ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE KZBV-Frühjahrsfest in Berlin Der geplante Fachzahnarzt-Vorbehalt in der KFO stößt auf massiven Widerstand. KZBV und BZÄK fordern umfassende Nachbesserungen am GKV-Sparpaket. SEITE 18 Ist Fluorid ersetzbar? Hydroxylapatit, Keratin, Peptide – neue Wirkstoffe versprechen Kariesprophylaxe ohne Fluorid. Der Produktcheck zeigt, dass es keine echte Alternative gibt. SEITE 50 Der Weg in die Niederlassung Der Auftakt einer vierteiligen Serie zu einer neuen IDZ-Studie zeigt, welche Motive, Chancen und Herausforderungen den Weg in die Selbstständigkeit prägen. SEITE 76 BERGUNG VON ZAHNFRAGMENTEN Ist da etwa noch ein Stück? AUSGABE 11 | 2026 zm 01.06.2026, Nr. 11 zm STARTER ab Seite 76
® Schmerzlinderung beginnt in Ihrer Praxis PROFESSIONAL ORAL HEALTH Für die tägliche Mundpflege bei Dentinhypersensibilität gibt es die Routine von elmex® SENSITIVE PROFESSIONAL Produktvorteile: Sorgt für hohe Fluoridaufnahme (5 % Natriumfluorid, 22.600 ppm F-) 50 Einzeldosen, je 0,4 ml Applikationspinsel Toller Geschmack nach Himbeere DENTIN: BEHANDELTER BEREICH DENTIN: UNBEHANDELTER BEREICH 100% Tubuli-Okklusion mit 1 Anwendung1 Zahnpasta: Für sofortige Schmerzlinderung bis zu 2x täglich mit der Fingerspitze auf den empfindlichen Zahn auftragen und für 1 Minute sanft einmassieren. 1 UltradentTMData on file. Report WO#4422, 2018.
EDITORIAL | 3 Der Weg in die richtige Richtung minvergabe über Consent-Tools bis zu Informationen zum Behandlungsspektrum – viele Leistungen werden mittlerweile dort angeboten. Dabei wird oft viel Aufwand in Gestaltung und Technik investiert. Aber mindestens genauso wichtig ist die rechtliche Absicherung. Unsere Experten erklären, worauf zu achten ist, damit Sie nicht in teure Fallen tappen. Außerdem haben wir mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Dr. Jochen Schmidt, darüber gesprochen, wie sich der von der Bundesregierung geplante Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Behandlungen auf die Versorgung in seinem Bundesland auswirken würde. Sein Urteil ist klar: Die negativen Folgen für das ostdeutsche Flächenland wären massiv. Das vollständige Interview lesen Sie in diesem Heft. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Die Bundesregierung hat kürzlich einen Vorstoß gestartet, die Unabhängigkeit von Steuerberatern gesetzlich zu sichern und den Einfluss externer Finanzinvestoren in Steuerberatungskanzleien auszuschließen. Das sogenannte Steuerberatungsänderungsgesetz sieht noch einige weitere Punkte vor, aber dieser Kurswechsel lässt aufhorchen. Offenbar hat man in der Bundesregierung erkannt, dass es sich mit bestimmten Berufen nicht verträgt, wenn internationale Finanzinvestoren das Zepter übernehmen. Der Bundesrat hat den Vorstoß zunächst einmal gestoppt, aber das ist der Weg in die richtige Richtung. Die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung weisen deshalb zurecht darauf hin, dass dies auch für den freien Zahnarztberuf zu gelten habe. Die Problematik ist der Politik ja seit Langem bekannt. Wir erinnern uns noch an die markigen Worte von Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass Finanzinvestoren „ihr letztes schönes Weihnachten“ erleben würden. Seitdem haben sie schon ein paar Mal wieder fröhlich gefeiert. Man darf gespannt sein, ob die aktuelle Bundesgesundheitsministerin neben ihren sonstigen Gesetzesvorhaben vielleicht auch mal Zeit findet, sich dieses nicht unwichtigen Themas anzunehmen. Ein anderes Dauerthema sind Fluorid und seine möglichen Ersatzstoffe. Unbestritten sind die Erfolge von Fluorid bei der Kariesprävention in den vergangenen Jahrzehnten. Doch neue Wirkstoffe wie Hydroxylapatit, Keratin oder selbstorganisierende Peptide drängen auf den Markt und erheben den Anspruch, eine Alternative zu sein. Doch was ist da wirklich dran? Gibt es belastbare Evidenzen? Und warum sollte man überhaupt Fluorid ersetzen? Unser Experte hat sich genau angeschaut, was nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft haltbar ist und was nur Marketing-Verkündungen sind. Die Entscheidung für eine eigene Praxis ist für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte oft DER zentrale Schritt in ihrem Berufsleben. Welche Überlegungen spielen dabei eine Rolle, welcher Weg wird konkret eingeschlagen, was ist Praxisgründerinnen und -gründern besonders wichtig? Im zmStarter-Teil dieser Ausgabe stellen wir die Studie „Berufsbild angehender und junger Zahnärztinnen und Zahnärzte“ vor, die das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) durchgeführt hat. Dazu wurden vor allem die Befragungsergebnisse von 622 Personen ausgewertet, die ihre Praxis in den Jahren 2021 und 2022 neu gegründet haben. Der erste Teil der vierteiligen Serie beschäftigt sich mit dem Weg in die Niederlassung. Welche Faktoren prägen den persönlichen Gründungsweg? Die nächsten Teile befassen sich mit den Themenkomplexen „Familie und Niederlassung“, „Strukturen neu gegründeter Praxen“ und „Herausforderungen bei der Niederlassung“. Die Praxis-Website ist heutzutage oft der erste Kontaktpunkt für neue Patientinnen und Patienten. Von der Online-TerFoto: Lopata/axentis
4 | INHALT 24 Zahnärzteschaft wehrt sich gegen Fachzahnarztvorbehalt für die KFO Im Interview warnt KZV-Chef Dr. Jochen Schmidt vor drohenden Versorgungslücken in Sachsen-Anhalt. Die Folgen träfen vor allem Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum. 26 Diese Abmahnrisiken stecken auf der Praxis-Website Online-Terminbuchung, Consent-Management oder Informationsplattform: Viele Praxis-Websites bieten Komfort – aber oft auch rechtliche Angriffsflächen. Wir zeigen, wie sich teure Fehler vermeiden lassen. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 12 Anerkennung von Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Drittstaaten Die direkte Kenntnisprüfung wird zur Regel 18 KZBV-Frühjahrsfest in Berlin Aller Tage Abend verlangt ein besseres Ergebnis! 