Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

26 | PRAXIS TYPISCHE FEHLER UND WIE SIE SICH VERMEIDEN LASSEN Diese Abmahnrisiken verstecken sich auf der Praxis-Website Dennis Morgenstern, Florian Decker Von der Online-Terminvergabe über Consent-Tools bis zu Informationen zum Behandlungsspektrum – viele Leistungen werden mittlerweile auf der Praxis-Website angeboten. Dabei wird meist viel in die technische und die gestalterische Umsetzung investiert, die rechtliche Absicherung hingegen bleibt nicht selten auf der Strecke. Aber gerade darin liegt das Risiko. Internetseiten sind öffentlich zugänglich, leicht überprüfbar und damit ein häufiger Ansatzpunkt für Abmahnungen. Hinzu kommt, dass auf Praxis-Webseiten sehr sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Fehler können daher nicht nur wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch datenschutzrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Bereits im Rahmen alltäglicher Website-Funktionen werden in den Praxen Gesundheitsdaten verarbeitet. Das betrifft nicht nur die Übermittlung medizinischer Unterlagen, sondern auch scheinbar harmlose Anwendungen wie Terminbuchungen, bei denen Patienten Beschwerden schildern, sowie Kontaktformulare, Rückrufanfragen oder digitale Fragebögen zur Anamnese. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen Gesundheitsdaten einem besonders strengen Schutz. Ihre Verarbeitung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Typischerweise wird dieses Schutzniveau häufig unterschätzt. Viele eingesetzte Tools stammen aus dem allgemeinen Dienstleistungsbereich und sind nicht auf medizinische Anforderungen zugeschnitten. Was in anderen Branchen problemlos eingesetzt werden kann, ist im zahnärztlichen Umfeld unter Umständen unzulässig. Ein klassischer Schwachpunkt vieler Praxis-Websites ist das Impressum. Für Zahnärzte gelten spezielle Anforderungen, die über die üblichen Pflichtangaben hinausgehen. Erforderlich sind etwa die korrekte Berufsbezeichnung, Angaben zum Staat der Verleihung, die zuständige Zahnärztekammer/Aufsichtsbehörde sowie Hinweise auf die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen. Im Alltag finden sich dort jedoch oft veraltete oder lückenhafte Angaben, ungeprüft übernommene Vorlagen oder schlicht fehlende Informationen. Auch sogenannte Haftungsausschlüsse (zum Beispiel für Links auf andere Websites) werden oft eingebunden, ohne ihren rechtlichen Nutzen zu hinterfragen. Solche Disclaimer bringen in der Regel keinen Vorteil und können bei fehlerhafter Gestaltung sogar zusätzliche Risiken begründen. Ein rechtssicheres Impressum muss stets individuell auf die konkrete Praxis abgestimmt sein. Im Impressum haben kleine Fehler eine große Wirkung Wie schnell selbst vermeintliche Details zum Problem werden können, zeigt ein typischer Fall: Sofern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer vorhanden ist, muss man sie im Impressum angeben. Während die fehlende Angabe bereits ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß sein kann, birgt die falsche Angabe ein zusätzliches Risiko. Besonders kritisch ist die Veröffentlichung der regulären Steuernummer anstelle der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, da dieViele eingesetzte Tools sind nicht auf zahnmedizinische Anforderungen zugeschnitten. Foto: ronstik-stock.adobe.com zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (884)

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