24 | POLITIK INTERVIEW MIT DR. JOCHEN SCHMIDT ZUM GEPLANTEN FACHZAHNARZTVORBEHALT FÜR DIE KIEFERORTHOPÄDIE „Die Folgen träfen vor allem Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum“ Am 29. April hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Demnach sollen künftig nur noch Fachzahnärzte kieferorthopädische Behandlungen durchführen dürfen. Welche Folgen dies für Sachsen-Anhalt hätte, erläutert der dortige KZV-Chef Dr. Jochen Schmidt. Herr Dr. Schmidt, wie würde sich der geplante Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Behandlungen auf die Versorgung in Sachsen-Anhalt auswirken? Dr. Jochen Schmidt: Die Auswirkungen wären für Sachsen-Anhalt gravierend. Sollte der im Regierungsentwurf vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt umgesetzt werden, würden rund zwei Drittel der derzeit kieferorthopädisch tätigen Praxen aus der Versorgung herausfallen. Dabei steht die kieferorthopädische Versorgung schon heute auf einem äußerst fragilen Fundament. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt nur noch 40 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie. Vor fünf Jahren waren es noch 55. Bereits für sechs Landkreise hat der Landesausschuss eine „drohende Unterversorgung“ festgestellt. Dass die bestehenden KFO-Praxen vielerorts bereits an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, liegt auf der Hand. Darüber hinaus liegt das Durchschnittsalter der heute tätigen Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden bei 56 Jahren. Die Zahl der Praxen wird daher in den kommenden Jahren weiter zurückgehen. Wer vor diesem Hintergrund glaubt, die verbleibenden Fachzahnarztpraxen könnten die wegfallenden Kapazitäten auffangen, verkennt die Realität der Versorgungslage in SachsenAnhalt. Welche Regionen wären besonders betroffen? Besonders betroffen wären die ländlich geprägten Regionen Sachsen-Anhalts. Unsere Auswertungen zeigen, dass beispielsweise im Altmarkkreis Salzwedel über 80 Prozent der derzeit kieferorthopädisch tätigen Praxen aus der Versorgung herausfallen würden. Dort bliebe dann lediglich eine einzige KFO-Praxis übrig. Im Burgenlandkreis und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld läge der Rückgang jeweils bei rund 85 Prozent. Im Jerichower Land würde die kieferorthopädische Versorgung sogar vollständig wegbrechen, da es dort bereits heute keine Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie mehr gibt. Welche Folgen hätte ein Fachzahnarztvorbehalt für die Zahnarztpraxen? Zahlreiche Zahnärztinnen und Zahnärzte haben sich über Jahre gezielt fortgebildet und ihre Praxen aufgrund der schwierigen Versorgungssituation – insbesondere im ländlichen Raum – auch auf kieferorthopädische Behandlungen ausgerichtet. Sie leisten heute einen unverzichtbaren Beitrag zur kieferorthopädischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt. Ein Fachzahnarztvorbehalt würde diesen Praxen schlagartig die Grundlage für einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit entziehen. Viele müssten mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen rechnen. Für einige käme dies faktisch einem Berufsverbot gleich und würde ein ernsthaftes existenzielles Risiko darstellen. Welche Folgen hätte die geplante Neuregelung für Patientinnen und Patienten? Die Folgen träfen vor allem Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum sowie aus sozial schwächeren Verhältnissen. Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen-Anhalt, warnt vor den Folgen des geplanten Fachzahnarztvorbehalts für die Kieferorthopädie. In SachsenAnhalt würden dann rund zwei Drittel der derzeit kieferorthopädisch tätigen Praxen aus der Versorgung herausfallen. Foto: Michael Palatini zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (882) KFO IN SACHSEN-ANHALT Nach Angaben der KZV Sachsen-Anhalt waren im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt rund 2,03 Millionen Menschen gesetzlich versichert, darunter etwa 320.000 Kinder und Jugendliche. Etwa 66.000 Patientinnen und Patienten erhielten 2025 eine kieferorthopädische Behandlung. Insgesamt verzeichnete die KZV rund 150.000 kieferorthopädische Behandlungen.
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