zm116 Nr. 08, 16.04.2026, (628) 58 | ZAHNMEDIZIN de l’environnement et du travail – hat im vergangenen Jahr ein sogenanntes CLH-Dossier bei der Europäischen Chemikalienagentur, der ECHA, eingereicht. Darin wurde vorgeschlagen, Natriumfluorid als endokrinen Disruptor einzustufen und zusätzlich als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B zuzuordnen. Als Begründung wurden möglicheEffekte auf die Neuroentwicklung, die Schilddrüsenfunktion sowie die Fertilität angeführt. Was dann folgte, ist ein Lehrstück evidenzbasierter Bewertung: Das zuständige Risk Assessment Committee der EU hat diese Eingabe eingehend geprüft – kritisch, unabhängig und auf Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Daten. Das Ergebnis ist ebenso klar wie beruhigend: Es ergeben sich keine negativen Konsequenzen für Natriumfluorid-haltige Zahnpasten. Diese Einschätzung steht im Einklang mit den Bewertungen führender internationaler Fachorganisationen. Sowohl die WHO als auch die IADR haben wiederholt bekräftigt, dass die Anwendung von Fluorid in der Kariesprävention wirksam und sicher ist. Mit anderen Worten: Wo gründlich geprüft wird, spricht die Evidenz eine eindeutige Sprache. Was bedeutet eine regulatorische Neubewertung eines Stoffes überhaupt – und was bedeutet sie ausdrücklich nicht? Die regulatorische Neubewertung eines Stoffes bedeutet im Kern, dass die zuständigen Behörden prüfen, ob ein chemischer Stoff auf der Grundlage aktueller wissenschafts-, gesundheits- und umweltbezogener Erkenntnisse weiterhin sicher verwendet werden kann oder ob die bestehenden Regelungen angepasst werden müssen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht ein Verbot, sondern die evidenzbasierte Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der bestehenden Bewertung. In der öffentlichen Debatte werden die Gefahr und das tatsächliche Anwendungsrisiko häufig vermischt. Warum ist diese Unterscheidung gerade beim Thema Fluorid so wichtig? Gerade vor dem Hintergrund der therapeutischen Breite ist eine klare, begriffliche Trennung unerlässlich: „Gefahr“ bezeichnet die inhärente Eigenschaft eines Stoffes, potenziell Schaden zu verursachen – unabhängig von Dosis, Exposition oder Applikationsform. So ist Fluorid in sehr hohen Dosen unbestritten toxisch, etwa im Kontext von Fluorosen, möglichen Effekten auf die Fertilität oder bei Exposition gegenüber Flusssäure. In diesem Sinne ist Fluorid selbstverständlich ein potenziell schädlicher Stoff – allerdings nur unter extremen Bedingungen. Demgegenüber beschreibt das Risiko die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Schadenseintritts unter konkreten Anwendungsbedingungen. Risiko ist untrennbar verknüpft mit Faktoren wie Konzentration, aufgenommener Menge, Dauer der Exposition und Applikationsart. Entscheidend ist also nicht allein, dass ein Stoff gefährlich sein kann, sondern unter welchen Bedingungen daraus ein reales Risiko entsteht. Wie stark wird die aktuelle Debatte aus Ihrer Sicht durch internationale Entwicklungen beeinflusst – etwa durch die Neuroentwicklungsdiskussion in den USA oder regulatorische Prozesse in Europa? Eher wenig, die Vorgänge im US-amerikanischen Wissenschaftssektor werden bei uns eher kritisch als enthusiastisch verfolgt. Und generell ist wie gesagt die Evidenz für die beschriebenen fluoridkritischen Ansichten einfach nicht vorhanden. Erleben wir derzeit wirklich eine neue fachliche Unsicherheit beim Thema Fluorid – oder vor allem eine neue Form der öffentlichen Zuspitzung? Ganz klar Letzteres. Sehen Sie die Gefahr, dass die öffentliche Verunsicherung am Ende die Kariesprävention schwächt? Ja, die sehe ich durchaus. Doch wir leben in einem freien Land – jeder hat das Recht, zu glauben und zu vertreten, was er für richtig hält. Unsere Aufgabe als wissenschaftlich fundierte Zahnmedizin ist jedoch eine andere: Wir müssen die Evidenz klar, konsequent und – wenn nötig – auch mit der sprichwörtlichen Beharrlichkeit immer wieder darlegen. Und vor allem dürfen wir uns dabei nicht einschüchtern lassen. Wie sollten Zahnärztinnen und Zahnärzte auf verunsicherte Eltern oder Patientinnen und Patienten reagieren? Es gibt in diesem Kontext eigentlich nur zwei Möglichkeiten – anbiedern oder Haltung zeigen. Aber hier komme ich immer wieder an den Punkt, wo ich sagen muss: Ich kann mir meine Patientinnen und Patienten aussuchen, ich kann nie und nimmer alle Patienten behandeln, die das möchten. Wenn einem Patienten meine Haltung (Fluorid explizit zu empfehlen) nicht gefällt – kein Problem, der nächste wartet bereits. Das hat rein gar nichts mit der Situation in der Zahnarztpraxis zu tun. Die Angst, in einem hochkompetitiven Umfeld durch eine als zu „starr“ wahrgenommene Haltung Patienten zu verlieren, ist ein valider Einwand gegen meine moralisierende Erzählung aus der Universität. Will heißen: Ich rede mich leicht. Bemerkenswert erscheint mir jedoch, dass es inzwischen Praxen gibt, in deren Anamnesebögen ankreuzbare Wahloptionen wie „kein Fluorid“ oder „biologische Zahnreinigung (fluoridfrei)“ aufgeführt sind. Diese Entwicklung verdeutlicht, wie stark sich bestimmte Erwartungen und Haltungen bereits im Versorgungsalltag niederschlagen. Vor diesem Hintergrund halte ich eine differenzierte und evidenzbasierte Auseinandersetzung – wie hier in diesem Interview – für besonders wichtig. Das Gespräch führte Dr. Nikola Lippe. Erfahren Sie mehr über die aktuelle Fluoriddebatte in den USA und warum die American Academy of Pediatric Dentistry (AAPD) jetzt Alarm schlägt. Den Artikel finden Sie in diesem Heft auf Seite 62. „Nicht alle Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen später selbst wissenschaftlich tätig sein – wohl aber sollten sie wissenschaftlich denken können.“ Prof. Dr. Roland Frankenberger
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