Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 9

82 | PRAXIS INVESTITIONSABZUGSBETRAG Wie Sie Steuern sparen, bevor Sie investiert haben Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden, bevor tatsächlich in ein Praxisgerät investiert wird. Die dadurch gesparten Steuern können eingesetzt werden und schonen die Liquidität. Schauen wir uns die steuerlichen Konsequenzen mal genauer an. Eine Behandlungseinheit ist beispielsweise über zehn Jahre steuerlich abzuschreiben. Wenn Sie also 50.000 Euro dafür ausgeben, können Sie jedes Jahr 5.000 Euro gewinnmindernd über die steuerliche Abschreibung geltend machen. Im Jahr des Kaufs ist die Abschreibung monatsgenau zu berechnen. Sollte die Behandlungseinheit im Dezember angeschafft werden, kann man im ersten Jahr nur ein Zwölftel des Kaufpreises steuermindernd geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent macht dies gerade einmal 175 Euro weniger zu zahlende Steuern aus, obwohl die vollen 50.000 Euro für die Behandlungseinheit bei einem Kauf direkt bezahlt werden. Für die Liquidität ist dies im ersten Moment eine schlechte Bilanz – es sei denn der Kauf Immer dran denken: Erst Steuern sparen, dann investieren! Foto: Amir_adobe.stock.com Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat zm113 Nr. 09, 01.05.2023, (772)

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