Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

26 | PRAXIS BETRIEBSWIRTSCHAFT IN DER ZAHNÄRZTLICHEN PRAXIS – TEIL 5 Warum die Seite 2 der BWA oft wichtiger ist Marcel Nehlsen, Bernhard Fuchs Zum Abschluss dieser Reihe geht es um die betriebswirtschaftlich vielleicht wichtigste Frage – nicht darum, wie viel die Praxis verdient, sondern ob und wann dieses Geld tatsächlich zur Verfügung steht. Denn nicht der ausgewiesene Gewinn entscheidet darüber, ob Rechnungen bezahlt, Steuern geleistet und Investitionen gestemmt werden können, sondern die Liquidität. In den ersten vier Teilen unserer Serie ging es um die betriebswirtschaftliche Steuerung der Zahnarztpraxis aus unterschiedlichen Perspektiven. Im abschließenden Teil beleuchten wir das Liquiditätsmanagement und stellen die betriebswirtschaftlich relevante Frage: Wie flüssig ist die Praxis? Viele Praxisinhaber schauen in ihrer BWA vor allem auf die Seite 1 – also auf den Umsatz, die Kosten und den Gewinn. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die Seite 2, die Liquiditätsrechnung. Sie zeigt, ob aus dem erwirtschafteten Ergebnis tatsächlich frei verfügbare Mittel geworden sind. Damit ist sie häufig näher an der unternehmerischen Realität als die reine Gewinnermittlung. Ein häufiger Irrtum besteht darin, den ausgewiesenen Gewinn mit dem tatsächlich verfügbaren Geld gleichzusetzen. Beides hängt zwar zusammen, ist aber keineswegs identisch. Der Gewinn ist eine steuerliche Rechengröße. Er zeigt, ob die Praxiseinnahmen die Praxisausgaben im betrachteten Zeitraum übersteigen. Die Liquidität beantwortet dagegen die Frage: Wie viel Geld ist tatsächlich geflossen – und wie viel davon steht (noch) zur Verfügung? Eine Praxis kann daher durchaus profitabel sein und sich trotzdem finanziell angespannt anfühlen. Umgekehrt kann ein Zeitraum mit geringem Gewinn kurzfristig liquide sein, etwa wenn Darlehen aufgenommen oder Rechnungen noch nicht bezahlt wurden. Wer die wirtschaftliche Lage seiner Praxis realistisch einschätzen will, muss deshalb den Weg vom Gewinn zur Liquidität verstehen. Die meisten Steuerberater stellen ihren Mandanten zusammen mit der BWA auch eine Liquiditätsrechnung zur Verfügung. Sie wird allerdings häufig überblättert – zu Unrecht. Denn genau dort wird sichtbar, was aus dem Gewinn geworden ist. Der Weg vom Gewinn zur Liquidität Ausgangspunkt ist der ausgewiesene Gewinn. Von dort aus erfolgt die Überleitung zur verfügbaren Liquidität. Abschreibungen wieder hinzurechnen Zunächst sind die gebuchten steuerlichen Abschreibungen dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. Abschreibungen mindern zwar den steuerlichen Gewinn, führen aber im Zeitpunkt ihrer Verbuchung zu keinem tatsächlichen Geldabfluss. Wird beispielsweise ein Röntgengerät angeschafft, dann wird die Investition über mehrere Jahre verteilt. Die jährliche Abschreibung ist deshalb eine buchhalterische Größe – keine aktuelle Zahlung. Investitionen abziehen Im Gegenzug muss man die im betrachteten Zeitraum bezahlten Investitionen abziehen. Sie belasten die Liquidität sofort, auch wenn sie den Gewinn nur verteilt über die Abschreibung mindern. Hier liegt ein klassischer Unterschied zwischen Gewinn und Kontostand: Investitionen können die Praxis finanziell erheblich beanspruchen, obwohl sich dies in der Gewinnermittlung zunächst nur begrenzt zeigt. Tilgungen berücksichtigen Auch die Tilgungen von Darlehen werden bei der Ermittlung der verfügbaren Liquidität subtrahiert. Tilgungen mindern nicht den steuerlichen Gewinn, führen aber selbstverständlich zu einem Geldabfluss. Umgekehrt erhöht zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (788) Foto: deagreez-stock.adobe.com

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