Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 13-14

POLITIK | 19 se herleiten lassen. Ganz im Gegenteil: „Damit wird mutwillig die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung im Bereich der KFO gefährdet, zahnärztliche Existenzen werden aufs Spiel gesetzt und dann wird noch in etablierte Vergütungsstrukturen eingegriffen, ohne nur ansatzweise zu wissen, wie komplex diese sind“, kritisierte Hendges in seiner Rede. „Wir werden auf jeden Fall weiter dafür kämpfen, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte auch zukünftig kieferorthopädische Leistungen erbringen dürfen“, stellte Hendges klar und ergänzte: „Die Zahnärzteschaft ist und bleibt das Paradebeispiel für eine funktionierende und hoch effiziente Versorgung. Wir lassen uns von diesem Weg nicht abbringen und werden gerade bezüglich des anstehenden zweiten Berichts der FKG weiter daran arbeiten, dass Prävention als wesentliche Säule von Strukturreformen definiert wird." Er erteilte auch einer geplanten Budgetierung im zahnärztlichen Bereich eine deutliche Absage, da dadurch die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig geschädigt würde. Die Delegierten unterstützten die Ausführungen des KZBV-Vorstandsvorsitzenden und warnten vor den Folgen der geplanten Reform für die zahnärztliche Versorgung und drängten auf Korrekturen am Gesetzentwurf. „Die Reformpläne der Bundesregierung dürfen die vertragszahnärztliche Versorgung nicht gefährden“, forderten sie in einer einstimmig beschlossenen Resolution. Zwar teile die Vertreterversammlung das Ziel der Bundesregierung, weitere Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuwenden, aber: „Dieses Ziel darf jedoch nicht durch einseitig belastende und kurzsichtige Maßnahmen erkauft werden, welche die Erfolge eines hocheffizienten, präventionsorientierten Versorgungsbereichs aufs Spiel setzen." Ein weiterer inakzeptabler Eingriff in die Selbstverwaltung Die geplante „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ der Bundesregierung bedeute praktisch eine dauerhafte strikte Budgetierung, die fatale Folgen für die Prävention und die Versorgung vulnerabler Gruppen haben würde, warnten die Delegierten. Gleichzeitig degradiere die starre Deckelung der Vergütung die Honorarverhandlungen zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zur „reinen Makulatur“. Das Gesetz stelle damit erneut einen massiven, inakzeptablen Eingriff in die Selbstverwaltung dar. Die Delegierten warnten ebenfalls vor den Plänen zur Kieferorthopädie. „Besonders die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts und die Einführung von Pauschalvergütungen gefährden die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung“, heißt es in der Resolution. Zudem kritisierten sie, dass die Kosten für versicherungsfremde Leistungen weiterhin auf die Beitragszahler abgewälzt werden sollen. In einem einstimmig gefassten Beschluss verlangten sie, die geplante „einnahmeorientierte Ausgabenzm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1069) KZBV-Vize Dr. Karl-Georg Pochhammer zum Gesetz für digitale Innovationen im Gesundheitswesen: „In Berlin versteht man einfach nicht: Digitalisierung gelingt nur mit den Praxen, nicht gegen sie. Anders kann ich mir das Misstrauen in der aktuellen Gesetzgebung nicht erklären.“ Fotos: KZBV/Darchinger KRITIK AN DEN EPA-EINSPARUNGEN Der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer kritisierte in seiner Rede die mit dem GKV-Sparpaket geplanten Kürzungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA). So sollen die Praxen für die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA künftig keine Vergütung mehr erhalten. „Die Digitalisierung wird auf dem Rücken derjenigen organisiert, die bereits die Versorgung tragen“, monierte Pochhammer. Bei der ePA seien die Praxen schon 2021 in Vorleistung gegangen; der versprochene Nutzen zeige sich erst jetzt langsam. Die Befüllung der E-Akte und die Information der Patienten verursache in den Zahnarztpraxen viel Aufwand. Und zahnärztliche Arbeit müsse bezahlt werden. „Fortschritte in der Digitalisierung gibt es nicht zum Nulltarif“, betonte Pochhammer. Als „hochgefährlich“ bezeichnete er außerdem Pläne aus dem Entwurf des Gesetzes für digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG): Danach sollen die Krankenkassen künftig Daten aus der ePA und anderen Quellen stärker nutzen und den Versicherten daraus Empfehlungen geben dürfen. Die Krankenkassen dürften sich nicht in zahnmedizinische Inhalte der Behandlung einmischen. Die Pläne gefährdeten auch das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis. „Die Versorgung der Menschen gehört in die Praxen, nicht in die Rechenzentren der Krankenkassen“, stellte Pochhammer klar. „Die von der Politik geplanten Sparmaßnahmen führen zu langfristigen Einschnitten in der Patientenversorgung.“ KZBV-Chef Martin Hendges

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