24 Interview mit Dr. Jochen Schmidt zum geplanten Fachzahnarztvorbehalt für die Kieferorthopädie „Die Folgen träfen vor allem Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum“ 30 BZÄK und KZBV fordern Schutz der zahnärztlichen Unabhängigkeit „Investoren dürfen keine medizinischen Entscheidungen bestimmen“ 46 Neue Krankenkassendaten belegen Mafiöse Strukturen in französischen Dentalketten 56 Sonderauswertung des Zi Radiologen rechnen mit Vergütungsausfall von bis zu 68.000 Euro ZAHNMEDIZIN 14 Aus der Wissenschaft Die prothetische Restauration beeinflusst periimplantäre Erkrankungen 20 Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) Restaurationen: Das Ende einer Ära ist auch ein Neuanfang 32 Der besondere Fall mit CME Pleomorphes Adenom in der Glandula sublingualis 50 Produktcheck Kariesprävention Ist Fluorid ersetzbar? 58 In-vitro-Studie zu Milchalternativen So wirken Hafer-, Mandel- und Sojadrinks auf orale Biofilme 66 Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung Das neue schriftliche Z3-Staatsexamen ist ein akademischer Meilenstein TITELSTORY 38 Diagnostik und Bergung von Zahnfragmenten nach Trauma Keine dicke Lippe riskieren Inhalt Foto: carballo - stock.adobe.com zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (862)
INHALT | 5 36 War er der erste Zahnarzt? Eine aktuelle Studie belegt, dass Neandertaler bereits vor rund 59.000 Jahren Karies behandelt und Wurzelkanalbehandlungen durchgeführt haben. TITELSTORY 38 Keine dicke Lippe riskieren Nach Zahntraumata geraten Verletzungen von Lippen und Wangen leicht in den Hintergrund. Der Beitrag zeigt, warum eine gründliche Untersuchung auf Zahnfragmente entscheidend ist – und worauf es bei Diagnostik und Bergung ankommt. PRAXIS 26 Typische Fehler und wie sie sich vermeiden lassen Diese Abmahnrisiken verstecken sich auf der Praxis-Website 62 Betriebliche Altersvorsorge Die attraktivste Form der Gehaltserhöhung für Praxisbetreiber ZM-STARTER 76 Studie „Berufsbild angehender und junger Zahnärztinnen und Zahnärzte“ – Teil 1 Der Weg in die Niederlassung 79 Stipendium mit Bleibeverpflichtung Wird das was Festes? 80 Optimierung der Praxiswebsite für KI-generierte Antworten Neue Spielregeln für die Sichtbarkeit 82 Interview mit Konstantin Schrader „Famulanten sind die Praxisnachfolger von morgen!“ 84 Präventions-Workshop in Ostafrika Wie ich mein eigenes Hilfsprojekt in Tansania ins Leben rief GESELLSCHAFT 29 Urteil des Oberlandesgerichts Hamm „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ haften für falsche Chatbot-Info 36 Studie findet Hinweise auf Kariesund Wurzelkanalbehandlung War der erste Zahnarzt ein Neandertaler? 70 Im Einsatz mit PlanetAction auf Madagaskar Zwischen Unterversorgung, Aberglauben und lachenden Kindern MARKT 86 Neuheiten RUBRIKEN 10 Ein Bild und seine Geschichte 23, 73, 74 Bekanntmachungen 48 News 59 Formular 60 Termine 75 Impressum 98 Zu guter Letzt Titelfoto: Zahnklinik 1 – Zahnerhaltung und Parodontologie, Erlangen zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (863)
Das Rauchen und alternative Formen des Nikotinkonsums sind für uns Zahnärztinnen und Zahnärzte von besonderer Bedeutung – denn beides wirkt sich auch direkt auf die Mundgesundheit aus. So ist das Rauchen in Deutschland glücklicherweise rückläufig. Anstelle von Zigaretten oder Zigarillos treten aber zunehmend E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Neben diesen Konsumformen, bei denen austretender oder abgeatmeter Dampf für Außenstehende sichtbar werden, richtet sich das Interesse, gerade bei jüngeren Konsumenten, verstärkt auf gänzlich rauch- beziehungsweise emissionsfreie Produkte, wie Tabak- oder Nikotinbeutel für den oralen Konsum – „Snus“. Der ursprünglich aus Skandinavien stammende Snus darf zwar in Deutschland nicht in Verkehr gebracht werden; Besitz und Konsum sind hingegen legal und die Produkte über das Internet problemlos und häufig trotz der Gesetzeslage auch an Kiosken erhältlich. Snus wird entweder lose oder in kleinen Beuteln portioniert angeboten und ist in vielen Geschmacksrichtungen erhältlich. Die Zellulose-Beutel oder kleine, geformte Portionen des losen Snus werden unter die Oberlippe geschoben und geben dort das Nikotin und die Aromen an die umliegenden Schleimhäute ab. Was seitens der Hersteller als vermeintlich gesündere Alternative zum Rauchen dargestellt wird, birgt jedoch gerade für die Mundgesundheit erhebliche Risiken. So kann der Konsum zu Gingivitis und Gingivaveränderungen führen. Je intensiver die Nutzung ist, und damit einhergehend die lokale Exposition von Schadstoffen,umso größer sind die Risiken einer krankhaften Schleimhautveränderung. Der Übergang zu oralen Präkanzerosen ist fließend. Zu der Gefahr einer nachhaltigen Schädigung des Gewebes im Mund kommen die negativen Wirkungen des stark suchterzeugenden Nervengifts Nikotin, das sowohl in tabakhaltigen wie auch in tabakfreien Varianten enthalten ist. Dazu zählen Nervosität, Störungen der Schlafqualität, ein erhöhter Blutdruck sowie eine generell verlangsamte Wundheilung. Gerade bei jungen Erwachsenen und Studierenden wird der Konsum von Snus immer verbreiteter. Und obwohl ambitionierter Sport und Rauchen in keiner Weise zusammenpassen, ist Snus auch bei Sportlern, etwa bei Eishockey- und Fußballspielern, beliebt. Nikotin steigert die Aufmerksamkeit, macht vermeintlich wach und konzentriert, ohne dabei zu den im Sport verbotenen Stimulanzien zu zählen. Wegen der vielfältigen gesundheitlichen Risiken ist es aber wichtig, dass wir die Aufmerksamkeit auf die negativen Aspekte des Snus-Konsums richten. Die Studienlage zu Mundhöhlenkarzinomen durch Snus ist noch nicht eindeutig. Die zuvor geschilderten Folgen für die Mundschleimhaut sind jedoch bedenklich, hier sollte die Aufklärung verbessert werden und eine stärkere Regulierung – gerade bezogen auf den Online-Handel und den Besitz – greifen. Aktuell haben Forschende der Universität Göteborg die Auswirkungen von Snus auf die Mundgesundheit untersucht (siehe QR-Code). Die größte Wissenslücke sehen sie bei den neuen, tabakfreien Nikotinbeuteln, die auch als „weißer Snus” bezeichnet werden. Wir als Bundeszahnärztekammer stehen beim Thema Rauchen und seinen Alternativformen