POLITIK | 21 renden zu stärken und Anreize für die Niederlassung in medizinisch unterversorgten Gebieten zu schaffen – und am Ende die Qualität der zahnärztlichen Versorgung in den Dentalzentren zu heben. Die Reform des dritten Zyklus in der Zahnmedizin (R3C) sieht zudem die Einführung eines Diplôme d'Études Supérieures (DES) in allgemeiner Zahnmedizin vor. Dabei geht es ebenfalls darum – durch die Verlängerung der Praktika, eine verbesserte Ausbildung der Praktikumsleiter sowie eine Stärkung der Vernetzung –, die Dentalzentren und -ketten stärker zu kontrollieren. Es sei jedoch unmöglich für den Verband, sich um all diese Verfehlungen zu kümmern und die Versäumnisse der ARS auszugleichen: Das Gesetz habe ihm weder die Befugnis, noch die finanziellen Mittel dafür gegeben. Hinzu komme, dass sich die Behörden selbst offenbar nicht immer gut mit den Gesetzen auskennen. So berichtet der ONCD über einen Fall, in dem ein Amt eine regionale Zahnärztekammer bat, die sogenannte Zoneneinteilung der Zahnarztzentren zu kontrollieren*. Diese Festlegung liegt allerdings im Zuständigkeitsbereich der ARS, woran die Kammer sie (das Gesundheitsministerium in Kopie) daraufhin freundlich erinnerte. ck *In Frankreich werden Zahnarztpraxen und -zentren zur Steuerung der Versorgung in verschiedene Zonen eingeteilt (Zonage des chirurgiens-dentistes). Diese Einteilung basiert auf der Dichte an Zahnärzten pro Einwohner in einer bestimmten Region und wird von den regionalen Gesundheitsbehörden (ARS) festgelegt. zm116 Nr. 08, 16.04.2026, (591) DIE FRANZÖSISCHE ZAHNÄRZTEKAMMER ZUM UMGANG MIT DENTALKETTEN „Der alarmierendste Punkt ist die illegale Ausübung des Berufs!“ Warum kommt es trotz verschärfter Gesetze immer noch zu Betrügereien in den Dentalketten und -zentren – und was sind die Folgen? Wir haben Dr. Alain Durand, Präsident der Französischen Zahnärztekammer, und seine Vize Dr. Françoise GaillardFourcade gefragt. Frankreich hat seit drei Jahren ein Gesetz zur Regulierung der Dentalketten: Das am 20. Mai 2023 in Kraft getretene „Khattabi-Gesetz“ soll die missbräuchlichen Geschäftspraktiken in der Augen- und in der Zahnheilkunde beenden, die Qualität der Versorgung wiederherstellen und die Patienten vor derartigen Auswüchsen schützen. Sind Sie mit den Regelungen zufrieden? Dr. Alain Durand und Dr. Françoise Gaillard-Fourcade: Unsere Bilanz fällt gemischt aus. Wir begrüßen die konkreten Fortschritte durch dieses Gesetz, das wesentliche Schutzmechanismen wiederhergestellt hat, die wir seit Langem gefordert haben: Erstens die Wiedereinführung der Genehmigung durch die regionalen Gesundheitsbehörden ARS für jede Eröffnung eines Zentrums; zweitens die verstärkte Kontrolle der Führungskräfte auf Interessenkonflikte und drittens die gestärkte Rolle der Kammer bei der Überprüfung der Verträge und Diplome der in den Zentren angestellten Zahnärzte. Trotz dieser Instrumente sind wir jedoch der Ansicht, dass der Rahmen nach wie vor nicht ausreicht, um die Missstände in solchen zahnmedizinischen Zentren einzudämmen, deren Vereinsstruktur lediglich als Fassade für aggressive kommerzielle Interessen dient. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird gleich durch mehrere gravierende Mängel eingeschränkt: mangelnde Fachkompetenz der ARS: Den ARS fehlt es an Zahnärzten in ihren Reihen. Ohne diese fachliche Expertise bleibt die Prüfung von Gesundheitsprojekten bei der Zulassung zu administrativ und es ermöglicht es nicht, abweichende, risikobehaftete Geschäftsmodelle zu erkennen. fehlende Vor-Ort-Kontrollen durch die Kammern: Derzeit erlaubt der gesetzliche Rahmen den Kammern nicht, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Qualität und Sicherheit der Versorgung (Hygienebedingungen usw.) in den zahnmedizinischen Gesundheitszentren zu überprüfen. unzureichende Kontrolle der Zoneneinteilungen: Zudem wurden die zahnmedizinischen Versorgungszentren, die ursprünglich geschaffen wurden, um den Zugang zur Versorgung in unterversorgFrankreichs Zahnmedizin galt als Eldorado für Spekulanten: Fast 15 Jahre haben Investoren das System brutal abgezockt. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen in der Titelgeschichte „Fini le Bluff“ (zm12/2023) – über den QR-Code.
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