22 | PRAXIS SICHERE ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN Tipps im Umgang mit Elektroschrott Während ausgediente Haushaltsgeräte schnell bei Händlern oder kommunalen Wertstoff-Centern abgeladen werden können, müssen Zahnarztpraxen bei ihrer Praxis-IT genauer hinschauen. Denn wer Computer, Drucker & Co. ausmustert, entsorgt womöglich mehr als nur Elektroschrott. Die blaue Glasflasche, der Kassenbon aus Thermopapier, der fettige Pizzakarton – schon beim Hausmüll kann die Mülltrennung knifflig sein. Bei Elektrogeräten steigt die Komplexität. Hier gilt das Elektround Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG. Es regelt, wie Geräte auf den Markt kommen, zurückgenommen und entsorgt werden. Die Details hat die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) auf stolzen 155 Seiten zusammengetragen. Es gibt also einiges zu beachten. Vor dem Ausmisten müssen Zahnarztpraxen sich grundsätzlich fragen: Ist das zu entsorgende Altgerät ein Datenträger? Wenn ja, liegt es in der Verantwortung der Praxis, alle Daten sicher zu löschen. Erst prüfen, dann alles richtig löschen Bevor Geräte mit Datenträgern ausrangiert werden, sollten Praxen prüfen, welche Daten darauf gespeichert sind. Werden diese noch benötigt, hilft eine Sicherheitskopie. Regelmäßige Backups der für den Praxisbetrieb wichtigen Daten sind ohnehin Pflicht. Abhängig von der Aktualität der letzten Datensicherung kann vor der Entsorgung ein weiteres Back-up sinnvoll sein. Ist das geklärt, kann gelöscht werden. Wichtig ist, dass richtig gelöscht wird. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt in der Sache vor Missverständnissen. Viele verbreitete Löschmethoden würden keinen ausreichenden Schutz bieten. Der geleerte Papierkorb auf DesktopBetriebssystemen ist ein Klassiker, aber selbst das Formatieren eines Datenträgers sei oftmals nicht sicher. Vorsicht gelte auch bei beim Werks-Reset – je nach Gerät könne es sein, dass nur das Inhaltsverzeichnis zurückgesetzt wird, nicht aber die gespeicherten Inhalte. Deshalb rät das BSI, die Daten mit einer speziellen Software zu überschreiben. Erst dann seien sie zuverlässig gelöscht. Zahnarztpraxen können das selbst erledigen. Sicherer als Selbermachen ist aber ein zertifiziertes Löschverfahren. Professionelle Dienstleister löschen die Daten fachgerecht und bestätigen die Löschung. Im Zweifel hilft der Hammer Ist ein Datenträger defekt oder soll das Gerät endgültig aus dem Verkehr gezogen werden, empfiehlt das BSI die physische Vernichtung. Dabei ist Gewaltanwendung ausdrücklich erlaubt: „Richten Sie bei der physischen Zerstörung möglichst maximalen Schaden am Speichermedium an.“ So bestehen Festplatten aus mehreren übereinander angeordneten Magnetscheiben. Werden die beschädigt oder verbogen, hätten selbst Spezialisten kaum noch Chancen, Daten wiederherzustellen. Bei USB-Sticks müssten die einzelnen Speicherchips zerstört werden. Die physische Vernichtung von Datenträgern bietet laut BSI einen hohen Schutz gegen Datenmissbrauch. Im Zweifel also Schutzkleidung an und Hammer raus. Alternativ kann auch Foto: Only Fabrizio - adobe.stock.com zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (496)
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