in engem Austausch mit dem Bundesdrogenbeauftragten Prof. Hendrik Streeck. So arbeiten wir bei der Forderung nach einem Verbot bestimmter Zusatzstoffe inVapes Hand in Hand. Unter Jugendlichen wird „vapen“ immer beliebter – nicht zuletzt durch die verharmlosende Berichterstattung und die süßlich schmeckenden Aromastoffe, zum Beispiel Menthol, das beim Inhalieren schmerzlindernd wirkt und den Hustenreiz unterdrückt. Dadurch erleichtert dieser Stoff den Einstieg in das Dampfen und die Verwendung von Produkten mit hohem Nikotingehalt – und macht süchtig. Aber natürlich haben wir auch das klassische Zigarettenrauchen weiter im Blick. Die BZÄK hat deshalb im Januar ein aktualisiertes Positionspapier zur Rolle des Rauchens für die Mundgesundheit vorgelegt. Unser Ziel ist, Rauchen als bedeutenden Risikofaktor für die Mund- und Allgemeingesundheit stärker in den Fokus der präventions- und gesundheitspolitischen Diskussionen zu rücken, um dadurch den Tabakkonsum zu senken und auf die Risiken der derzeit angesagten Produkte hinzuweisen. Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung in den Praxen. Dr. Doris Seiz Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer Der QR führt zur Studie der Universität Göteborg. Weitere Infos: https://www.bzaek.de/ praevention/rauchen-und-mundgesundheit.html Rauchalternativen, die keine sind 6 | LEITARTIKEL Foto: BZÄK / Nürnberger
Setzen Ihre Patient:innen ihre Zahnfleischgesundheit aufs Spiel? Lassen Sie uns gemeinsam helfen. Starke antiseptische Wirkung stärkere Plaquereduktion** effektiver* 7x 28x Empfehlen Sie meridol® med Chlorhexidin 0,2 % zur kurzzeitigen effektiven Unterstützung der Zahnfleischgesundheit und meridol® PARODONT EXPERT zur Verstärkung der Wirkung des täglichen Zähneputzens#, um die Ursache von Zahnfleischproblemen zu bekämpfen§ und die Widerstandskraft des Zahnfleisches gegen Zahnfleischrückgang und Parodontitis zu stärken. *meridol® PARODONT EXPERT Zahnpasta, in der Umkehr von gelegentlich blutenden zu nicht blutenden Stellen am Zahnfleisch, im Vergleich zu einer fluoridierten Zahnpasta (1.000 ppm F-, NaMFP), nach 6 Monaten bei zweimal täglicher Anwendung. Montesani et al., 2024, J Dent Res, 102 (SI_ #3967079). ** Nach 6 Monaten bei zweimal täglicher Anwendung im Vergleich zu einer fluoridierten Mundspülung, 200 ppm F- als NaF. Montesani et al., 2024, J Dent Res, 102 (SI_ #3969463). # Im Vergleich zu einer fluoridierten Zahnpasta (1.450 ppm F-, MFP/ NaF) § Reduziert bakterielle Plaque bei kontinuierlicher Anwendung, bevor Zahnfleischprobleme entstehen. meridol® med Chlorhexidin 0,2 % Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle. Zusammensetzung: 100 ml Lösung enthalten 1,0617 g Chlorhexidindigluconat-Lösung, entsprechend 200 mg Chlorhexidinbis (D-gluconat), Sorbitol-Lösung 70 % (nicht kristallisierend), Glycerol, Propylenglycol, Macrogolglycerolhydroxystearat, Cetylpyridiniumchlorid, Citronensäure-Monohydrat, Pfefferminzöl, Patentblau V (E 131), gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete: Zur zeitweiligen Keimzahlreduktion in der Mundhöhle, als temporäre adjuvante Therapie zur mechanischen Reinigung bei bakteriell bedingten Entzündungen der Gingiva und der Mundschleimhaut sowie nach parodontalchirurgischen Eingriffen, bei eingeschränkter Mundhygienefähigkeit. Gegenanzeigen: Bei Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, bei schlecht durchblutetem Gewebe, am Trommelfell, am Auge und in der Augenumgebung. Nebenwirkungen: Reversible Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, reversibles Taubheitsgefühl der Zunge, reversible Verfärbungen von Zahnhartgeweben, Restaurationen (Zahnfüllungen) und Zungenpapillen (Haarzunge). Dieses Arzneimittel enthält Aromen mit Allergenen. Selten treten Überempfindlichkeitsreaktionen auf. In Einzelfällen wurden auch schwerwiegende allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock nach lokaler Anwendung von Chlorhexidin beschrieben. In Einzelfällen traten reversible desquamative Veränderungen der Mukosa und eine reversible Parotisschwellung auf. CP GABA GmbH, 20354 Hamburg. Stand: Januar 2026. KURZZEITIGE BEHANDLUNG TÄGLICHER ZAHNFLEISCHSCHUTZ Setzen Sie auf
zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (866) Leserforum In dem Artikel wird von einer ungewöhnlich starken Zahnsteinablagerung gesprochen, was aber funktionell meiner Meinung nach sehr leicht zu erklären ist. Da die OK-Frontzähne verloren gegangen sind, war das frontale Abbeißen nicht mehr möglich, so dass die natürliche Selbstreinigung komplett entfiel. So ist es aus dem Blickwinkel nicht mehr ungewöhnlich, sondern Ausdruck dieses Zahnbefunds. Es ist meiner Ansicht nach für die Zahnärzteschaft schon wichtig, dass man Befunde nicht nur sieht, sondern auch interpretieren und einordnen kann. Kerstin Lautenbach Lauffen am Neckar UNTERSUCHUNG DER ZÄHNE VON KAISER OTTO I. Die Zahnsteinablagerung ist leicht zu erklären Zum Artikel „Untersuchung des Kaisergrabmals im Magdeburger Dom: Was seine Zähne über Otto I. verraten“, zm 8/2026, S. 64–66. Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Fotos: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com, adobedesigner– stock.adobe.com
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EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE Foto: Instagram – smiletexas_houston und dr.simonhaws, Dennis – stock.adobe.com zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (868) 10 | GESELLSCHAFT In den USA wird bekanntlich nicht mit Superlativen gegeizt. Darum wurde Jack Hughes deformiertes Lächeln jüngst zum „most viral smile“ gekürt. Der 25-Jährige zog sich am 23. Februar beim Eishockeyfinale der Olympischen Winterspiele durch den Schläger eines Gegners erst Frakturen an drei Frontzähnen zu und erzielte dann in der Nachspielzeit den 2:1-Siegtreffer – ausgerechnet gegen den Erzrivalen Kanada. Die USA wurden damit zum dritten Mal nach 1960 und 1980 Eishockey-Olympiasieger. Auf Instagram schildert Zahnarzt Dr. Simon Haws von der Promipraxis Smiletexas in Houston, wie sie Hughes Lächeln wiederherstellten: durch Endos der betroffenen Zähne und ein ergänzendes schickes „smilemakeover“ von 20 Zähnen, damit der Star des Eishockey-Olymps ab sofort „bright, symmetrical and well balanced“ lächeln kann. mg
