Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1172) 26 | POLITIK GESCHÄFTE MIT RISKANTEN KAPITALANLAGEN Kassen und KVen verzocken sich Mindestens elf Krankenkassen und sechs Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben offenbar Geld durch riskante Immobilien-Investments verloren. Einem Medienbericht zufolge geht es um mindestens 170 Millionen Euro. Die betroffenen Institutionen werfen den beteiligten Finanzinstituten vor, sie über das Risikoprofil der Anlagen unzutreffend informiert und die tatsächlichen Risiken verschleiert zu haben. Den Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) zufolge haben die KKH (47,4 Millionen Euro), die Pronova BKK (10 Millionen Euro) und die BKK Gildemeister Seidensticker (7,9 Millionen Euro), die Novitas BKK, MKK Meine Krankenkasse (je 5 Millionen Euro) und die IKK Südwest (2 Millionen Euro) fehlinvestiert. Ebenfalls Geld verloren haben auch die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK und die Viactiv Krankenkassen. Sie alle weigerten sich auf Nachfrage, eine genaue Summe zu nennen, die sie investiert oder auch verloren haben. Bei den KVen haben Baden-Württemberg (50 Millionen Euro), Hessen (30 Millionen Euro) und Schleswig-Holstein (16 Millionen Euro) Geld in die Fonds gesteckt. Ebenfalls investiert haben darüber hinaus die KV Berlin, KV Bremen und KV Westfalen-Lippe, die sich aber zur Summe nicht äußern wollten. Krankenkassen und KVen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass die Anlage besonders risikoarm sein muss. Fraglich sei, ob das bei diesen Investments zutrifft, führten NDR, WDR und SZ aus. Die Fonds investierten demnach über eine komplizierte Struktur in riskante Immobiliendeals, die trotz Niedrigzinsphase nach Angaben der beteiligten Finanzinstitute angeblich bis zu sieben Prozent an Rendite auszahlten. Eigentlich gibt es strenge Regeln für Investments Die Krankenkassen und KVen verklagen die beteiligten Finanzinstitute dem Bericht zufolge auf Schadensersatz in Höhe ihrer Investitionen. Die den Medien vorliegenden Klageschriften lesen sich demnach nahezu identisch. Der Anwalt der Kläger argumentierte darin, die Kassen und KVen seien „vorsätzlich getäuscht“ worden, indem den Betroffenen in Telefonkonferenzen immer wieder ein risikoarmes Investment versprochen worden sei. Die beteiligte Bank wies nach Angaben der Medien den Vorwurf zurück, will sich aber zu Einzelfällen nicht äußern. Die KV Baden-Württemberg wies am Freitag darauf hin, dass Mittel für ärztliches Honorar oder Beitragsgelder von Krankenversicherten nicht betroffen seien. Man verfüge über zwei verschiedene Finanzkreisläufe. Aus dem einen erfolgten Honorarzahlungen an Ärzte und Psychotherapeuten. Der andere sei der eigene Verwaltungskostenhaushalt, der im Wesentlichen aus einer Verwaltungskostenumlage bei den Ärzten und Psychotherapeuten finanziert werde. Nicht benötigte Mittel aus dem Verwaltungskostenhaushalt würden „zinsbringend in Kapitalanlagen als Rücklage“ investiert. Man unterliege dabei strengen regulatorischen Vorgaben. Die Zulässigkeit der Anlagen sei vor dem Kauf durch Memoranden zweier Prüfungsgesellschaften bestätigt worden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband wollten sich auf Nachfrage der zm nicht zu dem Thema äußern. Wegen der getätigten Investitionen sei eine Sicherstellung der Versorgung sicherlich nicht in Gefahr, ließ ein KBV-Sprecher wissen. Der GKV-Spitzenverband verwies zudem darauf, dass er keine Aufsichtsbehörde über die Krankenkassen sei. Für die Aufsicht über die regionalen Krankenkassen und die KVen seien vielmehr die jeweiligen Landesgesundheitsministerien zuständig. ao Foto: abasler – stock.adobe.com

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