Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

76 | ZAHNMEDIZIN SOFTWARE IM TEST Was kann der Viewer „VistaSoft Cloud View”? Werner Betz Der Austausch digitaler Röntgenbilder kann sich in der Zahnmedizin immer noch als problembehafteter Prozess herausstellen, bei dem die Darstellung von übermittelten 3D-Daten zum wahren Hindernislauf gerät. Mit VistaSoft Cloud View stellt die Firma Dürr nun einen kostenfreien Viewer zur Verfügung. Unser Autor hat die Software getestet. Vermutlich haben bereits viele Zahnärztinnen und Zahnärzte die Erfahrung gemacht, dass es nicht immer möglich ist, sich alio loco erstellte digitale Aufnahmen anzusehen. Der Grund: unterschiedliche Dateiformate, uneinheitliche Verzeichnisstrukturen bei 3D-Aufnahmen sowie Viewer mit speziellen Anforderungen. Eine Vereinheitlichung wäre hier natürlich sehr wünschenswert. Der DICOM-Standard (Digital Imaging and Communication in Medicine) lässt leider zu viel Spielraum für Variationen, so dass nicht jeder Viewer jede DICOMDatei problemlos öffnenkann. Die Industrie scheint davon auszugehen, dass jeder digitale Röntgenanwender in der Lage ist, andernorts angefertigte digitale Bilddateien in die praxiseigene Röntgensoftware zu importieren. Das geht grundsätzlich auch, denn alle Röntgenprogramme haben entsprechende Importfunktionen. In der Realität funktioniert das allerdings in vielen Fällen nicht zuverlässig. Und es gibt nicht selten auch Sicherheitsbedenken, fremde Dateien in die Praxissoftware respektive das Röntgenprogramm zu importieren. Ohne Praxis-Röntgensoftware digitale Bilder ansehen Hinzu kommt, dass bislang immer noch nicht alle Zahnarztpraxen auf digitales Röntgen umgestellt haben. Ihnen fehlt mangels Röntgensoftware die Möglichkeit, digitale Fremdbilder zu importieren. Dann bleibt nur die Option zu versuchen, die Aufnahmen mit irgendeinem Bildbetrachtungsprogrammzuöffnen. Abb. 1: Darstellung eines DVT-Datensatzes (Übungsschädel) in VistaSoft Cloud View mit umfangreichen Bearbeitungsfunktionen. Am oberen Bildrand sehen Sie den Hinweis, dass das Programm nicht als Medizinprodukt zugelassen ist. Foto: Werner Betz zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (838) Dr. Werner Betz Mitglied der Fachlichen Leitung der Zahnärztlichen Röntgenstelle Hessen kontakt-autor.betz@magenta.de Foto: L. Spillner LZKH

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