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zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (870) 12 | POLITIK ANERKENNUNG VON ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE AUS DRITTSTAATEN Die direkte Kenntnisprüfung wird zur Regel Qualifizierte ausländische Zahnärzte, Ärztinnen, Apotheker und Hebammen aus Drittstaaten können künftig schneller in Deutschland tätig werden. Die Länderkammer hat dem Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen zugestimmt. Der Bundestag hatte den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen am 26. März beschlossen. Nun gab auch die Länderkammer den Weg frei. Ziel des Gesetzes ist, die Anerkennungsverfahren von Zahnärztinnen und Zahnärzten, Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie Hebammen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit will die Bundesregierung dem Fachkräftemangel in den Heilberufen entgegenwirken. Dieser werde sich durch den demografischen Wandel weiter verschärfen, heißt es. Mit dem Gesetz soll die sogenannte Kenntnisprüfung künftig zum Regelfall werden. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist dagegen nur noch auf Wunsch der Antragstellerin oder des Antragstellers vorgesehen. Die neuen Vorgaben gelten für Zahnärzte, Ärzte, Apotheker sowie Hebammen. Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt nur noch wahlweise Zur Sprachprüfung sollen die Bundesländer künftig die Möglichkeit erhalten, sprachliche Kompetenzen der Antragsteller aus Drittstaaten bereits vor der Berufsqualifikation zu prüfen. Für EU-/EWR-Abschlüsse und Abschlüsse aus der Schweiz soll es – den Vorgaben des EU-Rechts entsprechend – dabei bleiben, dass zunächst die Berufsqualifikation geprüft wird. Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass als Alternative zur schriftlichen Übermittlung – zum Beispiel beim Datenaustausch zwischen Behörden – eine elektronische Übermittlung zulässig ist. Außerdem haben die Länder künftig die Möglichkeit, bei anderen Ländern abzufragen, ob dort bereits ein Verfahren auf Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur Berufsausübung anhängig ist. Und die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs beziehungsweise der Zahnheilkunde soll in Ausnahmefällen künftig Personen mit erheblichen Einschränkungen wie beispielsweise einer Sehbehinderung, die ansonsten nicht oder nur zeitlich begrenzt hätten ärztlich oder zahnärztlich tätig werden können, auch unbefristet erteilt werden können. Diese Möglichkeit soll für die Betroffenen und die zuständigen Behörden Rechtssicherheit schaffen. ao Mit der Zustimmung des Bundesrats ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am 1. November 2026 in Kraft treten. Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation von Zahnärztinnen, Zahnärzten und anderen Heilberuflern aus Drittstaaten sollen künftig schneller und einfacher ablaufen. Foto: Bildarchiv zm / Elias Neubert
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14 | ZAHNMEDIZIN AUS DER WISSENSCHAFT Die prothetische Restauration beeinflusst periimplantäre Erkrankungen Florian Beuer Langfristig gesunde periimplantäre Weichgewebe sind ein entscheidender Faktor für den nachhaltigen Erfolg implantologischer Therapien. Eine aktuelle Langzeitstudie zeigt: Die Gestaltung der transmukosalen Emergenz stellt einen relevanten Risikofaktor für periimplantäre Erkrankungen dar. Insbesondere der koronale Emergenzwinkel scheint dabei eine Schlüsselrolle zu spielen. Periimplantäre Erkrankungen entstehen multifaktoriell. Neben mikrobiellen, chirurgischen und patientenbezogenen Einflüssen rücken zunehmend implantat- und prothetikbezogene Faktoren in den Fokus. Die Geometrie der transmukosalen Emergenz kann sowohl die Biofilmretention als auch die mechanische Belastungsverteilung beeinflussen und damit die Stabilität der periimplantären Gewebe modulieren. Eine Arbeitsgruppe um Vivianne Chappuis (Universitätszahnklinik Bern) hat dazu aktuelle Daten vorgestellt. Untersuchungsaufbau (Material und Methode) In einer monozentrischen Querschnittsstudie wurden 332 Einzelzahnimplantate (166 Bone-Level, 166 Tissue-Level) bei 266 Patienten (132 Männer, 134 Frauen; mittleres Alter 60 ± 17 Jahre) untersucht, die zwischen 2011 und 2014 inseriert worden waren. Bei Bone-Level-Implantaten wurde die Implantatschulter, bei Tissue-LevelImplantaten der Übergang zwischen maschinierter und rauer Oberfläche mindestens 0,5 mm subkrestal positioniert. Es kamen Implantate eines Herstellers mit Durchmessern von 3,3 mm und 4,1 mm zum Einsatz. Berücksichtigt wurden ausschließlich Einzelzahnversorgungen außerhalb der Molarenregion. Die mittlere Liegedauer betrug 11,2 Jahre. Erfasst wurden klinische Parameter (periimplantäre Gesundheit, Mukositis, Periimplantitis), radiologische Befunde (krestales Knochenniveau) sowie die transmukosale Emergenzgeometrie (Profil, Emergenzwinkel auf zwei Ebenen, Plattformhöhe). Die statistische zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (872) Abb. 1: Bone-Level-Implantat nach Insertion Abb. 2: Tissue-Level-Implantat nach Insertion Fotos: Charité Berlin
