Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

24 | POLITIK REFORM IST BESCHLOSSEN Die UPD wird als Stiftung verstetigt Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wird ab Januar 2024 dauerhaft in eine Stiftung überführt. Die Finanzierung erfolgt über die Gesetzliche Krankenversicherung, der Anteil der privaten Krankenversicherung ist freiwillig. Die UPD soll in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur als Stiftung unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen überführt und verstetigt werden. Die Finanzierung der Stiftung soll ab 2024 mit jährlich 15 Millionen Euro durch die gesetzliche und private Krankenversicherung (GKV und PKV) erfolgen. Der Anteil der PKV ist freiwillig und soll bei sieben Prozent liegen. Das hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Für den Gesetzentwurf votierte die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, Union und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Zugleich wurde mit den Stimmen der Ampel-Koalition ein kurzfristig eingebrachter Entschließungsantrag der Union, der unter anderem eine Finanzierung der UPD aus dem Bundeshaushalt forderte, abgelehnt. Auch der Bundesrat hat das Gesetz angenommen. Zuvor hatte der Bundestags-Gesundheitsausschuss einige Änderungen an der Struktur der Stiftung beschlossen, die vom Bundestagsplenum angenommen wurden. So soll der Stiftungsrat statt 13 nun 15 Personen umfassen, darunter sieben Vertreter von Patientenorganisationen. Die GKV soll zwei Vertreter stellen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der PatientInnen soll dem Stiftungsrat vorstehen. Das Gesetz enthält einige fachfremde Regelungen Im Bundestagsverfahren wurden von der Ampelkoalition in Änderungsanträgen etliche Aspekte ergänzt oder überarbeitet. So gab es zur UPD-Reform ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, in dem Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit der Finanzierung geäußert werden. Bundestag und Bundesrat haben die Zukunft der Patientenberatung abgesteckt. Die UPD soll dauerhaft eine staatsferne und unabhängige Stiftung werden. Foto: Daniel Ernst stockadobe.com zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (618)

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