Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

zm116 Nr. 08, 16.04.2026, (582) 12 | POLITIK BZÄK UND KZBV ZU DEN VORSCHLÄGEN DER GKV-FINANZKOMMISSION „Erneute Kostendämpfung würde Erfolge in der Zahn- und Mundgesundheit beschädigen“ Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat 66 Maßnahmen empfohlen, um die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kurzfristig zu stabilisieren. KZBV und BZÄK warnen jedoch vor Rückschritten bei den präventiven Erfolgen in der Zahnmedizin. Auf etwa 42 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 64 Milliarden Euro im Jahr 2030 beläuft sich nach Angaben der FKG das Einsparvolumen, das mit den 66 Empfehlungen maximal erreicht werden kann. Oberstes Ziel sei, die GKV-Ausgaben stärker an die Einnahmen zu koppeln. Zudem appelliert das mit zehn Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention besetzte Gremium an die Regierung, in der medizinischen Versorgung konsequent auf wissenschaftliche Evidenz und Prävention zu setzen. „Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollen grundsätzlich nicht aus Mitteln der solidarischen Krankenversicherung erstattet werden“, schreiben sie in ihrem Bericht. „Um das Ziel der GKV-Finanzstabilisierung zu erreichen, wurden alle Bereiche des Gesundheitswesens adressiert“, betont die FKG. „Die Reformempfehlungen richten sich an alle Leistungserbringerbereiche, an die Hersteller von pharmazeutischen Produkten und Medizinprodukten, an die Krankenkassen, die beitragszahlenden Mitglieder, die Versicherten sowie Konsumenten und Produzenten gesundheitsschädlicher Produkte sowie den Steuerzahler.“ Höhere Steuern auf Alkohol, Tabak und Zucker Mit Blick auf die Versicherten empfiehlt die Kommission etwa, dass die zumeist aus 2004 stammenden Zuzahlungen gemäß der Inflation angehoben, die Steuern auf Tabak und Alkohol erhöht sowie eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke eingeführt werden. Die daraus generierten Extra-Steuereinnahmen seien der GKV zuzuführen. Eine Stabilisierung der GKV-Einnahmen sei aber nur möglich, wenn die Regierung Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsmarkts ergreift und die Zahl der Beschäftigten erhöht. Die GKV könne hier nur eingeschränkt Impulse geben. Ein sinnvoller Schritt sei dabei die weitgehende Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten in der GKV. Die Kommission rät zudem, versicherungsfremde Leistungen, insbesondere die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern, aus Steuern zu finanzieren. KZBV: Schon das GKV-FinStG hat die Prävention gebremst Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisieren einzelne Vorschläge der Kommission scharf. So stellt der KZBV-Vorsitzende Martin Hendges klar: „Bereits das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit seiner strikten Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024 hat dem Kampf gegen Parodontitis einen herben Rückschlag versetzt! Denn gerade erst hatten wir mit unserer präventionsorientierten Parodontitisbehandlungsstrecke eine wirksame und auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Therapie in die Versorgung gebracht, womit natürlich – auch politisch gewollt – eine erhöhte Inanspruchnahme verbunden sein sollte.“ Infolge der strikten Budgetierung sei es dann zu einer Foto: Vink Fan - stock.adobe.com Die von der Bundesregierung beauftragte GKV-Finanzkommission empfiehlt 66 kurzfristige Maßnahmen, um die Beitragssätze zu stabilisieren. Aus Sicht der Zahnärzteschaft könnten einige der Mundgesundheit schaden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=