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16 | ZAHNMEDIZIN zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (874) Auswertung erfolgte mittels multivariater Regressionsanalysen. Ergebnisse Ein signifikanter Zusammenhang zeigte sich zwischen dem koronalen Emergenzwinkel (Level 2, siehe Abbildung 3) und periimplantären Erkrankungen: Mit zunehmendem Winkel stieg die Prävalenz von Mukositis. Zudem waren Emergenzwinkel von mehr als n 30° bei Bone-Level-Implantaten und n 48° bei Tissue-Level-Implantaten konsistent mit periimplantären Erkrankungen assoziiert. Ein größerer Implantatdurchmesser stellte einen unabhängigen Risikofaktor für Periimplantitis dar (OR 3,82). Das krestale Knochenniveau war signifikant günstiger bei Tissue-Level-Implantaten sowie bei größerer Plattformhöhe. Diskussion Die Ergebnisse unterstreichen die klinische Relevanz der prothetischen Gestaltung im transmukosalen Bereich, deren Einfluss möglicherweise bislang unterschätzt wurde. Während der Emergenzwinkel klar mit entzündlichen Veränderungen assoziiert war, zeigte sich im multivariaten Modell kein unabhängiger Zusammenhang mit dem krestalen Knochenverlust. Dies spricht dafür, dass die Emergenzgeometrie primär die Biofilmakkumulation und damit entzündliche Prozesse beeinflusst. Bemerkenswert ist zudem der signifikante Einfluss des Implantatdurchmessers. Größere Durchmesser gingen mit einer erhöhten Periimplantitisprävalenz einher. Dies unterstützt die Hypothese, dass die Dimension und die Qualität des periimplantären Weichund Hartgewebes entscheidend für die biologische Stabilität sind – bei gleichzeitig notwendiger Berücksichtigung mechanischer Anforderungen. Die besseren Knochenniveaus bei Tissue-Level-Implantaten und größerer Plattformhöhe könnten durch einen größeren Abstand des Implantat-Abutment-Interfaces zum krestalen Knochen sowie eine stabilere Weichgewebsbarriere erklärt werden. Die Ergebnisse sind jedoch vor dem Hintergrund des retrospektiven Designs und der Durchführung in einem hochspezialisierten universitären Setting vorsichtig zu interpretieren. Was bedeuten die Ergebnisse für die tägliche Praxis? Die Studie verdeutlicht die zentrale Rolle der prothetischen Gestaltung für den Langzeiterfolg implantologischer Versorgungen: n Große Emergenzwinkel sollten vermieden werden. n Eine flache, kontrollierte Emergenz ist biologisch günstiger. n Die vertikale Dimension (Plattformbeziehungsweise Abutmenthöhe) sollte gezielt berücksichtigt werden. n Große Implantatdurchmesser im Front- und im Prämolarenbereich sind kritisch zu hinterfragen. Die Studie: Raabe C, Fonseca M, Chappuis V, Avila-Ortiz G, Rodrigues DM, Galindo-Moreno P, Couso-Queiruga E. Association of Transmucosal Emergence Geometry and Peri-Implant Diseases Prevalence Around Boneand Tissue-Level Implants: A Cross-Sectional Study. Clin Oral Implants Res. 2026 Apr 12. doi: 10.1111/ clr.70131. Abb. 3: Schematische Darstellung der untersuchten Implantate: BL (Bone-Level), TL (TissueLevel), L 1 (Emergenzwinkel apikal), L 2 (koronaler Emergenzwinkel), 4,1 und 3,3 sind die unterschiedlichen Durchmesser Foto: [Raabe et al., 2026] Univ.-Prof. Dr. Florian Beuer, MME CharitéCentrum 3 für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Abteilung für zahnärztliche Prothetik, Alterszahnmedizin und Funktionslehre Charité – Universitätsmedizin Berlin Campus Benjamin Franklin Aßmannshauser Str. 4-6, 14197 Berlin Foto: Privat AUS DER WISSENSCHAFT In dieser Rubrik berichten die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats der zm regelmäßig über interessante wissenschaftliche Studien und aktuelle Fragestellungen aus der nationalen und internationalen Forschung. Die wissenschaftliche Beirat der zm besteht aus folgenden Mitgliedern: Univ.-Prof. (a.D.) Dr. Elmar Hellwig, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (bis 31.12.2023) Univ.-Prof. Dr. Dr. Søren Jepsen, Universitätsklinikum Bonn Univ.-Prof. Dr. Florian Beuer, Charité – Universitätsmedizin Berlin Univ.-Prof. Dr. Dr. Peer W. Kämmerer, Universitätsmedizin Mainz
18 | POLITIK KZBV-FRÜHJAHRSFEST IN BERLIN Aller Tage Abend verlangt ein besseres Ergebnis! Beim Frühjahrsfest am 5. Mai in Berlin pochten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf Änderungen am Entwurf des Sparpakets für die Gesetzliche Krankenversicherung. Vor allem dem geplanten Fachzahnarzt-Vorbehalt in der Kieferorthopädie erteilt die Zahnärzteschaft eine Abfuhr. Das deutsche Gesundheitswesen stehe vor signifikanten Herausforderungen, stellte der KZBVVorstandsvorsitzende Martin Hendges fest. Allen sei bewusst, dass die prognostizierten Defizite der GKV, die steigenden Zusatzbeiträge und der demografische Wandel grundlegende Reformen notwendig machten. Die KZBV habe der Finanzkommission Gesundheit (FKG) daher Vorschläge unterbreitet, die auch in Teilen aufgegriffenwordenseien. Dem aktuellen Regierungsentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes erteilte der KZBV-Chef indes schlechte Noten. Die Zahnärzteschaft ärgere massiv, dass die großen Erfolge der Prävention in der Zahnmedizin dort nicht gewürdigt würden. „Ganz im Gegenteil sollen wir erneut mit den bekannten Kostendämpfungsmaßnahmen überzogen werden“, kritisierte Hendges. Diese gingen sogar weit über das hinaus, was die Zahnärzteschaft mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Ampelregierung hinnehmen musste. Hendges: „Existenzen werden aufs Spiel gesetzt“ Allein die geplanten Abschläge von einem Prozentpunkt auf die Grundlohnrate in den Jahren 2027 bis 2029 führten zu den im FKG-Bericht errechneten Sparbeträgen. Die synchrone Anbindung an die Menge gehe weit über den Vorschlag der FKG hinaus. „Hier muss dringend nachgebessert werden, will man die negativen Folgen für die Patientenversorgung verhindern“, forderte Hendges. Auf Änderungen pochte er insbesondere bei den im Gesetzentwurf geplanten zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (876) KZBV-Vorstandsvorsitzender Martin Hendges: „Es ärgert uns, dass die Erfolge in der Prävention in der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs keine Würdigung erfahren.“
