Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

POLITIK | 25 Auch GKV und PKV stellten die Verfassungsmäßigkeit infrage. Bis zuletzt war der Zeitdruck hoch, es bestand die Gefahr, dass die Reform aufgrund von größeren Dissenspunkten womöglich nicht zum Jahreswechsel gelingen könnte. Im Vorfeld hatte der Bundesrat einige Präzisierungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung eingefordert. Er legt Wert darauf, dass die regionalen „physischen“ Informations- und Beratungsangebote in jedem Land vorgehalten werden. Diese Angebote könnten von Betroffenen in Anspruch genommen werden, die keine Möglichkeiten hätten, digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote zu nutzen. Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag zu. Das wurde beschlossen: „ Der Stiftungsrat soll 15 Personen umfassen, darunter sieben ehrenamtliche Vertreter von Patientenorganisationen. Mitglied soll weiterhin auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der PatientInnen sein, der (neu) zugleich dem Stiftungsrat vorstehen soll. „ Der GKV-Spitzenverband soll zwei Vertreter entsenden. Weitere Mitglieder werden über den Bundestag (zwei Vertreter), das Bundesgesundheitsministerium, das für Verbraucherschutz zuständige Bundesministerium sowie (im Fall einer finanziellen Beteiligung) über die PKV (je ein Vertreter) gestellt. „ Die zunächst vorgesehene Verpflichtung der PKV zur Mitfinanzierung der UPD im Bundestagsverfahren ist gestrichen worden. Stattdessen ist nun vorgesehen, dass eine Beteiligung der PKV – wie bisher – an der Finanzierung der Stiftung auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Im Gesetz beschlossen wurden – nach dem Omnibus-Prinzip – auch eine Reihe von fachfremden Regelungen. Unter anderem soll die Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie künftig aus dem Ärztebudget herausgenommen werden. Die Leistungen dieser Arztgruppe werden nicht mehr durch ein Budget gedeckelt. Um Arzneimittel-Lieferengpässen vorzubeugen, wird außerdem die erweiterte Austauschmöglichkeit für Apotheken nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis Ende Juli 2023 verlängert. pr 3M™ Impregum™Polyether Abformmaterial 3M™ Imprint™ 4VPS Abformmaterial Abformung nur vom Abform-Weltmeister! Jetzt kostenlose Demo anfordern! go.3M.com/ impregumdemo Impregum™ Polyether go.3M.com/ imprintdemo Imprint™ 4 VPS

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