zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1070) 20 | POLITIK politik“ im zahnärztlichen Bereich zu stoppen, um die Patientenversorgung nicht durch eine strikte Budgetierung zu gefährden. So forderten sie, die im Gesetzentwurf vorgesehene dauerhafte Anbindung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate sowie den zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029 vollständig aufzugeben. Dies gelte insbesondere für die vorgesehene gleichzeitige Begrenzung von Punktwertund Mengenentwicklung. Zur Begründung führten die Delegierten an, dass der vertragszahnärztliche Bereich seit Jahren der Ausgaben-stabilste Leistungsbereich der GKV sei; der Anteil an den Gesamtausgaben liege aktuell bei lediglich rund 5,7 Prozent. Zudem warnten sie vor den „fatalen Folgen für die Patientenversorgung“. Medizinisch notwendige Leistungsentwicklungen könnten unter diesen Bedingungen nicht mehr sachgerecht abgebildet werden. Dies gelte insbesondere für präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die Parodontitistherapie sowie für den weiteren Ausbau von Leistungen für vulnerable Patientengruppen. Hinzu komme, dass auch die bis dato zu berücksichtigenden Kostenentwicklungen der Praxen nun nicht mehr ausreichend abgedeckt werden könnten. Das würde in der Konsequenz die Gewinnung von Fachpersonal noch weiter erschweren und die Niederlassung in eigener Praxis unattraktiv machen. Ein politischer Irrweg In einem weiteren Beschluss kritisierten die Delegierten die „kurzsichtige Sparpolitik der Bundesregierung". Diese gefährde die Sicherstellung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung – besonders im Bereich der Kieferorthopädie. „Dieser politische Irrweg darf nicht den Weg ins Bundesgesetzblatt finden“, heißt es im einstimmig gefassten Beschluss. Einig waren sich die Delegierten auch in ihrer Forderung an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung, insbesondere die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts, aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Nur so könnten massive Versorgungseinschnitte für Kinder und Jugendliche verhindert werden. Darüber hinaus müssten auch weitere geplante Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung wie die Einführung einer reinen Pauschalvergütung gestoppt werden. Bei einem Facharztvorbehalt würde man bundesweit insgesamt mindestens 25 Prozent der Leistungserbringer für Kieferorthopädie verlieren, warnten die Delegierten in einem einstimmig angenommenen Antrag. Denn dieser bedeute ein Berufsverbot für kieferorthopädisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte. Und das könne zur Folge haben, dass bisher noch ausreichend versorgte Regionen von Unterversorgung bedroht oder unterversorgt wären. Bei der Umsetzung der geplanten Regelung würden über 920.000 Versicherte in Deutschland künftig ihren Behandler verlieren – das entspreche 27,1 Prozent aller im Jahr 2024 behandelten Versicherten. ao, sr DAS IST DER STAND BEIM ELABZ Die stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Meike Gorski-Goebel, zuständig für den Bereich Vertragsinformatik, informierte über den Stand beim elektronischen Datenaustausch zwischen Dentallaboren und Zahnarztpraxen (eLABZ). Während Praxen und Labore in den Startlöchern stünden, bremsten die Handwerkskammern das Verfahren aus, kritisierte sie. „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass strukturelle und organisatorische Hürden die Umsetzung verzögern. So wünschen wir uns insbesondere von den Handwerkskammern, die eine Schlüsselrolle in der Prozesskette innehaben, dass sie ihre organisatorischen und administrativen Prozesse entsprechend vorantreiben“, stellte Gorski-Goebel klar. Sie teilte außerdem mit, dass die KZBV Anfang 2026 das Institut für vertragszahnärztliche Selbstverwaltung (IvS) gegründet habe. Ziel sei, in enger Zusammenarbeit mit den KZVen mittel- und langfristig Nachwuchskräfte für eine Aufgabe in den vertragszahnärztlichen Selbstverwaltungen zu motivieren. Organisatorisch sei das IvS als Stabsstelle bei der KZBV am Standort Berlin angebunden. Die Leitung des Instituts habe der frühere KZBV-Vorstandsvorsitzende und jetzige Ehrenvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer übernommen. KZBV-Vize Meike Gorski-Goebel zum Elektronischen Datenaustausch zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis: „Die KZBV nimmt deutlich die Bereitschaft aus den Praxen und Laboren war, endlich mit eLABZ loslegen zu wollen. Jedoch wird das Verfahren nach wie vor von den Handwerkskammern komplett ausgebremst." Foto: KZBV/Darchinger KOMMT DER FACHZAHNARZTVORBEHALT IN DER KFO? Zum Redaktionsschluss am 5. Juli stand noch nicht fest, ob der Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie eingeführt wird. Es hieß, dass der Bundestag am 10. Juli über den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes abstimmt. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand auf zm-online.de, einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der kommenden Ausgabe.
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