POLITIK | 19 Regelungen zur Kieferorthopädie. Ein solcher Vorschlag ohne Rückkopplung mit der Zahnärzteschaft sei „grob fahrlässig“. Dabei könne Evidenz keine Rolle gespielt haben. Denn die Folge wären massive Versorgungsengpässe; ganze Existenzen von kieferorthopädisch tätigen Zahnarztpraxen würden aufs Spiel gesetzt. „Auch der Vorschlag eines Pauschalvergütungssystems in der KFO lässt einen evidenzbasierten Ansatz vermissen und greift in eine etablierte Vergütungsstruktur ein“, rügte Hendges. Und das, ohne belegen zu können, ob dadurch Einsparungen zustande kämen. Er erwarte, dass „die von uns gelieferten Daten und Fakten dazu führen, dass jetzt im parlamentarischen Verfahren entsprechende Änderungen im Gesetzentwurf vorgenommen werden“. Sorge: „Beim Thema KFO ist noch nicht aller Tage Abend“ Tino Sorge (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), warb um Verständnis für die mit dem Sparpaket geplanten Einsparungen. Im nächsten Jahr sei ein Defizit der GKV von 15 Milliarden Euro zu erwarten. Der Zusatzbeitrag habe sich seit 2022 nahezu verdoppelt. „Wenn wir nichts tun, haben wir 2030 ein Defizit von prognostiziert 40 Milliarden Euro“, sagte Sorge. Dann werde sich Arbeit durch gestiegene Lohnnebenkosten weiter verteuern. Daher könne die Bundesregierung bei den Sparmaßnahmen „keinen Bereich auslassen“. Beim Thema Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sei jedoch „noch nicht aller Tage Abend“, stellte Sorge klar. Im parlamentarischen Verfahren werde gegebenenfalls noch nachjustiert. „Die Bundesregierung hat nicht die Intention, im Rahmen von Strukturreformen die Versorgung, gerade im ländlichen Raum, kaputt zu machen.“ Dabei zeigte er sich offen für Vorschläge der Selbstverwaltung. Er sei bereits im Gespräch mit der KZV und der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt. „Wir müssen aber auch über den weißen Elefanten im Raum sprechen“, führte er aus: Das Problem der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern müsse gelöst werden. Er halte es nicht für sinnvoll, dass die gesetzlich Versicherten gesamtgesellschaftliche Leistungen alleine schultern müssen. Ermler: „Der Gesetzentwurf hat Schockwellen ausgelöst“ Scharfe Kritik am Entwurf des Sparpakets übte BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler. Mitte April habe die Zahnärzteschaft die Sechste Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) vorgestellt. Deren Ergebnisse hätten gezeigt, dass Prävention wirkt und dass Deutschland beim Thema Mundgesundheit im internationalen Vergleich auf Platz eins liegt. Eine Woche nach der Vorstellung der Studie habe das BMG dann den Referentenentwurf des Spargesetzes vorgelegt, gefolgt vom Regierungsentwurf. Beide Fassungen des Gesetzentwurfs hätten im Berufsstand „Schockwellen ausgelöst“, kritisierte Ermler. Sie warnte vor den Folgen, falls der geplante Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie umgesetzt wird. Dies würde einen schlechteren Zugang zu Behandlungen und längere Wartezeiten bedeuten. In Deutschland wäre mindestens ein Viertel der heutigen KFO-Behandler „auf einen Schlag weg". Besonders die ostdeutschen Bundesländer wären betroffen, was die ohnehin angespannte Versorgungssituation weiter verschärfen würde. Auch sozial benachteiligte Familien würde es überproportional treffen. Zahnärztinnen und Zahnärzte seien zudem als einheitlicher Heilberuf approbiert und grundsätzlich für einfache und mittelschwere KFO-Fehlstellungen qualifiziert. „Ein pauschaler Ausschluss wäre unverhältnismäßig“, kritisierte die BZÄKPräsidentin. Ein solcher Eingriff indie Berufsausübung würde sich auf die Betroffenen wie ein Berufsverbot auswirken. Sie forderte die Bundesregierung auf, diese Regelung ersatzlos zu streichen. Das geplante Vorhaben stehe zudem nicht im Einklang mit der Verfassung. Ermler kündigte daher an, zu diesem Thema ein umfassendes Gutachten in Auftrag zu geben. Sie sprach sich ebenfalls dafür aus, die Beiträge für Bürgergeldbezieher aus Steuermitteln kostendeckend zu finanzieren. Positiv hob sie die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums hervor, in einem anderen Gesetz eine Zuckerabgabe auf zuckergesüßte Getränke umzusetzen. „Für eine solche Regelung nach britischem Vorbild setzen wir uns schon lange ein“, sagte Ermler. ao zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (877) BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler: „Bei tatsächlicher Umsetzung des Fachzahnarztvorbehalts wären mindestens ein Viertel der heutigen KFO-Behandler auf einen Schlag weg.“ Fotos: axentis.de / Lopata Tino Sorge (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im BMG: „Wir haben nicht die Intention, die Versorgung im ländlichen Raum kaputt zu machen.“
20 | POLITIK SECHSTE DEUTSCHE MUNDGESUNDHEITSSTUDIE (DMS • 6) Restaurationen: Das Ende einer Ära ist auch ein Neuanfang A. Rainer Jordan Seit dem 1. Januar 2025 darf Amalgam aufgrund der Verordnung zur Reduzierung von Quecksilber in der EU nicht mehr als dentales Restaurationsmaterial verwendet werden (Artikel 10 Abs. 2a der EU-Quecksilberverordnung). Die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) stellte die letzte epidemiologische Bestandsaufnahme vor dieser bedeutenden Veränderung der zahnmedizinischen Versorgung dar. Dentale Restaurationen zählen zu den wichtigsten zahnmedizinischen Maßnahmen und haben eine lange Geschichte. Bereits im alten Ägypten wurden im 16. Jahrhundert vor Christus Rezepturen für Füllungsmaterialien beschrieben. Über mehr als 1.500 Jahre galt die Amalgamfüllung – umgangssprachlich „Plombe“, abgeleitet vom lateinischen *plumbum* („Blei“) aufgrund ihres bleiähnlichen Aussehens – weltweit als Standardmaterial in der Zahnmedizin. Infolge des Verbots wurde Amalgam im Seitenzahnbereich im GKV-Leistungskatalog überwiegend durch selbstadhäsive Füllungsmaterialien ersetzt, während im Frontzahnbereich weiterhin Komposit das Material der Wahl bleibt. Ziel der vorliegenden Datenauswertung war, die Verbreitung dentaler Restaurationen und der verwendeten Biomaterialien zu analysieren sowie deren Veränderungsraten einschließlich der Entwicklung von Sekundärkaries über einen Zeitraum von neun Jahren zu bestimmen. Zu den in der DMS • 6 betrachteten dentalen Restaurationen zählen neben direkt im Mund hergestellten Füllungen auch indirekte, im Labor gefertigte Versorgungen wie Inlays, Teilkronen und Vollkronen. Füllungen bei Kindern und Jugendlichen Kinder im Alter von zwölf Jahren verfügen durchschnittlich über 26 Zähne. Bei 19 Prozent liegen aufgrund von Karies bereits dentale Restaurationen zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (878) Foto: Sudarsan Thobias - stock.adobe.com Wie verbreitet sind Amalgamfüllungen noch im Vergleich zu anderen Restaurationsmaterialien, wie oft kommt es zu Sekundärkaries?
