14 | POLITIK drastischen Unterfinanzierung gekommen – mit spürbar negativen Folgen für die Patientenversorgung. Hendges: „Eine nachhaltige Behandlung ist nun deutlich erschwert. Und das vor dem Hintergrund, dass aktuell rund 14 Millionen Menschen an einer schweren Parodontitis leiden. Der Kampf gegen diese Volkskrankheit ist umso wichtiger, weil durch eine unbehandelte oder nicht frühzeitig behandelte Parodontitis hohe Folgekosten entstehen – sowohl im zahnärztlichen als auch im allgemeinmedizinischen Bereich.“ Eine erneute Kostendämpfung würde sich damit zwangsläufig ins Gegenteil verkehren und zudem die Erfolge in der Zahn- und Mundgesundheit der vergangenen Jahre beschädigen. Darüber hinaus sei, wie im Bericht selbst erwähnt, an anderer Stelle mit Einschränkungen in der Versorgung zu rechnen, betont Hendges: „Praxisinhaberinnen und -inhaber könnten sich entscheiden, früher aus der Versorgung auszuscheiden; zugleich werden mögliche Vorbehalte gegenüber einer Praxisniederlassung durch fehlende Planungssicherheit gestärkt. Versorgungsengpässe sind künftig dann nicht mehr auszuschließen.“ Mit dem Vorschlag der Etablierung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, was einer globalen Begrenzung der Vergütungsanstiege entsprechen würde, nehme man die äußerst effiziente und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit einer erneuten ziellosen Kostendämpfungsmaßnahme ins Visier und ließe darüber hinaus auch die Folgekosten für das Gesundheitssystem völlig außer Acht. Aussagen zur Kieferorthopädie widersprechen der Evidenz Mit großer Irritation haben wir zudem das Maßnahmenbündel im Bereich der Kieferorthopädie zur Kenntnis genommen, das in weiten Teilen der aktuellen Evidenzlage und der tatsächlichen Versorgungssituation widerspricht“, rügt Hendges. Ziel der KZBV sei es immer, die vertragszahnärztliche Versorgung am Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auszurichten. Die neuen Daten der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) sowie die aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien zeigten, dass dies auch für die Kieferorthopädie der Fall ist. Gerade diese Publikationen habe die FKG jedoch nicht berücksichtigt. Hendges: „Will man die großen Herausforderungen im Gesundheitswesen wirklich meistern, muss die Prävention Leitbild der Gesundheitsversorgung werden.“ Mit konsequenter Präventionsausrichtung sei es gelungen, den Anteil an den GKV-Ausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen – trotz Ausweitung des Leistungskatalogs – seit 2001 um mehr als ein Drittel auf 5,7 Prozent zu senken, Tendenz weiter abnehmend. Er appelliert an die Bundesgesundheitsministerin, dies in der Gesetzgebung unbedingt zu berücksichtigen – die Zahnärzteschaft stehe mit ihrer Expertise und Erfahrungen aus dem Praxisalltag bereit. BZÄK: An validierten Erfolgen sollte nicht gespart werden BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler bestätigt: „Die Zahnmedizin hat ihre Hausaufgaben gemacht – und zwar im Vorfeld. Seit über 25 Jahren haben wir uns auf den einzig richtigen Weg gemacht, Krankheiten zu vermeiden. Prävention ist der nachhaltigste Weg, Gesundheit zu erhalten und Kosten zu vermeiden.“ Das gelte bei der frühen Behandlung der Parodontitis und ebenso bei allen anderen Erkrankungen, egal ob im Rahmen der Zahnmedizin oder allgemein. Die Zahnmedizin zeige seit Jahren, dass konsequente Präventionsstrategien messbare Erfolge bringen, betont Ermler: „Erkrankungen konnten deutlich zurückgedrängt werden. Diese Erfahrungen sollten im gesamten Gesundheitssystem stärker genutzt werden. An validierten Erfolgen, die mit wissenschaftlichen Studien belegt sind, sollte keinesfalls gespart werden!“ Die FKG bestätige selbst, dass die Zahnmedizin nur moderate Ausgaben aufweise. Weitere Kürzungen würden daher auf Kosten der Mund- und Allgemeingesundheit der Patientinnen und Patienten gehen, mahnt Ermler. Positiv sei, dass der Bericht einen Fokus auf die Prävention im gesamtmedizinischen Bereich lege. Auch der steuerpolitische Ansatz, gesundheitsschädigendes Verhalten stärker nach dem Verursacherprinzip zu berücksichtigen, sei zu begrüßen. Ermler: „Es muss gelten: Prävention stärken, statt Versorgung schwächen!“ Warken will Spargesetz spätestens im Juli vorlegen Das Finanzvolumen der empfohlenen Maßnahmen übersteige die prognostizierte Deckungslücke in der GKV bei Weitem, hob die FKG bei der Präsentation ihres Berichts hervor: „Die Politik hat damit einen großen Ermessensspielraum und kann entscheiden, welche Empfehlungen umgesetzt werden sollen.“ Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es, man werde die Vorschläge zügig prüfen und auf dieser Grundlage sehr zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren einleiten. Bis spätestens Juli will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Gesetzentwurf vorlegen. Zum Hintergrund: Das von der Bundesregierung beauftragte Gremium unter Leitung des Gesundheitsökonomen Wolfgang Greiner hatte im September 2025 die Arbeit aufgenommen. Für den Bericht hatte die FKG ein schriftliches Beteiligungsverfahren initiiert und rund 400 Stakeholder aus dem Gesundheitswesen eingeladen, Vorschläge für die Stabilisierung der GKVFinanzlage einzubringen. Rund 1.700 Ideen gingen demnach ein. Mit dem Bericht ist die Arbeit der Kommission nicht abgeschlossen. Im Dezember soll ein zweiter Teil folgen, der sich mittelund langfristigen Strukturreformen der GKV widmet. sth zm116 Nr. 08, 16.04.2026, (584) „Prävention ist der nachhaltigste Weg, Gesundheit zu erhalten und Kosten zu vermeiden.” BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=