eine Frage des wirtschaftlichen Überlebens." Außerdem unterstreicht der Verband, dass aus seiner Sicht iMVZ attraktive Arbeitgeber für den beruflichen Nachwuchs seien. pr zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (615) aera-online.de Mit AERA-Online spare ich bis zu 50 % meiner Materialkosten. Clever, einfach und kostenfrei! BUNDESRAT-INITIATIVE ZU MVZ Im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz arbeiten Bayern und weitere Bundesländer derzeit an einer Initiative für den Bundesrat, um die Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Investoren-betriebenen MVZ zu justieren. Jetzt liegt ein Eckpunktepapier für ein MVZ-Regulierungsgesetz vor. Neben einer MVZSchilderpflicht sieht das Papier die Einführung eines von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu führenden MVZRegisters vor, in dem die „nachgelagerten Inhaberstrukturen offenzulegen sind“. Die Verpflichtung zur Eintragung in das Register soll als Zulassungsvoraussetzung für MVZ geschaffen werden. Darüber hinaus sehen die Eckpunkte unter anderem auch eine räumliche Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für (zahn-)ärztliche MVZ vor. Dadurch sollen Monopolisierungstendenzen begrenzt und eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ermöglicht werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=