POLITIK | 21 vor. Indirekte Restaurationen spielen in diesem Alter praktisch keine Rolle. Im Durchschnitt sind 0,4 Zähne mit Füllungen versorgt; bei Kindern mit Füllungen liegt die durchschnittliche Anzahl bei 2,2 Restaurationen. Diese ungleiche Verteilung spiegelt die bekannte Polarisation der Karies wider. Während der Pubertät steigt die Verbreitung (Prävalenz) von Restaurationen von 13 Prozent auf 48 Prozent an. Diesbetrifft in diesem Zeitraum immer noch nahezu ausschließlich direkte Restaurationen, also Füllungen. Im Durchschnitt nimmt die Anzahl restaurierter Zähne in diesem Zeitraum um etwa einen Zahn zu. Bis zum jungen Erwachsenenalter entwickeln zudem 43 Prozent der zuvor kariesfreien Kinder erstmals eine Karieserfahrung. Bei Kindern, die bereits zuvor eine Karieserfahrung aufweisen, setzt sich diese bei knapp einem Drittel weiter fort. Sowohl bei Neuerkrankungen als auch beim Fortschreiten der Erkrankung betrifft dies meist einen Zahn. Junge Erwachsene weisen dadurch durchschnittlich 1,4 gefüllte Zähne auf. Liegt eine Karieserfahrung vor, finden sich Füllungen an durchschnittlich 2,9 Zähnen. Restaurationen bei Erwachsenen Jüngere Erwachsene haben durchschnittlich 26,6 Zähne, 91 Prozent weisen dentale Restaurationen auf. Von den Betroffenen besitzen 99 Prozent direkte Restaurationen (Füllungen), während 40 Prozent indirekte Restaurationen aufweisen. Durchschnittlich sind 6,0 Zähne mit Füllungen versorgt. Die Prävalenz von Amalgamfüllungen beträgt in dieser Altersgruppe 35 Prozent, die zahnfarbener Füllungen 86 Prozent. Dies entspricht durchschnittlich 1,1 Zähnen mit Amalgamfüllungen und 4,8 Zähnen mit zahnfarbenen Füllungen. Füllungen aus Zementmaterialien wurden bei 3,6 Prozent der 35- bis 44-Jährigen festgestellt. Innerhalb des Beobachtungszeitraums von neun Jahren blieb die Prävalenz von Restaurationen weitgehend konstant. Während der Anteil direkter Restaurationen leicht abnahm, stieg der Anteil von Einzelzahnkronen auf 54 Prozent und jener von Inlays beziehungsweise Teilkronen auf 26 Prozent. Durchschnittlich reduzierte sich die Zahl der Füllungen auf 6,7, während die Zahl der Einzelzahnkronen auf 1,8 anstieg. Bei älteren Erwachsenen finden sich durchschnittlich 0,8 Inlays oder Teilkronen. Bei 85 Prozent von ihnen wurde ein Anstieg der Restaurationen beobachtet. Die Inzidenz von Sekundärkaries lag bei 16 Prozent. Insgesamt zeigt sich somit, dass bei vielen Erwachsenen eine Progression der Restaurationen stattfindet, diese jedoch mit durchschnittlich 0,5 zusätzlichen restaurierten Zähnen eher gering ausfällt. Restaurationen bei Seniorinnen und Senioren Jüngere Seniorinnen und Senioren verfügen im Schnitt über 19,3 Zähne, 89 Prozent weisen dentale Restaurationen auf. Die Prävalenz von Füllungen zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (879) Inzidenz in beiden Fällen etwa + 1 Zahn = Restauration Restaurationen Inzidenz bei jungen Volljährigen Ältere Kinder mit Restaurationen 13 % Junge Volljährige mit Restaurationen 48 % Anzahl restaurierter Zähne, alle 0,3 1,4 1,9 2,9 Anzahl restaurierter Zähne in der Gruppe mit Restaurationen Anzahl restaurierter Zähne, alle Anzahl restaurierter Zähne in der Gruppe mit Restaurationen 43% Ältere Kinder: 12-Jährige | Junge Volljährige: 20-Jährige | Inzidenz/Progression: Anteil Personen (%) unter Risiko mit Neuerkrankungen/Erkrankungsfortschritt nach 9 Jahren Abbildung 1: Entwicklung dentaler Restaurationen während der Pubertät Ältere Kinder: 12-Jährige | Jüngere Erwachsene: 35- bis 44-Jährige | Jüngere Seniorinnen und Senioren: 65- bis 74-Jährige Zahnfüllungen Amalgam vs. zahnfarben Prävalenz Amalgamfüllungen Amalgamfüllungen Zahnfarbene Füllungen 1,5% 98% 31% 68% 24% 75% Ältere Kinder Jüngere Erwachsene JüngereSeniorinnen und Senioren ~ 1 % provisorische Füllungen 0,4% 35% 42% Abbildung 2: Verbreitung von Amalgam- versus zahnfarbenen Füllungen in verschiedenen Altersgruppen
zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (880) 22 | POLITIK liegt bei 79 Prozent. Durchschnittlich sind 4,8 Zähne mit Füllungen versorgt. Die Häufigkeit von Amalgamfüllungen beträgt 42 Prozent, jene zahnfarbener Füllungen 74 Prozent. Im Durchschnitt entspricht dies 1,3 Zähnen mit Amalgamfüllungen und 3,3 Zähnen mit zahnfarbenen Füllungen. Zementfüllungen wurden bei 2,5 Prozent der 65bis 74-Jährigen festgestellt. Inlays und Teilkronen waren bei 24 Prozent der jüngeren Seniorinnen und Senioren eingesetzt, mit durchschnittlich 0,7 entsprechend versorgten Zähnen. Indirekte Restaurationen aus Gusslegierungen wurden bei 17 Prozent, zahnfarbene Varianten bei 11 Prozent festgestellt. Einzelzahnkronen weisen 72 Prozent auf; davon sind 66 Prozent zahnfarben und 29 Prozent metallisch. Durchschnittlich bestehen 3,4 Einzelzahnkronen pro Person. Der Anteil von Personen mit direkten Füllungen an allen Restaurationen sinkt im höheren Alter leicht von 81 Prozent auf 72 Prozent. Gleichzeitig steigt der Anteil mit indirekten Versorgungen: Die Prävalenz von Einzelzahnkronen nimmt von 66 Prozent auf 70 Prozent zu, während sich die Prävalenz von Inlays und Teilkronen auf 13 Prozent verdoppelt. Entsprechend reduzierte sich die durchschnittliche Anzahl an Füllungen im Beobachtungszeitraum von 4,1 auf 3,8, während die Zahl der Einzelzahnkronen von 2,9 auf 3,3 anstieg. Inlays und Teilkronen erhöhten sich von 0,2 auf 0,3. Eine Zunahme der Restaurationen wurde bei 83 Prozent der Seniorinnen und Senioren beobachtet. Mit durchschnittlich 0,3 neuen Restaurationen innerhalb von neun Jahren fällt diese Entwicklung jedoch – ähnlich wie bei Erwachsenen – vergleichsweise gering aus. Sekundärkaries Sekundärkaries, definiert als neu entstandene sondierbare Dentinkaries an den Rändern bestehender Restaurationen, wurde sowohl bei Amalgam- als auch bei zahnfarbenen Füllungen festgestellt, allerdings insgesamt in einem geringen Ausmaß. Da bei älteren Kindern kaum Amalgamfüllungen vorhanden sind, ist ein aussagekräftiger Vergleich der Materialien in dieser Altersgruppe nicht möglich. Bei jüngeren Erwachsenen zeigen Amalgamfüllungen hinsichtlich der Entwicklung von Sekundärkaries leichte Vorteile, während bei jüngeren Seniorinnen und Senioren zahnfarbene Füllungen günstiger abschneiden. Unter Alltagsbedingungen und unter Berücksichtigung unterschiedlich alter Restaurationen gibt es insgesamt jedoch keine systematischen Unterschiede zwischen den verschiedenen Materialien. n DMS • 6 EN DÉTAIL Alle Informationen und Erkenntnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie in fünf Beiträgen: n zm 10/2026: Karies n zm 11/2026: Restaurationen n zm 12/2026: Parodontitis n zm 13-14/2026: Systemerkrankungen n zm 15-16/2026: Fazit – Bedeutung der Ergebnisse für die Versorgung Prof. Dr. med. dent. A. Rainer Jordan, MSc Wissenschaftlicher Direktor Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) Universitätsstr. 73, 50931 Köln Foto: IDZ Ältere Kinder: 12-Jährige | Jüngere Erwachsene: 35- bis 44-Jährige | Jüngere Seniorinnen und Senioren: 65- bis 74-Jährige | Sekundärkaries: Dentinkaries am Restaurationsrand Ältere Kinder Jüngere Erwachsene Jüngere Seniorinnen und Senioren Im Durchschnitt Amalgamfüllung zahnfarbene Füllung 0% 1,2% 2,9% 2,3% 1,8% 1,5% 2,0% 1,7% Sekundärkaries an Zahnfüllungen Amalgam vs. zahnfarben Abbildung 3: Sekundärkaries an Zahnfüllungen Amalgam versus zahnfarbene Füllung
BEKANNTMACHUNGEN | 23 zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (881) Bundesversammlung 6./7. November 2026, Dresden vorläufige Tagesordnung TOP 1 Begrüßung TOP 2 Eröffnung der Bundesversammlung 2.1 Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der Bundesversammlung TOP 3 Formelles 3.1 Genehmigung der Niederschrift der Bundesversammlung 2025 3.2 Bekanntgabe und Beschlussfassung über die Tagesordnung TOP 4 Bericht/e der Präsidentin / des Vizepräsidenten / der Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer 4.1 Bericht der Präsidentin Dr. Romy Ermler MBA 4.2 Bericht des Vizepräsidenten Dr. Ralf Hausweiler 4.3 Bericht der Vizepräsidentin Dr. Doris Seiz 4.4 Berichte aus den Referaten 4.5 Aussprache zu den Berichten TOP 5 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2025 sowie Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2025 5.1 Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Dr. Claudia Stange 5.2 Jahresabschluss 2025 (Antrag) 5.3 Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2025 (Antrag) TOP 6 Ziele und Aufgaben der Bundeszahnärztekammer – Anträge 6.1 … 6.2 … TOP 7 Haushaltsplan 2027, Mitgliedsbeiträge, Aktionshaushalt 8.1 Bericht des Vorsitzenden des Finanzausschusses Maik Behschad 8.2 Feststellung des Haushaltsplans 2027, der Mitgliedsbeiträge, des Aktionshaushaltes (Anträge) TOP 9 Ende der Bundesversammlung gegen 13:00 Uhr Grußwort Freitag, 06.11.2026: Staatsministerin Petra Köpping, Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Einmal registrieren, immer sparen! Einfache Materialbestellung. Schneller Preisvergleich. aera-online.de Jetzt registrieren und bis zu 50 % sparen! Clevere Funktionen für eine bequeme Nachbestellung. 100 % kostenfrei.
24 | POLITIK INTERVIEW MIT DR. JOCHEN SCHMIDT ZUM GEPLANTEN FACHZAHNARZTVORBEHALT FÜR DIE KIEFERORTHOPÄDIE „Die Folgen träfen vor allem Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum“ Am 29. April hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Demnach sollen künftig nur noch Fachzahnärzte kieferorthopädische Behandlungen durchführen dürfen. Welche Folgen dies für Sachsen-Anhalt hätte, erläutert der dortige KZV-Chef Dr. Jochen Schmidt. Herr Dr. Schmidt, wie würde sich der geplante Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Behandlungen auf die Versorgung in Sachsen-Anhalt auswirken? Dr. Jochen Schmidt: Die Auswirkungen wären für Sachsen-Anhalt gravierend. Sollte der im Regierungsentwurf vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt umgesetzt werden, würden rund zwei Drittel der derzeit kieferorthopädisch tätigen Praxen aus der Versorgung herausfallen. Dabei steht die kieferorthopädische Versorgung schon heute auf einem äußerst fragilen Fundament. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt nur noch 40 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie. Vor fünf Jahren waren es noch 55. Bereits für sechs Landkreise hat der Landesausschuss eine „drohende Unterversorgung“ festgestellt. Dass die bestehenden KFO-Praxen vielerorts bereits an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, liegt auf der Hand. Darüber hinaus liegt das Durchschnittsalter der heute tätigen Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden bei 56 Jahren. Die Zahl der Praxen wird daher in den kommenden Jahren weiter zurückgehen. Wer vor diesem Hintergrund glaubt, die verbleibenden Fachzahnarztpraxen könnten die wegfallenden Kapazitäten auffangen, verkennt die Realität der Versorgungslage in SachsenAnhalt. Welche Regionen wären besonders betroffen? Besonders betroffen wären die ländlich geprägten Regionen Sachsen-Anhalts. Unsere Auswertungen zeigen, dass beispielsweise im Altmarkkreis Salzwedel über 80 Prozent der derzeit kieferorthopädisch tätigen Praxen aus der Versorgung herausfallen würden. Dort bliebe dann lediglich eine einzige KFO-Praxis übrig. Im Burgenlandkreis und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld läge der Rückgang jeweils bei rund 85 Prozent. Im Jerichower Land würde die kieferorthopädische Versorgung sogar vollständig wegbrechen, da es dort bereits heute keine Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie mehr gibt. Welche Folgen hätte ein Fachzahnarztvorbehalt für die Zahnarztpraxen? Zahlreiche Zahnärztinnen und Zahnärzte haben sich über Jahre gezielt fortgebildet und ihre Praxen aufgrund der schwierigen Versorgungssituation – insbesondere im ländlichen Raum – auch auf kieferorthopädische Behandlungen ausgerichtet. Sie leisten heute einen unverzichtbaren Beitrag zur kieferorthopädischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt. Ein Fachzahnarztvorbehalt würde diesen Praxen schlagartig die Grundlage für einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit entziehen. Viele müssten mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen rechnen. Für einige käme dies faktisch einem Berufsverbot gleich und würde ein ernsthaftes existenzielles Risiko darstellen. Welche Folgen hätte die geplante Neuregelung für Patientinnen und Patienten? Die Folgen träfen vor allem Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum sowie aus sozial schwächeren Verhältnissen. Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen-Anhalt, warnt vor den Folgen des geplanten Fachzahnarztvorbehalts für die Kieferorthopädie. In SachsenAnhalt würden dann rund zwei Drittel der derzeit kieferorthopädisch tätigen Praxen aus der Versorgung herausfallen. Foto: Michael Palatini zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (882) KFO IN SACHSEN-ANHALT Nach Angaben der KZV Sachsen-Anhalt waren im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt rund 2,03 Millionen Menschen gesetzlich versichert, darunter etwa 320.000 Kinder und Jugendliche. Etwa 66.000 Patientinnen und Patienten erhielten 2025 eine kieferorthopädische Behandlung. Insgesamt verzeichnete die KZV rund 150.000 kieferorthopädische Behandlungen.
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